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VERRECHNUNGSPREISDOKUMENTATION | VP-Check im Lichte des VPDG

Der bevorstehende Jahreswechsel 2016/2017 sollte insbesondere auch zum Anlass genommen werden, den neuen gesetzlichen Verpflichtungen nach dem VPDG Rechnung zu tragen bzw den daraus resultierenden Anpassungsbedarf für bestehende Verrechnungspreis-Dokus zu überprüfen. Manche Unternehmen werden aufgrund der verschärften Rechtslage nun erstmalig eine VP-Dokumentation erstellen müssen. 

Warum eine Verrechnungspreis-Dokumentation? 

Schon bisher galt: Aufgrund der verfahrensrechtlich gebotenen erhöhten Mitwirkungspflicht bei Auslandssachverhalten kommt es de facto zu einer Beweislastumkehr zulasten des Steuerpflichtigen. Liegt hingegen eine entsprechende Dokumentation vor, muss die Finanzverwaltung ihrerseits nachweisen, dass die angewandten Verrechnungspreise nicht angemessen sind. Die diesbezüglichen Rechtsansichten des BMF fanden sich bisher in den Verrechnungspreisrichtlinien (VPR 2010). 

NEU: Darüber hinaus ist seit heuer auch in Österreich eine ausdrückliche gesetzliche Dokumentationspflicht für Konzernverrechnungspreise zu beachten, die mit dem Verrechnungspreisdokumentationsgesetz (VPDG) kodifiziert wurde. Wir haben über diesen vom BEPS-Projekt der OECD initiierten und EU-getriebenen Gesetzwerdungsprozess bereits mehrmals berichtet (vgl zuletzt unseren NL-Beitrag <link http: www.icon.at de publikationen news detail external-link-new-window externen link in neuem>„VERRECHNUNGSPREISE | Österreichisches VPDG kundgemacht!“ vom 9.9.2016). Nicht außer Acht gelassen werden sollten zudem auch gesetzliche Dokumentationspflichten im Ausland, die dort teilweise mit massiven Strafen sanktioniert sind. 

Änderung der Dokumentationspflicht durch das VPDG? 

Wenn österreichische Unternehmen (inländische „Geschäftseinheiten“ einer multinationalen Unternehmensgruppe) in den beiden vorangegangenen Wirtschaftsjahren die  Umsatzgrenze von 50 Millionen Euro überschritten haben, benötigen sie für das darauffolgende Wirtschaftsjahr, erstmals für das Wirtschaftsjahr beginnend ab 1.1.2016 (bei Kalenderwirtschaftsjahren somit bereits für das zum 31.12.2016 ablaufende Wirtschaftsjahr), ein sog. „Master File“ (Stammdokumentation) sowie ein „Local File“ für Österreich (länderspezifische Dokumentation). 

Demgemäß ist eine bereits bestehende VP-Dokumentation für das Umstellungsjahr 2016 nicht nur mit den in diesem Jahr stattgefundenen Geschäftsfällen, realisierten Zahlen etc zu aktualisieren, sondern zudem auch an die Vorgaben der maßgeblichen Verrechnungspreisdokumentationsgesetz-Durchführungsverordnung (VPDG-DV) anzupassen. Österreichische Konzerngesellschaften haben somit die Aufgabe, bei ihrer Konzernmutter ein aktuelles Master File anzufordern sowie ihr österreichisches Local File entsprechend zu aktualisieren und an den Gliederungsinhalt der VPDG-DV anzupassen.   

Bei kleineren Unternehmen, welche die Umsatzgrenze von 50 Millionen Euro nicht überschreiten, bleibt es grundsätzlich bei den bisherigen Dokumentationspflichten, sodass also die bereits bestehenden VP-Dokus „nur“ entsprechend zu aktualisieren bzw zu ergänzen sind. Konkrete inhaltliche Mindeststandards für die VP-Dokumentation dieser kleineren Unternehmenseinheiten gibt es bis dato nicht. Allerdings ist davon auszugehen, dass sich die Anforderungen der Finanzverwaltung im Falle künftiger Prüfungen auch in diesem Bereich an die Vorgaben der VPDG-DV anlehnen dürften. 

Multinationale Unternehmensgruppen mit einem konsolidierten Konzernumsatz von mehr als 750 Millionen Euro  im vorangegangenen Geschäftsjahr sind zudem zur Erstellung eines „Country-by-Country Reports“ verpflichtet (CbCR – länderbezogener Bericht). Der CbC-Report ist ebenfalls erstmals für das Kalenderwirtschaftsjahr 2016 zu erstellen und bis spätestens zwölf Monate nach dem Bilanzstichtag an das zuständige inländische Finanzamt zu übermitteln (für Wirtschaftsjahre endend am 31.12.2016 somit bis spätestens 31.12.2017).
Österreichische Konzerngesellschaften bzw Geschäftseinheiten haben in diesem Zusammenhang jedoch bereits bis spätestens 31.12.2016 einer gesonderten Mitteilungspflicht gemäß § 4 VPDG nachzukommen und dem zuständigen Finanzamt mittels speziellem Formular („VPDG 1“) zu melden, welche Gesellschaft nun als oberste Muttergesellschaft oder als Surrogatgesellschaft für die Erstellung des spätestens in einem Jahr zu übermittelnden Country-by-Country Reports verantwortlich ist und wo diese Gesellschaft ansässig ist (siehe dazu im Detail unseren gesonderten NL-Beitrag <link http: www.icon.at de publikationen news detail external-link-new-window externen link in neuem>„VERRECHNUNGSPREISE | CbCR-Meldung auf amtlichem Formular bis 31.12.2016“ vom 8.12.2016). 

Was sollten Sie nun also checken?  

  • Ist eine bloße Aktualisierung der Zahlenwerte oder aber eine Anpassung bzw überhaupt eine Erstdokumentation entsprechend der VPDG-DV gefordert?

  • Sind Daten im Hinblick auf das CbC-Reporting an die Obergesellschaft zu liefern?

  • Liegen für die konzerninternen Transaktionen schriftliche Verträge vor?

  • Sind die Benchmarks zu aktualisieren?

  • Sind noch End-Year-Adjustments durchzuführen?  

Und was können wir für Sie tun? 

Falls Sie dies wünschen, könnten wir für Sie gerne auch – den zeitgerechten Erhalt der hiefür benötigten Daten vorausgesetzt - die bis 31.12.2016 zu erledigenden formularmäßigen Mitteilungen für alle österreichischen Geschäftseinheiten erstellen und an die zuständigen Finanzämter übermitteln.

Gerne können wir Ihre bestehende Verrechnungspreis-Dokumentation einem „Belastungstest“ unterziehen und notwendige Adaptierungen mit Ihnen gemeinsam erörtern und umsetzen. Dabei prüfen wir natürlich auch, ob die vorliegende Dokumentation im Lichte von „BEPS“ (Action 13) bzw der VPDG-DV ausreichend ist oder gegebenenfalls angepasst werden muss.

Für die Erstkonzeption einer VP-Dokumentation haben wir zudem spezielle „Packages“ entwickelt, die einen planbaren und effizienten Ablauf gewährleisten sollten. Sie können dabei zwischen zwei Varianten wählen. Gerne stellen wir dafür auch eine ICON-Musterdokumentationen zur Verfügung.
Nähere Informationen dazu finden <link http: www.icon.at external-link-new-window externen link in neuem>HIER.

Alle unsere Fortbildungsveranstaltungen zu Verrechnungspreisen und verwandten Themen finden Sie hier auf unserem <link http: www.icon.at de veranstaltungen veranstaltungskalender external-link-new-window externen link in neuem>Seminarkalender.

Wir unterstützen Sie gerne … rufen Sie uns bitte einfach an!