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AbgÄG 2014 | Folgen für international tätige Unternehmen

Mit dem Abgabenänderungsgesetz 2014 werden, teils bereits mit Wirkung ab 1.3.2014, viele steuerliche Belastungen schlagend, die auch erhebliche Konsequenzen für international tätige Unternehmen haben. Neben unternehmens- bzw konzernbezogenen Auswirkungen dürften einige Änderungen die Standortattraktivität Österreichs im internationalen Vergleich erheblich verschlechtern.

Mit unserem Newsletter-Beitrag "AbgÄG 2014 Steuerbelastungen bereits ab 1.3.2014!" vom 3.2.2014 hatten wir Ihnen bereits einen Überblick über die steuerlichen Änderungen gegeben, damals noch basierend auf der Regierungsvorlage vom 29.1.2014. Nach der daran anschließenden parlamentarischen Behandlung (und letzten Abänderungsanträgen) wurde das Abgabenänderungsgesetz 2014 schließlich im Bundesgesetzblatt vom 28.2.2014 (BGBl. I Nr. 13/2014) kundgemacht.

Im nachfolgenden ausführlichen Aufsatz, der in der Ausgabe 01/2014 der Zeitschrift "Der Wirtschaftstreuhänder" erschienen ist, analysiert Herr Prof. Dr. Stefan Bendlinger die Konsequenzen des AbgÄG 2014 für international tätige Unternehmen und Konzerne und geht dabei auf folgende wesentliche Themen ein:

  • Berücksichtigung und Nachversteuerung von Auslandsverlusten
  • Begrenzung der Abzugsfähigkeit von "Managergehältern"
  • EU-Beitritt Kroatiens
  • Erweiterte Steuerpflicht und KESt-Abzug auf Zinsen
  • Begrenzung der Abzugsfähigkeit von niedrigbesteuerten Zinsen und Lizenzzahlungen
  • Konzernzinsschranke für fremdfinanzierte Beteiligungserwerbe
  • Einschränkung bei der Gruppenbesteuerung (Gruppenmitgliedschaft und Auslandsverluste)
  • Sonstige Änderungen mit internationalem Bezug (Spendenbegünstigung, Firmenwertabschreibung)


Neben der grundsätzlichen Erläuterung der neuen restriktiven Bestimmungen geht Bendlinger auch auf die verfassungsrechtlichen Bedenken gegen einige Änderungen sowie auf die teilweise vermutete EU-Widrigkeit ein.