NEWS  |   |  

KÖRPERSCHAFTSTEUER | Geänderte Rechtsansichten in den KStR 2013

In den neuen Körperschaftsteuerrichtlinien finden sich teils erheblich geänderte bzw verschärfte Rechtsauslegungen seitens der Finanzverwaltung. Zum Abschluss unserer Newsletter-Serie geben wir nochmals einen Gesamtüberblick über die Neuerungen.

Allgemeine Hinweise

In den am 13.3.2013 neu verlautbarten Körperschaftsteuerrichtlinien (KStR 2013) vertritt die österreichische Finanzverwaltung teils erheblich geänderte Rechtsansichten, die uE mitunter höchst fragwürdig, für die künftige Praxis aber freilich relevant sind. Im Rahmen unserer diesbezüglichen Info-Serie sind bereits erschienen:

  • BETEILIGUNGSERWERB | Weitere Verschärfungen bei Firmenwertabschreibung und Zinsenabzug? - 15.06.2013
  • BETEILIGUNGSERWERB | Fragwürdige Rechtsansichten bei Zinsenabzug und Firmenwertabschreibung - 16.08.2013
  • BETEILIGUNGSERWERB - Warm anziehen beim "Mantelkauf"! - 30.09.2013

 

Das aktuelle Körperschaftsteuerrecht und die Bedeutung der Richtlinien (KStR)

Die neuen KStR 2013 unterscheiden sich von den alten KStR 2001 (incl. der laufenden Wartungserlässe) nicht nur dadurch, daß sie den letztgültigen Stand des Körperschaftsteuerrechts berücksichtigen (Stand AbgÄG 2012), sondern sie wurden auch in ihrem Aufbau neu strukturiert und übersichtlicher gestaltet. Demgemäß haben sich auch die Randziffern (Rz) entsprechend geändert, wobei zur Orientierung eine hilfreiche "Entsprechungstabelle" auf der BMF-Homepage (FINDOK) zur Verfügung steht.

Neben diesen formalen Aspekten ist jedoch darauf hinzuweisen, daß die KStR 2013 gegenüber den KStR 2001 teilweise geänderte, insbesondere restriktivere Rechtsansichten (auch zu unveränderten Gesetzesbestimmungen) enthalten, sodaß insoweit von einer geänderten Verwaltungspraxis auszugehen ist. Die KStR 2013 sind als neuer "Auslegungsbehelf" des Körperschaftsteuerrechts grds ab sofort anzuwenden (dh auch für offene Veranlagungen bzw bei Betriebsprüfungen für zurückliegende Jahre), soferne nicht in den KStR 2001 oder anderen Erlässen in der Vergangenheit günstigere Regelungen vorgesehen waren.

Die wesentlichen Einzelthemen haben wir in dieser Newsletter-Serie bereits im Detail erläutert (siehe oben). Der nachfolgende Link zur Tabelle soll Ihnen abschließend einen kurzen und prägnanten Gesamtüberblick über die wesentlichen Neuerungen in den KStR 2013, samt Angabe der neuen Randziffern, geben (Quelle: Puchner/Tüchler, in SteuerExpress, Arbeitshilfe Nr. 2013/126A, Stand April 2013):

Überblick über die wesentlichen Neuerungen in den KStR 2013

 

  • Link:  

 

 

 

Zusammenfassung und Handlungsbedarf

 

 

 

Angesichts der teils wesentlich geänderten (verschärften) Verwaltungspraxis ist es von besonderer Bedeutung, die Unterschiede zwischen den "alten" und den "neuen" KStR zu kennen und für die einzelnen Veranlagungs- bzw Prüfungsjahre möglichst die jeweils günstigeren Regelungen geltend zu machen.

 

Für diesbezügliche Unterstützungen stehen Ihnen natürlich auch die Berater der ICON gerne zur Verfügung!