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BILANZIERUNG | Arbeitshilfen zur Umsetzung des RÄG 2014

Presslmayer Elisabeth  |  Vrba Maria

Mit unserer Artikelserie informieren wir Sie bereits seit Herbst 2014 laufend über die Neuerungen durch das Rechnungslegungs-Änderungsgesetz 2014. Die geänderten Gesetzesbestimmungen sind erstmals für Jahresabschlüsse, die nach dem 31.12.2015 beginnen, verpflichtend anzuwenden. Der 31.12.2016 ist somit der erste Regelbilanzstichtag für das RÄG 2014. Dazu möchten wir Ihnen mit diesem Beitrag einige Arbeitshilfen für die neue Bilanzierungspraxis vorstellen, die wir Ihnen gerne kostenlos zur Verfügung stellen. 

Ab sofort finden Sie auf unserer Homepage die nachfolgenden Arbeitshilfen für die neue Bilanzierung nach dem RÄG 2014:

Checkliste RÄG 2014

Bereits im Februar 2016 haben wir Ihnen erstmals eine Checkliste zum RÄG 2014 zur Verfügung gestellt. Dazu gibt es nunmehr eine aktualisierte Version. Die Checkliste soll als überblicksartige Hilfestellung für die Bilanzierung jener Posten dienen, bei denen es zu Änderungen durch das RÄG 2014 kommt. Hinsichtlich weiterführender Details zu den einzelnen Posten verweisen wir auf unsere umfangreiche Artikelserie der letzten beiden Jahre.

Gliederung der Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung nach RÄG 2014

Weiters stellen wir Ihnen auch gerne eine Gegenüberstellung der Gliederungen der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung nach „UGB alt“ und „UGB neu“ (= RÄG 2014) zur Verfügung. Die blauen Markierungen in der rechten Spalte („UGB neu“) weisen auf die Posten mit Anpassungserfordernissen hin. Die rote Markierung kennzeichnet zudem jene Posten, in denen Fristigkeiten direkt in der Bilanz anzugeben sind. In der Gewinn- und Verlustrechnung weist die rote Markierung hingegen auf möglicherweise erforderliche Folgeanpassungen aufgrund der Neudefinition der Umsatzerlöse hin. Hinsichtlich weiterführender Details verweisen wir auf unseren <link http: www.icon.at de publikationen news detail external-link-new-window externen link in neuem>NL-Beitrag „BILANZIERUNG | Gliederungsvorschriften nach dem RÄG 2014“ vom 10.9.2015.

Abzinsung von Rückstellungen

In § 211 UGB wird erstmals eine Abzinsung langfristiger Rückstellungen (ausserhalb der Personalrückstellungen) gesetzlich angeordnet. Die Wahl des Zinssatzes ist ein Thema, welches jedes bilanzierende Unternehmen nach seinen eigenen Rahmenbedingungen und Parametern selbst entscheiden muss. Im Rahmen unserer Arbeitshilfen stellen wir Ihnen hiefür eine Zusammenstellung von Durchschnittszinssätzen zur Verfügung.  Hinsichtlich weiterführender Details verweisen wir nochmals auf folgende Newsletter-Beiträge: 

  • <link http: www.icon.at de publikationen news detail external-link-new-window externen link in neuem>11.09.2016: UGB-Bilanzierung | Die Schuldposten nach dem RÄG 2014

  • <link http: www.icon.at de publikationen news detail external-link-new-window externen link in neuem>13.08.2016: BILANZIERUNG | Personalrückstellungen nach dem RÄG 2014

  • <link http: www.icon.at de publikationen news detail external-link-new-window externen link in neuem>07.07.2015: BILANZIERUNG | Rückstellungen nach dem RÄG 2014  

Zusammenfassung

Die Umsetzung des RÄG 2014 ist aufgrund der derzeit stattfindenden Bilanzierungsarbeiten für die Jahresabschlüsse zum 31.12.2016 ein hochaktuelles Thema. Wir hoffen, dass die ab sofort auf unserer Homepage zur Verfügung stehenden Arbeitshilfen und Tools hilfreich für Sie sind. Diese finden Sie hier:  

  • <link http: www.icon.at fileadmin media leistungsbereiche bilanzierung raeg_2014_arbeitshilfen_13022017.pdf external-link-new-window externen link in neuem>RÄG 2014 - Arbeitshilfen

Hinsichtlich weiterführender Informationen dürfen wir nochmals auf unsere bereits sehr umfangreiche Artikelserie zum Rechnungslegungs-Änderungsgesetz 2014 hinweisen (vgl zuletzt den NL-Beitrag <link http: www.icon.at de publikationen news detail external-link-new-window externen link in neuem>„BILANZIERUNG | Der Anhang nach dem RÄG 2014“ vom 13.12.2016). Selbstverständlich werden Sie auch in Zukunft über Themen der Rechnungslegung informieren und auf einzelne Problemstellungen zu Bilanzierung und Bewertung nach dem RÄG 2014 näher eingehen. 

Schließlich dürfen wir Sie auch noch auf diverse Seminare im Rahmen der ICON TAX ACADEMY hinweisen,  in deren Mittelpunkt ebenfalls die Neuerungen der Rechnungslegungsvorschriften stehen. Die nächsten Termine finden Sie in unserem <link http: www.icon.at de veranstaltungen veranstaltungskalender external-link-new-window externen link in neuem>Seminarkalender. 

Für weitere Fragen stehen Ihnen die Verfasserinnen sowie auch die übrigen MitarbeiterInnen unseres Bilanzierungs- und WP-Teams gerne zur Verfügung!