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BILANZIERUNG | Umfassende Rechnungslegungsreform (Teil 2)

Am 23.9.2014 wurde das Rechnungslegungs-Änderungsgesetz 2014 als Begutachtungsentwurf veröffentlicht. Wir geben Ihnen hier einen ersten Überblick zu den Leitgedanken der UGB-Reform, allgemeinen Vorschriften sowie zum aktuellen Stand und Zeitplan dieses Gesetzesvorhabens. 

 

Was sind die Leitgedanken der UGB-Reform?

 

Umsetzung der EU-Bilanz-Richtlinie

 „Think small first“ ist eines der Kernstücke der Bilanz-Richtlinie (2013/34/EU) und zielt auf eine Vollharmonisierung der Angaben für kleine Unternehmen ab. Anstelle des bisher gewählten top-down Ansatzes mit Anhangbestimmungen für große Unternehmen und teilweisen Ausnahmen für mittlere und kleine Unternehmen werden diese Bestimmungen nunmehr nach einem bottom-up Ansatz kodifiziert. Insgesamt werden die Anhangangaben für kleine Unternehmen von bisher ca 24 auf zukünftig 14 Angaben reduziert (Einführung eines Micro-Regimes).

Die Neukodifizierung der Bilanz-Richtlinie bringt eine Anpassung der Terminologie im Unternehmensgesetzbuch (UGB) mit sich, sodass etwa Begriffsdefinitionen, die mehr als eine Bestimmung betreffen und einheitlich anzuwenden sind, an einer zentralen Stelle geregelt werden (siehe § 189a UGB des Vorschlags). Die bisher im Gesetz nicht geregelten Rechnungslegungsgrundsätze des wirtschaftlichen Gehalts und der Wesentlichkeit werden erstmals im UGB verankert.

Die bessere internationale Vergleichbarkeit soll durch eine stärkere Vereinheitlichung von Wahlrechten gewährleistet werden. Daraus resultiert eine Umstellung der Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung, zB durch Entfall von außerordentlichen Posten. Auch ist die richtlinienkonforme Ausgestaltung bzw Aufhebung von bisherigen Wahlrechten wie Bewertung bei Langfristfertigung und Zuschreibungen vorzunehmen.

Weiters ist eine Anhebung der Schwellenwerte für kleine Unternehmen und kleine Gruppen vorgesehen.

Modernisierung des Bilanzrechts

Es kommt zur Beseitigung von international nicht üblichen Posten (unversteuerte Rücklagen) und Bilanzierungsmethoden (Buchwertmethode bei der Kapitalkonsolidierung). Der Ausweis latenter Steuern und eigener Aktien wird ebenfalls modernisiert. In der Konsolidierung soll das Beteiligungserfordernis bei der Beherrschung aufgrund einheitlicher Leitung aufgegeben werden.

Harmonisierung von Steuer- und Unternehmensrecht

Der vorliegende Entwurf soll auch ein weiterer Schritt in Richtung „Einheitsbilanz“ sein. Unterschiede in der Bewertung zwischen UGB- und Steuerbilanz sollen verringert werden (zB Herstellungskostenbegriff oder Rückstellungsbewertung).

Erleichterungen für die Offenlegung

Der Entwurf enthält für Kleinstunternehmen Erleichterungen und eine Entschärfung des Verfahrens zur Erlassung von Zwangsstrafen bei nicht zeitgerechter Offenlegung. Konzernabschlüsse dürfen von inländischen Tochterunternehmen künftig auch in englischer Sprache offengelegt werden („in einer in internationalen Finanzkreisen gebräuchlichen Sprache“), eine Übersetzung ist nicht mehr erforderlich.

 

Welche weiteren allgemeinen Vorschriften sieht der Entwurf vor?

 

Rechnungslegungspflicht für Personengesellschaften

Im Sinne einer Klarstellung wird § 189 UGB künftig zweigeteilt und regelt zum einen die Rechnungslegungspflicht für Kapitalgesellschaften und zum anderen für Personengesellschaften, bei denen alle unmittelbaren oder mittelbaren Gesellschafter tatsächlich nur beschränkt haften, weil sie Kapitalgesellschaften mit Sitz im In- oder Ausland sind. Umfasst sind mit dieser Regelung auch sog. „mehrstöckige“ Personengesellschaften. Die bisherige Einschränkung auf eine unternehmerische Tätigkeit entfällt.

 

Anhebung der Schwellenwerte für Einzel- und Konzernabschlüsse

 

§ 221 UGB        Kleine Unternehmen Mittelgroße Unternehmen
           NEU BISHER          NEU BISHER
        Mio EUR Mio EUR    Mio EUR Mio EUR
Bilanzsumme             5,00       4,84         20,00     19,25
Umsatzerlöse           10,00       9,68         40,00      38,50
Mitarbeiter                50          50            250        250
§ 246 UGB Mittlere Gruppe Nettomethode Mittlere Gruppe Bruttomethode
          NEU BISHER          NEU  BISHER
       Mio EUR Mio EUR   Mio EUR  Mio EUR
Bilanzsumme          20,00     17,50        24,00       21,00
Umsatzerlöse          40,00     35,00        48,00        42,00
Mitarbeiter             250        250           250          250

 

Neu ist, dass Mutterunternehmen die Schwellenwerte auf konsolidierter oder aggregierter Basis zu berechnen haben (§ 221 Abs 4a UGB). Weiters wurde die Kategorie von sog. Kleinstkapitalgesellschaften“ eingeführt. Das sind kleine Kapitalgesellschaften, die keine Investmentunternehmen oder Beteiligungsgesellschaften sind und mindestens zwei der drei nachstehenden Merkmale nicht überschreiten: 350 TEUR Bilanzsumme, 700 TEUR Umsatzerlöse und im Jahresdurchschnitt 10 Mitarbeiter. Kleinstkapitalgesellschaften sind von der Erstellung des Anhangs befreit und Zwangsstrafen bei nicht zeitgerechter Veröffentlichung des Jahresabschlusses im Firmenbuch werden auf die Hälfte reduziert.
 

Definitionen

Neu eingeführt wird ein § 189a UGB für Begriffsbestimmungen (zB Unternehmen von öffentlichem Interesse, beizulegender Wert, Beteiligung, wesentlich,…)
 

Bilanzgrundsätze

Die bis dato nicht kodifizierten Bilanzgrundsätze des wirtschaftlichen Gehalts und der Wesentlichkeit werden erstmals in das Gesetz aufgenommen (§ 196a UGB). Die Posten des Jahresabschlusses sind unter Berücksichtigung des wirtschaftlichen Gehalts der betreffenden Geschäftsvorfälle oder der betreffenden Vereinbarungen zu bilanzieren und darzustellen. Die Anforderungen an den Jahresabschluss in Bezug auf Darstellung und Offenlegung müssen nicht erfüllt werden, wenn die Wirkung ihrer Einhaltung unwesentlich ist.

 

Wie sieht der aktuelle Stand und Zeitplan aus?

Die Begutachtungsphase wurde seitens des zuständigen Justizministeriums mit 21.10.2014 befristet. Die parlamentarische Behandlung der nach Begutachtung zu erwartenden Regierungsvorlage ist für Herbst/Winter 2014 geplant. Anzuwenden soll das RÄG 2014 auf Geschäftsjahre sein, die nach dem 31.12.2015 beginnen, somit also ab dem Kalenderjahr 2016 bzw abweichendem Wirtschaftsjahr 2016/17.
 

Was können wir für Sie tun?

Wir werden Sie im Rahmen unserer Artikelserie bis zum Jahresende über weitere Neuerungen und Änderungen der bevorstehenden Rechnungslegungsreform informieren. Bisher bereits erschienen: 

·         <link http: www.icon.at de publikationen news detail external-link-new-window externen link in neuem>21.09.2014: BILANZIERUNG – Umfassende Rechnungslegungsreform ab 2016
 

Weiters dürfen wir Sie auch auf unser Seminar im Rahmen der ICON TAX ACADEMY am Mittwoch, 3.12.2014, zum Thema „<link http: www.icon.at de veranstaltungen veranstaltungskalender termin detail external-link-new-window externen link in neuem>UGB-Reform und Update Rechnungslegung“ hinweisen, in deren Mittelpunkt ebenfalls die bevorstehenden Änderungen der Rechnungslegungsvorschriften stehen.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte jederzeit gerne auch an unser WP-Team, das Ihnen mit Antworten stets zur Verfügung steht!