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BILANZIERUNG| Checkliste für Jahresabschlüsse nach dem RÄG 2014

Mit unserer Artikelserie informieren wir Sie bereits seit Herbst 2014 laufend über die bevorstehenden Neuerungen durch das Rechnungslegungs-Änderungsgesetz 2014. Im nachfolgenden Beitrag erhalten Sie nochmals einen Gesamtüberblick über alle Änderungen in Form einer Checkliste.

Das Rechnungslegungs-Änderungsgesetz 2014 (RÄG 2014 - BGBl I 22/2015 vom 13.1.2015) ist erstmalig für Geschäftsjahre anzuwenden, die nach dem 31.12.2015 beginnen (bei Kalenderjahr somit ab dem Jahresabschluss zum 31.12.2016 bzw bei abweichendem Wirtschaftsjahr erst für Jahresabschlüsse ab 2016/17). Eine frühere Anwendung ist grundsätzlich nicht vorgesehen (§ 906 Abs 28 UGB). Dennoch erscheint eine zeitgerechte Befassung mit den Neuerungen bereits im letzten Jahresabschluss vor Inkrafttreten des RÄG 2014 durchaus geboten:  

Einige Änderungen stellen bereits nach derzeitigen Rechnungslegungsvorschriften Bilanzierungswahlrechte dar, die daher schon vorzeitig ausgeübt werden könnten. Weiters sind gemäß § 201 Abs 2 Z 1 UGB einmal gewählte Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden beizubehalten. Eine allenfalls notwendige Durchbrechung dieses Stetigkeitsgrundsatzes erfordert, wegen der sonst fehlenden Vergleichbarkeit, eine entsprechende Anpassung der Vorjahreswerte sowie auch eine Anhangangabe gemäß § 237 Abs 1 Z 1 UGB idF RÄG 2014. Deswegen erscheint es sinnvoll, etwaige Auswirkungen der Rechnungslegungsreform bereits im Zuge der letzten Bilanzierung nach altem Recht zu berücksichtigen, um den Arbeitsaufwand für die Jahresabschlusserstellung im eigentlichen Umstellungsjahr 2016 bzw 2016/17 in Grenzen zu halten. In diesem Sinne seien somit die bevorstehenden Änderungen im Überblick wie folgt aufgelistet: 

 

Thema

Änderung

 Erstellungspflicht

 Größenklassen

  Anhebung der Schwellenwerte 1):
  -  Micros: BS 350 TEUR, UE 700 TEUR, MA 10
  -  kleine Kapges: BS 5 MEUR, UE 10 MEUR, MA 50
  -  mittelgroße Kapges: BS 20 MEUR, UE 40 MEUR, MA 250

 Konzernerstellungspflicht    

  -  Nettomethode: BS 20 MEUR, UE 40 MEUR
  -  Bruttomethode: BS 24 MEUR, UE 48 MEUR

 Übergangszeitraum

  ein Jahr nur noch bei rechtsformwechselnder Umwandlung,
  in allen übrigen Fällen sofort!

 Neue Definitionen

 Beizulegender Zeitwert
 (objektiver Wert)

  Börsenkurs oder Marktwert

 Beizulegender Wert
 (subjektiver Wert)

  Betrag für gesamte/s Unternehmen/Vermögens-
  gegenstände/Schulden

 Wesentlichkeit

  erstmalige Kodifizierung durch das RÄG 2014!

 Rechnungslegungsvorschriften

 Bilanzierungsgrundsätze  

  -     "overriding" principle
  -     Grundsatz des wirtschaftlichen Gehalts („substance over form“)
  -     verlässliche Schätzungen
  -->  erstmalige Kodifizierung

 Gliederungsvorschriften Bilanz

  -  Forderungen/Verbindlichkeiten mit Restlaufzeit >
     1 Jahr als "davon“-Vermerk in Bilanz
  -  Gliederungsposten „D. Aktive latente Steuern“
  -  Wegfall des Postens „Unversteuerte Rücklagen“

 Gliederungsvorschriften GuV 

  -  kein ao Ergebnis mehr
  -  Ergebnis vor Steuern anstatt EGT
  -  Erleichterungen für kleine Gesellschaften

 Finanzanlagevermögen

  -  Zuschreibungspflicht à Maßgeblichkeit für Steuerrecht!
  -  Übergangsregelung: in Vorjahren unterlassene Zuschreibungen
     in 2016 nachzuholen à ggfs Steuerstundung durch
     Zuschreibungsrücklage!

 Disagio

  Pflichtansatz Disagio (ARA)

 Firmenwert

  FW-Abschreibung über 10 Jahre, keine Zuschreibung mehr nach
  außerplanmäßiger Abschreibung!

 Herstellungskosten

  Pflichtansatz Gemeinkosten; Verwaltungs- und
  Vertriebsgemeinkosten nur mehr in Ausnahmefällen!

 Latente Steuern

  -  bilanzorientiertes Konzept
  -  Ansatzpflicht aktive latente Steuern
  -  Wahlrecht für aktive latente Steuern aus Verlustvorträgen
  -  Ausschüttungssperre
  -  Saldierung aktiv/passiv
  -  keine Abzinsung
  -  gesonderter Ausweis unterhalb Rechnungsabgrenzungsposten
  -  „davon“-Vermerk unter "Steuern vom E&E“
  -  Übergangsregelung: Verteilung über längstens 5 Jahre

 Unversteuerte Rücklagen               

  -  Entsteuerung (Ansatz passive latente Steuern) und
  -  Umbuchung in Gewinnrücklagen
  -  Weiterführung für rein steuerliche Zwecke möglich

 Eigene Aktien

  gesonderter Ausweis im Eigenkapital, offen abzusetzen
  (ausgenommen Anteile am Mutterunternehmen)

 Rückstellungen

  -  Erfüllungsbetrag (anstatt Rückzahlungsbetrag)
  -  Abzinsung RSt > 1 Jahr (marktüblicher Zinssatz)
  -  Übergangsregelung: Verteilung über längstens 5 Jahre

 Personalrückstellungen

  -  nur noch versicherungsmathematische Berechnung
  -  Erleichterungsbestimmungen siehe AFRAC-Stellungnahme
  -  Verzinsung marktüblich oder Durchschnittszinssatz

 Umsatzerlöse

  keine Beschränkung auf typische Geschäftstätigkeit mehr

 Anhang

  -  Aufbau bottom-up
  -  neue Angaben: Aufwendungen und Erträge von ao          
     Größenordnung oder Bedeutung
  -  neue Angaben für kleine Gesellschaften: Art und finanzielle
     Auswirkung wesentlicher Ereignisse nach dem Bilanzstichtag,  
     die weder in Bilanz noch in GuV Niederschlag finden
  -  neue Angaben für mittelgroße und große 
     Gesellschaften:vorgeschlagene Ergebnisverwendung

  • wesentliche Ereignisse nach dem Bilanzstichtag
  • Geschäfte mit nahestehenden Personen
  • außerbilanzielle Geschäfte
  • Angaben zu Genussscheinen, Genussrechten, Wandelschulverschreiben, Optionsscheine, Optionen, Besserungsscheinen oder vergleichbaren Wertpapieren oder Rechten unter Angabe der Zahl der Rechte, die sie verbriefen

 Anlagenspiegel

  -  nur noch im Anhang zulässig
  -  AHK zu Beginn und Ende des Geschäftsjahres
  -  Entwicklung der kumulierten Abschreibungen
  -  Zuschreibung und Abschreibung gesondert zeigen

 Konzernabschluss

  -  Entfall der 20 %-Grenze (Vermeidung von Zweckgesellschaften)
  -  Verzicht auf Einbeziehung bei Anteilen, die ausschließlich zur
     Weiterveräußerung gehalten werden
  -  Kapitalkonsolidierung: Abschaffung der Buchwertmethode
  -  Steuerabgrenzung: bilanzorientierter Ansatz
  -  Equity-Konsolidierung: Abschaffung der Kapitalanteilsmethode
  -  Konzernlagebericht: Angabe Zweigniederlassungen von
     Mutterunternehmen und Tochterunternehmen

1) Abkürzungen: BS = Bilanzsumme / UE = Umsatzerlöse / MA = Mitarbeiter
 

Zusammenfassung und Ausblick

Die obige Checkliste soll als überblicksartige Hilfestellung für die Bilanzierung jener Posten dienen, bei denen es zu Änderungen durch das Rechnungslegungs-Änderungsgesetz 2014 kommt. Hinsichtlich weiterführender Informationen dürfen wir nochmals auf unsere umfangreiche Artikelserie zum Rechnungslegungs-Änderungsgesetz 2014 hinweisen (vgl zuletzt den <link http: www.icon.at de publikationen news detail external-link-new-window externen link in neuem>NL-Beitrag „BILANZIERUNG – Auswirkungen des RÄG 2014 auf den Jahresabschluss 2015“ vom 13.12.2015).

Weiters möchten wir Sie an dieser Stelle auch auf unser nächstes Seminar im Rahmen der ICON TAX ACADEMY hinweisen,  in dessen Mittelpunkt ebenfalls die bevorstehenden Änderungen der Rechnungslegungsvorschriften stehen werden. Melden Sie sich am besten gleich dafür an:

  • <link http: www.icon.at de veranstaltungen veranstaltungskalender termin detail external-link-new-window externen link in neuem>Donnerstag | 14.4.2016 | "Das Rechnungslegungsänderungsgesetz 2014 in der Praxis“ | Linz 


Für weitere Fragen stehen Ihnen die Verfasserinnen sowie auch die übrigen MitarbeiterInnen unseres Bilanzierungs- und WP-Teams gerne zur Verfügung!