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AUSLANDSENTSENDUNGEN | Steuerausgleich und Arbeitgeberpflichten

Bei der (idR temporären) Entsendung von Dienstnehmern ins Ausland sind ua auch klare Regelungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmern zu treffen, wie mit den daraus resultierenden Auswirkungen auf die Lohnbesteuerung umzugehen ist und wer sich um welche abgabenrechtlichen Pflichten gegenüber den in- und ausländischen Finanzverwaltungen zu kümmern hat. Dazu haben sich in der Praxis verschiedene Techniken und Vorgangsweisen entwickelt.

Der „Faktor Steuern“ ist für Entsendungsfälle klar zu regeln (zB Dienstvertrag, Entsenderichtlinien, Betriebsvereinbarungen) und sollte grundsätzlich keine negativen Auswirkungen, resultierend aus unterschiedlichen Steuerbelastungen im In- und Ausland, für die betroffenen Dienstnehmer und deren Motivation haben. Für einen sohin gebotenen Steuerausgleich haben sich in der Entsendungspraxis verschiedene Methoden herauskristallisiert (zB Tax Protection, Tax Equalisation, Lohnsteuerpools, echte und unechte Nettolohnvereinbarungen). Die einzelnen Techniken haben durchaus unterschiedliche Auswirkungen auf die Lohnbesteuerung (zB Vorteile aus dem Dienstverhältnis, Zuflusszeitpunkt, Steuerabzug). Aus Unternehmens- bzw Arbeitgebersicht ist im Sinne einer „Tax Compliance“ auf die bestmögliche Einhaltung der steuerrechtlichen Vorschriften im In- und Ausland zu achten, sodass die disbezüglichen Arbeitgeber- und Arbeitnehmerpflichten einer konkreten Regelung für jeden Entsendungsfall bedürfen.

ICON-Partner <link http: www.icon.at de ansprechpartner bendlinger-stefan external-link-new-window externen link in neuem>Prof. Dr. Stefan BENDLINGER hat die angesprochenen Fragestellungen in einem Aufsatz abgehandelt, der in der nächsten Ausgabe der Fachzeitschrift „Wirtschaftstreuhänder“ erscheinen wird. Sie können diesen Beitrag schon hier lesen.

  • <link file:3016 download herunterladen der datei>Steuerausgleichstechniken bei Auslandsentsendungen … und die lohnsteuerlichen Folgen