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PORTUGAL | Budget 2016 sieht hier bereits BEPS-Maßnahmen vor!

Ecker Fabian  |  Mitterlehner Matthias

Portugals Budget für das laufende Jahr wurde am 16.3.2016 vom Parlament genehmigt. Dem sind monatelange Gespräche mit der EU über die Defizitziele vorausgegangen. Durch die getroffenen Maßnahmen soll das jährliche Defizit von ursprünglich 2,6 % auf nunmehr 2,2 % des Bruttoinlandproduktes gesenkt werden. Demgegenüber wurde aber die Prognose für das jährliche Wirtschaftswachstum von zunächst 2,1 % auf 1,8 % nach unten korrigiert. Im folgenden Beitrag werden die wesentlichen steuerlichen Änderungen iZm den Budgetmaßnahmen vorgestellt. Einige dieser Maßnahmen sind bereits unmittelbarer Ausfluss aus dem OECD/G20-BEPS-Projekt. 

Körperschaftsteuer und Informationsaustausch

  •  Der Körperschaftsteuersatz soll weiterhin 21 % betragen.

  • Das bestehende „Patent Box Regime“, welches zu steuerlichen Begünstigungen für Einkommen aus reinen Lizenzgesellschaften führt, soll mit dem von der OECD vorgeschlagenen „modified nexus approach“ <link http: www.oecd.org tax countering-harmful-tax-practices-more-effectively-taking-into-account-transparency-and-substance-action-5-2015-final-report-9789264241190-en.htm>(BEPS Aktion 5) in Einklang gebracht werden. Gemäß diesem Ansatz sollen Begünstigungen für Lizenzeinkünfte (wie zB ein Patent Box Regime) in einem Land nur dann gewährt werden, wenn dort auch „wesentliche wirtschaftliche Aktivitäten“ (Substanz) in direktem Zusammenhang mit den Lizenzeinkünften getätigt werden, wenn also die mit den Lizenzeinkünften zusammenhängende F&E-Tätigkeit ebenfalls in diesem Land durchgeführt wird.

  • Daneben wird im nationalen Recht auch das sogenannte „Country-by-Country Reporting“ <link https: www.oecd.org ctp transfer-pricing-documentation-and-country-by-country-reporting-action-13-2015-final-report-9789264241480-en.htm>(BEPS Aktion 13) implementiert (vgl dazu unsere div. Newsletterbeiträge, zuletzt<link http: www.icon.at de publikationen news detail external-link-new-window externen link in neuem> NL-Beitrag vom 05.03.2016: VERRECHNUNGSPREISE | Neues Abkommen zum CbC-Informationsaustausch). Dadurch kommt es zu neuen Vorschriften bei der Dokumentation von Verrechnungspreisen für multinationale Konzerne. Jährliche CbC-Reports sind von jenen Konzernen zu erstellen, welche einen konsolidierten Jahresumsatz von mindestens 750 Mio € erwirtschaften.

  • Zusätzlich wird die <link http: eur-lex.europa.eu legal-content de all>Richtlinie 2014/107/EU vom 9.12.2014 auf nationaler portugiesischer Ebene umgesetzt. Dieser Rechtsakt der EU bildet die Grundlage für den „automatischen Informationsaustausch“ zwischen den EU-Mitgliedstaaten und für den „Common Reporting Standard (CRS)“ zur einheitlichen Aufbereitung der Informationen. In diesem Zuge setzt sich die portugiesische Regierung auch zum Ziel, Doppelbesteuerungsabkommen neu zu verhandeln, um diese an den Wortlaut der Richtlinie anzupassen. Auch Strafen für die Nicht-Einhaltung der Informationsaustauschvorschriften sollen in den (neuen) Abkommen verankert werden.

  • Für die Anwendung der portugiesischen Schachtelertragsbefreiung wird die Anwendungsvoraussetzung der Behaltedauer der Anteile von bisher zwei Jahren auf nunmehr ein Jahr reduziert. Demgegenüber wird das Mindestbeteiligungsausmaß von bisher 5 % auf 10 % angehoben.

  • Ab 2017 wird ein möglicher Verlustvortrag von bisher zwölf auf fünf Jahre eingeschränkt.

  • Im Jahr 2016 gibt es für Unternehmen die Möglichkeit, bestimmte Vermögenswerte zu einem begünstigten Steuersatz von 14 % auf den Fair Market Value aufzuwerten. Die aus den sohin aufgedeckten stillen Reserven resultierende Steuerschuld soll über drei Jahre verteilt werden. Der Step-Up führt zudem zu höheren Abschreibungen in den Folgejahren.

  • Daneben gab es noch Änderungen im Bereich der Gruppenbesteuerung sowie spezielle Absetzbegünstigungen für Filmproduktionen und für Treibstoff im Rahmen des Transports von Gütern und Personen. 

Einkommensteuer

  • Der Zuschlag zur persönlichen Einkommensteuer fällt ab 2017 nicht mehr an. Die Steuerstufen des progressiven Tarifs werden geringfügig geändert. Zusätzlich kommt es zu Änderungen beim Kinderabsetzbetrag. 

Umsatzsteuer 

  • Der Steuersatz für Restaurantleistungen wird von 23 % auf 13 % abgesenkt.

  • Zahlreiche administrative Maßnahmen sollen zu Vereinfachungen in der Abwicklung führen (zB bei Vorsteuerrückerstattungen, erstmaligen Registrierungen).
     

Für Rückfragen bzw weitergehende Informationen stehen Ihnen die Verfasser gerne zur Verfügung!