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UMSATZSTEUER | Änderung von Steuersätzen ab 1.1.2016

Platzer Günther  |  Trautmann Monika

Mit Jahreswechsel traten in mehreren EU-Mitgliedstaaten wieder verschiedene neue Vorschriften im Bereich der Umsatzsteuer in Kraft. Im nachfolgenden Beitrag geben wir Ihnen einen Überblick über die Steuersatzänderungen in Österreich sowie weiters auch in Rumänien und Norwegen.

ÖSTERREICH: Änderung der ermäßigten Steuersätze ab 1.1.2016                       

Im Rahmen des überwiegend ab 1.1.2016 wirksamen Steuerreformgesetzes 2015/2016 (StRefG 2015/2016, BGBl I 118/2015 vom 14.8.2015), über das wir Sie in unseren Newsletter-Beiträgen bereits mehrfach informiert haben, kam es ua auch zu umfangreichen Änderungen des Umsatzsteuerrechts. Insbesondere kommt es mit Wirkung ab 1.1.2016 zu folgenden Neuerungen bei den ermäßigten Steuersätzen:

Einführung eines Steuersatzes von 13 % und Streichung des Steuersatzes von 12 %

Ermäßigter Steuersatz von 13 % (gemäß § 10 Abs. 3 UStG samt neuer Anlage 2) für

  • Beherbergungsleistungen (Hotel)
  • Eintrittsberechtigungen (zB. Schwimmbäder, Theater, Kinos, Museen, Tiergärten, Sportveranstaltungen)
  • Lebende Tiere, Saatgut, Pflanzen, Futtermittel
  • Brennholz
  • Luftverkehr (Inlandsflüge)
  • Kulturelle Dienstleistungen
  • Jugendbetreuung
  • Ab Hof-Verkauf von Wein (bisher 12%)

Grundsätzlich gilt der neue USt-Satz von 13 % ab dem 1.1.2016. Für die nachfolgenden Leistungen wurde jedoch aufgrund der Übergangsbestimmungen gemäß § 28 Abs. 42 Z 2 und 3 UStG ein Inkrafttreten erst ab dem 1.5.2016 normiert: 

  • Beherbergung
  • Camping
  • Theater, Musik-und Gesangsaufführungen
  • Museum
  • Botanischer oder zoologischer Garten
  • Naturpark         

Sollte für diese Leistungen zudem bereits vor dem 1.9.2015 eine Anzahlung geleistet worden sein (und für Beherbergungsleistungen weiters auch eine Buchung erfolgt sein), dann ist hiefür noch der frühere Steuersatz von 10 % anzuwenden, sofern die tatsächliche Leistungserbringung zwischen 1.5.2016 und 31.12.2017 stattfindet.

Im Übrigen bleiben die Steuersätze unverändert, insbesondere ist daher für  Wohnraummieten, Lebensmittel und Medikamente auch weiterhin der ermäßigte USt-Satz von 10% anzuwenden.

Für die Behandlung von Anzahlungen vor Inkrafttreten des neuen Steuersatzes ist folgendes zu beachten (Rz 1476 UStR):

Der neue Steuersatz stellt grundsätzlich auf den Leistungszeitpunkt ab; demgemäß zwei Varianten für die Anzahlungsbesteuerung (für Anzahlungen nach dem 1.9.2015):

  • Anwendung des im Zeitpunkt der Anzahlung geltenden Steuersatzes und Korrektur in erster UVA nach Wirksamwerden der Änderung (inklusive Berichtigung der Anzahlungsrechnung) à Berichtigung in UVA 5/2016!
  • Vorzeitige Anwendung des im Zeitpunkt der Leistungserbringung geltenden Steuersatzes (13% statt 10%) à keine spätere Korrektur mehr nötig!  

Beispiel Konzertkartenvorverkauf: Karten für eine Veranstaltung im Juni 2016 werden bereits im Februar 2016 zum Preis von 55,00 € inklusive USt verkauft:

  • Anzahlung wird in der UVA 2/2016 mit 10 % besteuert und verrechnet (KZ 000 und 029 50 €, 5€ USt)
  • Berichtigung in UVA 5/2016 auf 13%, das sind in Summe 6,33 € Umsatzsteuer (13% aus 55,00 € - Differenz in KZ 090 + 1,33 €)
  • Berichtigung der Rechnung mit 1.5.2016
  • Alternativ können Anzahlung bereits jetzt nach der künftig geltenden Rechtslage besteuert werden (Erfassung der 13% in KZ 006) 

RUMÄNIEN: Senkung des Umsatzsteuersatzes ab 1.1.2016

In Rumänien kam es mit Wirkung ab 1.1.2016 zu einer Senkung des Normalsteuersatzes bei der Umsatzsteuer (vgl dazu auch bereits unseren <link http: www.icon.at de publikationen news detail external-link-new-window externen link in neuem>NL-Beitrag „UMSATZSTEUER – Wichtige Neuerungen in der EU ab 1.1.2016“ vom 11.11.2015). 

Aufgrund eines Beschlusses der rumänischen Behörde wurde per 1.1.2016 der Normalsteuersatz von derzeit 24% auf 20% gesenkt. Die ermäßigten Steuersätze (9 % und 5 %) bleiben hingegen unverändert.

Ab dem Jahr 2017 soll der Normalsteuersatz abermals gesenkt werden, und zwar auf 19%.

NORWEGEN: Erhöhung des ermäßigten Steuersatzes ab 1.1.2016

Auch in Norwegen gibt es zwei ermäßigte Steuersätze; ab 1.1.2016 wird jener von 8% auf 10 % angehoben. Davon sind insbesondere betroffen:

  • Übernachtungen,
  • Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel (Zug, Bus, Fähre)
  • Nutzung von Taxis.

Der Regelsteuersatz bleibt hingegen mit 25% unverändert.
  

Hier finden Sie ein Übersicht über die <link http: www.icon.at fileadmin media leistungsbereiche umsatzsteuer umsatzsteuersaetze_in_europa_icon_stand01012016.pdf external-link-new-window externen link in neuem>aktuellen Umsatzsteuersätze in Europa (Stand 01.01.2016). 

Für weitere Fragen stehen Ihnen die Verfasser sowie auch die übrigen MitarbeiterInnen des ICON-Umsatzsteuerteams gerne zur Verfügung!