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CHINA | Klarstellungen zur Personalentsendung

Schopper Franz

Mit 1. Juni 2013 ist ein Rundschreiben der chinesischen Finanzverwaltung in Kraft getreten, welches mehr Rechtssicherheit für die steuerliche Beurteilung von Personalentsendungsfällen nach China bringen soll. Lesen Sie hier, worauf es ankommt! 

Problemstellung

Bis dato gab es bei Personalentsendungen nach China immer wieder Abgrenzungsprobleme hinsichtlich Arbeitskräfteüberlassung (Personalgestellung) und klassischer Dienstleistung.
 
Wird die Entsendung eines Mitarbeiters als "Dienstleistung" qualifiziert, so kann dies nämlich eine steuerliche Betriebsstätte begründen. Die Folge wäre, dass eine entsendende Auslandsgesellschaft in China damit in die beschränkte Steuerpflicht eintritt und chinesische Körperschaftsteuer und Umsatzsteuer sowie zudem Einkommensteuer für den in China tätigen Mitarbeiter zu tragen hätte. Wird der entsandte Mitarbeiter hingegen als substanzieller Mitarbeiter der aufnehmenden Gesellschaft angesehen, so erbringt die entsendende Gesellschaft keine Dienstleistung und ist infolgedessen nur mit der Einkommensteuer für den betreffenden Mitarbeiter konfrontiert.

Notice 19 der State Administration of Taxation (SAT)

Das seit 1.6.2013 in Kraft befindliche Rundschreiben "Notice 19" der chinesischen Finanzverwaltung SAT unterscheidet zwischen zwei wesentlichen Kriterien und fünf Referenzfaktoren, die seitens der Steuerbehörden für die steuerliche Beurteilung von Entsendungsfällen herangezogen werden. Die beiden wesentlichen Kriterien für eine "Dienstleistung" gelten als erfüllt, wenn die entsendende Gesellschaft (1) ganz oder teilweise die Verantwortung und Risiken aus der Tätigkeit des Mitarbeiters in China trägt und (2) für gewöhnlich die Arbeitsleistung des Mitarbeiters prüft und bewertet.
 
Als Referenz bei der Beurteilung der Frage, ob in China eingesetztes Personal der entsendenden oder der aufnehmenden Gesellschaft zuzurechnen ist, sollen die in Notice 19 zusätzlich aufgezählten fünf Referenzpunkte herangezogen werden. Weiters beinhaltet das Announcement eine Aufzählung der für die Steuerbehörden wichtigsten Dokumente zur steuerlichen Qualifikation einer Entsendung. Dies ermöglicht es den Unternehmen, die aus Behördensicht relevanten Dokumente bereits im Vorhinein vor- und aufzubereiten.
 
Zusammenfassend kann gesagt werden, dass sich durch die in Notice 19 dargelegten Entsendungskriterien die Planungssicherheit für ausländische Unternehmen deutlich erhöhen sollte. 

Was können wir für Sie tun?

Wir haben langjährige praktische Erfahrungen mit Steuerfragen in China. Für Detailfragen zu Notice 19 sowie auch anderen Problemstellungen zum chinesischen Steuerrecht steht Ihnen der Verfasser gerne zur Verfügung!