Mit unserer Artikelserie informieren wir Sie bereits seit Herbst 2014 laufend über die bevorstehenden Neuerungen durch das Rechnungslegungs-Änderungsgesetz 2014. Im nachfolgenden Beitrag erhalten Sie nochmals einen Gesamtüberblick über alle Änderungen in Form einer Checkliste.
Das Rechnungslegungs-Änderungsgesetz 2014 (RÄG 2014 - BGBl I 22/2015 vom 13.1.2015) ist erstmalig für Geschäftsjahre anzuwenden, die nach dem 31.12.2015 beginnen (bei Kalenderjahr somit ab dem Jahresabschluss zum 31.12.2016 bzw bei abweichendem Wirtschaftsjahr erst für Jahresabschlüsse ab 2016/17). Eine frühere Anwendung ist grundsätzlich nicht vorgesehen (§ 906 Abs 28 UGB). Dennoch erscheint eine zeitgerechte Befassung mit den Neuerungen bereits im letzten Jahresabschluss vor Inkrafttreten des RÄG 2014 durchaus geboten:
Einige Änderungen stellen bereits nach derzeitigen Rechnungslegungsvorschriften Bilanzierungswahlrechte dar, die daher schon vorzeitig ausgeübt werden könnten. Weiters sind gemäß § 201 Abs 2 Z 1 UGB einmal gewählte Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden beizubehalten. Eine allenfalls notwendige Durchbrechung dieses Stetigkeitsgrundsatzes erfordert, wegen der sonst fehlenden Vergleichbarkeit, eine entsprechende Anpassung der Vorjahreswerte sowie auch eine Anhangangabe gemäß § 237 Abs 1 Z 1 UGB idF RÄG 2014. Deswegen erscheint es sinnvoll, etwaige Auswirkungen der Rechnungslegungsreform bereits im Zuge der letzten Bilanzierung nach altem Recht zu berücksichtigen, um den Arbeitsaufwand für die Jahresabschlusserstellung im eigentlichen Umstellungsjahr 2016 bzw 2016/17 in Grenzen zu halten. In diesem Sinne seien somit die bevorstehenden Änderungen im Überblick wie folgt aufgelistet:
Thema | Änderung |
Erstellungspflicht | |
Größenklassen | Anhebung der Schwellenwerte 1): |
Konzernerstellungspflicht | - Nettomethode: BS 20 MEUR, UE 40 MEUR |
Übergangszeitraum | ein Jahr nur noch bei rechtsformwechselnder Umwandlung, |
Neue Definitionen | |
Beizulegender Zeitwert | Börsenkurs oder Marktwert |
Beizulegender Wert | Betrag für gesamte/s Unternehmen/Vermögens- |
Wesentlichkeit | erstmalige Kodifizierung durch das RÄG 2014! |
Rechnungslegungsvorschriften | |
Bilanzierungsgrundsätze | - "overriding" principle |
Gliederungsvorschriften Bilanz | - Forderungen/Verbindlichkeiten mit Restlaufzeit > |
Gliederungsvorschriften GuV | - kein ao Ergebnis mehr |
Finanzanlagevermögen | - Zuschreibungspflicht à Maßgeblichkeit für Steuerrecht! |
Disagio | Pflichtansatz Disagio (ARA) |
Firmenwert | FW-Abschreibung über 10 Jahre, keine Zuschreibung mehr nach |
Herstellungskosten | Pflichtansatz Gemeinkosten; Verwaltungs- und |
Latente Steuern | - bilanzorientiertes Konzept |
Unversteuerte Rücklagen | - Entsteuerung (Ansatz passive latente Steuern) und |
Eigene Aktien | gesonderter Ausweis im Eigenkapital, offen abzusetzen |
Rückstellungen | - Erfüllungsbetrag (anstatt Rückzahlungsbetrag) |
Personalrückstellungen | - nur noch versicherungsmathematische Berechnung |
Umsatzerlöse | keine Beschränkung auf typische Geschäftstätigkeit mehr |
Anhang | - Aufbau bottom-up
|
Anlagenspiegel | - nur noch im Anhang zulässig |
Konzernabschluss | - Entfall der 20 %-Grenze (Vermeidung von Zweckgesellschaften) |
1) Abkürzungen: BS = Bilanzsumme / UE = Umsatzerlöse / MA = Mitarbeiter
Zusammenfassung und Ausblick
Die obige Checkliste soll als überblicksartige Hilfestellung für die Bilanzierung jener Posten dienen, bei denen es zu Änderungen durch das Rechnungslegungs-Änderungsgesetz 2014 kommt. Hinsichtlich weiterführender Informationen dürfen wir nochmals auf unsere umfangreiche Artikelserie zum Rechnungslegungs-Änderungsgesetz 2014 hinweisen (vgl zuletzt den <link http: www.icon.at de publikationen news detail external-link-new-window externen link in neuem>NL-Beitrag „BILANZIERUNG – Auswirkungen des RÄG 2014 auf den Jahresabschluss 2015“ vom 13.12.2015).
Weiters möchten wir Sie an dieser Stelle auch auf unser nächstes Seminar im Rahmen der ICON TAX ACADEMY hinweisen, in dessen Mittelpunkt ebenfalls die bevorstehenden Änderungen der Rechnungslegungsvorschriften stehen werden. Melden Sie sich am besten gleich dafür an:
- <link http: www.icon.at de veranstaltungen veranstaltungskalender termin detail external-link-new-window externen link in neuem>Donnerstag | 14.4.2016 | "Das Rechnungslegungsänderungsgesetz 2014 in der Praxis“ | Linz
Für weitere Fragen stehen Ihnen die Verfasserinnen sowie auch die übrigen MitarbeiterInnen unseres Bilanzierungs- und WP-Teams gerne zur Verfügung!