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AUSLANDSENTSENDUNGEN | Änderungen beim Arbeitgeber im DBA-Recht

Die Besteuerungsrechte orientieren sich bei der grenzüberschreitenden Arbeitskräfteüberlassung am "Arbeitgeber", wobei im Falle verschiedener Arbeitgeberbegriffe DBA-Konflikte vorprogrammiert sind.  Die österreichische Finanzverwaltung ist bisher vom zivilrechtlichen AG (Gesteller) ausgegangen, laut VwGH ist hingegen der wirtschaftliche AG (Gestellungsnehmer) maßgeblich. Lesen Sie dazu den ausführlichen Artikel, der voraussichtlich im SWI-Heft 9/2013 erscheinen wird.
 


 

  • Link zum Artikel

    Der Beschäftiger als Arbeitgeber bei der internationalen Gestellung von Arbeitskräften (VwGH 22.5.2013, 2009/13/0031)