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UNGARN | Ausweitung des REVERSE CHARGE ab 1.1.2015

Im Zuge der Betrugsbekämpfung im Bereich der UMSATZSTEUER folgt nun auch Ungarn den Vorreitern Polen, Österreich und Deutschland und erweitert das nationale Reverse Charge System auf die Lieferung bestimmter Metallwaren.

 

Mit Wirkung ab 1.1.2015 wird nunmehr auch in Ungarn ein „Reverse Charge für die Lieferung bestimmter Metalle eingeführt. Davon betroffen sind Inlandslieferungen folgender Warengruppen bzw. Zolltarifnummern


 

Nr.

Beschreibung

Zolltarifnummer

1.

Flacherzeugnisse aus Eisen oder nichtlegiertem Stahl, mit einer Breite von >= 600 mm, warmgewalzt, weder plattiert noch überzogen

7208

2.

Flacherzeugnisse aus Eisen oder nichtlegiertem Stahl, mit einer Breite von >= 600 mm, kaltgewalzt, weder plattiert noch überzogen

7209

3.

Flacherzeugnisse aus Eisen oder nichtlegiertem Stahl, mit einer Breite von >= 600 mm, warm- oder kaltgewalzt, plattiert oder überzogen

7210

4.

Flacherzeugnisse aus Eisen oder nichtlegiertem Stahl, mit einer Breite von < 600 mm, warm- oder kaltgewalzt, weder plattiert noch überzogen

7211

5.

Flacherzeugnisse aus Eisen oder nichtlegiertem Stahl, mit einer Breite von < 600 mm, warm- oder kaltgewalzt, plattiert oder überzogen

7212

6.

Walzdraht aus Eisen oder nichtlegiertem Stahl, in Ringen regellos aufgehaspelt

7213

7.

Stabstahl aus Eisen oder nichtlegiertem Stahl, nur geschmiedet, nur warmgewalzt, nur warmgezogen oder nur warmstranggepresst, auch nach dem Walzen verwunden

7214

8.

Stabstahl aus Eisen oder nichtlegiertem Stahl, kalthergestellt oder kaltfertiggestellt, auch weitergehend bearbeitet, oder warmhergestellt und weitergehend bearbeitet, a.n.g.

7215

9.

Draht aus Eisen oder nichtlegiertem Stahl, in Ringen oder Rollen (ausg. Walzdraht

7217

10.

Rohre und Hohlprofile, nahtlos, aus Eisen oder Stahl (ausg. aus Gusseisen)

7304

11.

Rohre und Hohlprofile `z.B. geschweißt, genietet, gefalzt oder mit einfach aneinandergelegten Rändern`, aus Eisen oder Stahl (ausg. nahtlose Rohre sowie Rohre mit kreisförmigem inneren und äußeren Querschnitt und einem äußeren Durchmesser von > 406,4 mm)

7306

12.

Gitter und Geflechte, an den Kreuzungsstellen verschweißt, mit einer Maschengröße von >= 100 cm², aus geripptem Eisen- oder Stahldraht mit einer größten Querschnittsabmessung von >= 3 mm

7314 20 10

13.

Gitter und Geflechte, an den Kreuzungsstellen verschweißt, mit einer Maschengröße von >= 100 cm², aus Eisen- oder Stahldraht mit einer größten Querschnittsabmessung von >= 3 mm (ausg. aus geripptem Draht)

7314 20 90

Dementsprechend müssen ab 1.1.2015 die Fakturen über Lieferungen von Metallen mit den genannten Zolltarifnummern in Ungarn unter Anwendung des Reverse Charge-Verfahrens, ohne Umsatzsteuerausweis und mit einem entsprechenden Hinweis auf den Übergang der Steuerschuld auf den Leistungsempfänger ausgestellt werden (zB „Umgekehrte Steuerschuldnerschaft“, „Steuerschuldübergang“ oder „Reverse Charge“; „Der Warenempfänger ist gem. Art. 142. § Abs. (1) j) des uUStG verpflichtet, die Umsatzsteuer zu zahlen“).

Vor allem in Fällen der Abrechnung mittels Gutschriftsverfahren muss eine rechtzeitige Abstimmung mit dem Abnehmer erfolgen bzw. bei falsch ausgestellten Gutschriften mit ungarischer Umsatzsteuer ab Jänner 2015 unverzüglich widersprochen werden. Auch beim Zukauf der betreffenden Waren in Ungarn ist darauf zu achten, dass keine Umsatzsteuer in Rechnung gestellt wird, da für zu Unrecht ausgewiesene Umsatzsteuer kein Vorsteuerabzug zusteht. 

 

Sollten Sie weitergehende Fragen zu diesem Thema haben oder Hilfestellung bei der praktischen Umsetzung benötigen, so stehen Ihnen die Autoren sowie auch die übrigen Umsatzsteuerexperten der ICON gerne zur Verfügung!