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ISLAND | Neues Doppelbesteuerungsabkommen ab 1.1.2018

Mit Wirkung ab 1.1.2018 wird das neue DBA zwischen Österreich und Island in Kraft treten. Aus österreichischer Sicht wird damit das EWR-Abkommensnetz komplettiert. Wir informieren Sie hier über die wesentlichen Grundsätze des neuen Doppelbesteuerungsabkommens mit diesem nicht unbedeutenden Handelspartner. 

Mit Abschluss dieses Doppelbesteuerungsabkommens (DBA Österreich-Island) wurde die letzte Lücke im Abkommensnetz Österreichs mit den EWR-Staaten geschlossen. Österreich erhofft sich dadurch eine Verbesserung der Wirtschaftsbeziehungen zu Island, was aufgrund der natürlichen Beschaffenheit dieses DBA-Vertragsstaates insbesondere für die heimischen Maschinen- und Anlagenbauer interessant sein dürfte. Das DBA Österreich-Island entspricht weitgehend dem OECD-Musterabkommen. Nachfolgend fassen wir die wesentlichen Bestimmungen zusammen: 

Wesentliche Regelungen des neuen DBA zwischen Österreich und Island 

  • Gemäß Artikel 5 des Doppelbesteuerungsabkommens zwischen Österreich und Island begründen Bau- und Montagetätigkeiten eine ertragsteuerliche Betriebsstätte, wenn die Tätigkeiten länger als 12 Monate andauern. Eine Sonderbestimmung für Dienstleistungsbetriebsstätten wurde nicht vorgesehen.

  • Die Quellensteuerbelastung für Dividendenzahlungen beträgt gemäß Artikel 10 grundsätzlich 15% bzw reduziert sich
    auf 5 % für Gewinnausschüttungen an Gesellschaften, die über eine Beteiligungshöhe von mindestens 10% verfügen.

  • Das Besteuerungsrecht für Zinsen liegt gemäß Artikel 11 ausschließlich beim Ansässigkeitsstaat; somit ist abkommensrechtlich keine Quellensteuer auf Zinsenzahlungen vorgesehen.

  • Für Lizenzgebühren ist gemäß Artikel 12 abkommensrechtlich eine Quellensteuer von 5% vorgesehen.  

  • In Österreich wird die Vermeidung einer Doppelbesteuerung grundsätzlich durch Anwendung der Befreiungsmethode (mit Progressionsvorbehalt) herbeigeführt. Bei Dividenden und Lizenzgebühren wird hingegen die in Island bezahlte Steuer unter Beachtung des Anrechnungshöchstbetrages auf die österreichische Steuerschuld angerechnet

Was können wir für Sie tun?

Für Detailfragen zum neuen DBA sowie auch zum lokalen isländischen Steuerrecht stehen Ihnen die Verfasser gerne zur Verfügung. Darüber hinaus unterstützen wir Sie bei Bedarf auch gerne bei der steuerlichen Projektabwicklung in Island.