NEWS  |   |  

VERRECHNUNGSPREISE | Verpflichtende Dokumentation

Für die Prüfung der Fremdüblichkeit von grenzüberschreitenden Geschäftsbeziehungen zwischen verbundenen Unternehmen verlangt die österreichische Finanzverwaltung zusehends eine aussagekräftige Verrechnungspreisdokumentation, deren Vorlageverpflichtung sie aus der Bundesabgabenordnung ableitet.

Zur Beurteilung der Angemessenheit von Geschäftsbeziehungen zwischen in- und ausländischen Konzerngesellschaften fordert die Finanzverwaltung auch in Österreich zunehmend die Vorlage einer Verrechnungspreisdokumentation. Wenngleich es hierzulande keine ausdrückliche gesetzliche Verpflichtung zur Führung einer VP-Doku wie etwa in Deutschland (gemäß § 90d Abs. 3 dAO) gibt, leitet das österreichische BMF dennoch eine derartige Verpflichtung ab, und zwar aus den allgemeinen Buchführungs- und Aufzeichnungspflichten der BAO.

Der deutsche Bundesfinanzhof (BFH) hat in seinem Urteil v. 10.4.2013, I R 45/11, in einem solchen Begehren der Finanzverwaltung auch keinen Verstoß gegen EU-Recht erblickt. Er sieht in einer vorzulegenden Verrechnungspreis-Dokumentation eine gerechtfertigte Maßnahme zur Verifikation eines steuerlich erheblichen Sachverhaltes.

Über den Kerninhalt des aktuellen BFH-Urteils haben wir Sie bereits mit unserem NL-Beitrag vom 15.10.2013 - "DEUTSCHLAND - Höchstgericht bestätigt Dokumentationsverpflichtungen für Verrechnungspreise" kurz informiert.

Der folgende Aufsatz von Herrn Prof. Dr. Stefan Bendlinger, der vor kurzem in der Fachzeitschrift "Der Wirtschaftstreuhänder" erschienen ist, enthält eine ausführliche Analyse dieses höchstgerichtlichen Urteils sowie die daraus resultierenden Konsequenzen für die Unternehmenspraxis.


  •   <link file:3593 _blank download herunterladen der datei>  <link file:3593 _blank download herunterladen der datei>Verpflichtende Dokumentation von Verrechnungspreisen