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FORSCHUNGSPRÄMIEN | Neue Förderungsmöglichkeiten durch Industrie 4.0?

Digitalisierung und Industrie 4.0 – Schlagwörter, die derzeit in aller Munde sind. Die steuerliche Forschungsförderung in Form der Forschungsprämie wird im nächsten Jahr von derzeit 12 % auf künftig 14 % neuerlich angehoben. Doch welche Förderpotentiale birgt die Digitalisierung für innovative Unternehmen hinsichtlich Lukrierung von Forschungsprämien in sich? 

Der fortschreitenden „<link http: www.manager-magazin.de thema digitalisierung>Digitalisierung der Welt“ können sich mittlerweile auch kleine und mittelständische Unternehmen nicht mehr verschließen. Und das gilt längst nicht nur für die Produktentwicklung, in der Fantasie und Erfindungsreichtum aufgrund der sich immer weiter entwickelnden technischen Möglichkeiten kaum mehr Grenzen gesetzt sind. Sei es im Kundenservice samt Social-Media-Aktivitäten, sei es in der Optimierung interner Prozesse, sei es bei den Schnittstellen zu Geschäftspartnern oder Lieferanten, sei es bei der Vertriebssteuerung - das Schlagwort „<link http: www.manager-magazin.de thema industrie_4_0>Industrie 4.0“ findet sich überall. Kaum ein Unternehmen kommt heute noch um das Thema „Digitalisierung“ herum.

Was ist unter Industrie 4.0 eigentlich zu verstehen? 

Unter „Industrie 4.0“ versteht man die Digitalisierung und Vernetzung gesamter Wertschöpfungsketten, welche der Mechanisierung, Elektrifizierung und Automatisierung derzeit als „vierte industrielle Revolution“ folgt. Dabei findet ein Wandel auf allen Stufen der Wertschöpfungskette statt und betrifft vor- und nachgelagerte Akteure (wie etwa Zulieferer und Logistikunternehmen) ebenso wie unternehmensinterne Prozesse (wie etwa Beschaffung, Produktion und Vertrieb). Industrie 4.0 soll zu einer höheren Produktivität, mehr Innovation und geringerem Ressourcenverbrauch führen.

In welchem Zusammenhang steht Industrie 4.0 mit der Forschungsprämie?

Der österreichische Gesetzgeber fördert eigenbetriebliche Forschung und Auftragsforschung steuerlich mittels einer Forschungsprämie gemäß § 108c EStG in Höhe von derzeit 12 % der jeweils prämienbegünstigten Forschungsaufwendungen (-ausgaben).  Nachdem die Forschungsprämie zuletzt durch das Steuerreformgesetz 2015/2016 erhöht worden war (nämlich von 10 % auf 12 % ab 15.8.2015), steht schon in Kürze eine weitere Anhebung bevor: 

Der von 12 % auf 14 % erhöhte Prämiensatz gilt grundsätzlich ab 1.1.2018. Konkret ist der erhöhte Prozentsatz anzuwenden für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31.12.2017 beginnen bzw für abweichende Wirtschaftsjahre 2017/18. Letzterenfalls ist die Bemessungsgrundlage (prämienbegünstigte Forschungsaufwendungen) linear den Kalendermonaten der Jahre 2017 und 2018 zuzuordnen und nur auf den auf das Kalenderjahr 2018 entfallenden Teil der Bemessungsgrundlage bereits der erhöhte Prämiensatz von 14 % anzuwenden (vgl dazu auch unseren <link http: www.icon.at de publikationen news detail external-link-new-window externen link in neuem>NL-Beitrag „FORSCHUNGSPRÄMIEN | Neuerliche Prämienerhöhung mit Wirkung ab 1.1.2018!“ vom 19.7.2017).

Ist Industrie 4.0 bzw Digitalisierung prämienbegünstigt? 

Prämienbegünstigt ist gemäß § 108c Abs 2 Z 1 EStG eigenbetriebliche Forschung und experimentelle Entwicklung, die systematisch und unter Einsatz wissenschaftlicher Methoden durchgeführt wird. Zielsetzung muss sein, den Stand des Wissens zu vermehren sowie neue Anwendungen dieses Wissens zu erarbeiten. Ergänzt wird diese Definition durch die Forschungsprämienverordnung (BGBl II 2012/515), in der sich zahlreiche Begriffsbestimmungen und Abgrenzungen wiederfinden. Darüber hinaus stellt das ursprünglich als Leitfaden zu statistischen Erhebungen von Daten im Bereich der Forschung und experimentellen Entwicklung gedachte „Frascati Manual“ auch für die steuerlichen Forschungsprämien gemäß § 108c EStG ein zentrales Nachschlagewerk betreffend Begriffsbestimmungen und Abgrenzungen dar. Durch fünf kumulativ zu erfüllende Merkmale enthält das Frascati Manual 2015 genaue Abgrenzungen, welche Kriterien für F&E zu erfüllen sind, um Fehlinterpretationen zu vermeiden:  

  • Neuheit (novel): gerichtet auf neue Erkenntnisse;

  • Schöpferische Tätigkeit (creative): keine Routinetätigkeiten; objektiv neue Konzepte oder Ideen, die den Stand des Wissens vermehren;

  • Unsicherheit (uncertain): ein Element der Unsicherheit hinsichtlich der Ergebnisse muss vorliegen;

  • Systematische Weise (systematic): bewusster, planmäßig ablaufender Prozess;

  • Übertragbarkeit und/oder Reproduzierbarkeit (transferable and/or reproducible): Ergebnisse müssen durch Dritte nachvollziehbar und/oder reproduzierbar sein;  

Kurzum: „Industrie 4.0“ ist ein breitgefächertes Schlagwort. Ob Digitalisierung oder innovative Implementierung von Industrie 4.0 im Unternehmen einer Forschungsprämie zugänglich ist, kann nur im konkreten Einzelfall beurteilt werden. Sicher ist, durch Industrie 4.0 ergeben sich zahlreiche neue Forschungsfelder, die – sollten die Kriterien des § 108c EStG bzw des Frascati Manuals 2015 erfüllt sein – auch prämienbegünstigt sind. Von Bedeutung ist in diesem Zusammenhang insbesondere, ob entsprechende Forschungsleistungen im Bereich von Industrie 4.0 sich vom aktuellen Stand der Technik bzw des Wissens unterscheiden oder ob lediglich bereits bestehendes Wissen umgesetzt wird. Im Zentrum steht ein nennenswertes Element von Neuheit, welches vom aktuell in der jeweiligen Branche allgemein verfügbaren Wissenstand und der Frage nach dem „State of the Art“ abhängt. Dabei darf eine Problemlösung für einen Fachmann nicht auf der Hand liegen, sondern muss systematisch hergeleitet werden, etwa durch Experimentieren oder Ausprobieren

Für eine erfolgreiche Prämiengewährung kommt - im Rahmen des Formalprozederes zur Begutachtung der inhaltlichen Voraussetzung durch die Forschungsförderungsgesellschaft mbH (FFG), deren Expertise sich die Finanzverwaltung bedient - insbesondere auch einer „richtigen“ Formulierung von FFG-Anträgen entscheidende Bedeutung zu (vgl dazu auch unseren <link http: www.icon.at de publikationen news detail external-link-new-window externen link in neuem>NL-Beitrag „FORSCHUNGSPRÄMIEN | Formulierung von FFG-Anträgen“ vom 16.08.2016).

Und was können wir für Sie tun? 

Die steuerliche Forschungsförderung gehört zu den ausgewiesenen Beratungsschwerpunkten der ICON (siehe dazu auch unsere <link http: www.icon.at _blank externen link in neuem>Leistungspalette „Forschungsprämie"). Demgemäß informieren wir Sie auch laufend im Rahmen unseres Newsletters über die aktuellen Entwicklungen in diesem Bereich. 

Gerne sprechen wir mit Ihnen individuell über Optimierungsmöglichkeiten in Zusammenhang mit Prämienanträgen und helfen Ihnen etwa auch, wenn Ihr FFG-Gutachten (teilweise)  negativ ist oder unterstützen Sie auch gerne bei einer späteren Betriebsprüfung 

Besuchen Sie auch unseren Seminartag zur Forschungsprämie am 14.9.2017 (auch halbtägig buchbar):  

  • <link http: www.icon.at de veranstaltungen veranstaltungskalender termin detail>Forschungsprämien Grundlagen

  • <link http: www.icon.at de veranstaltungen veranstaltungskalender termin detail>30 Praxisfälle zur Forschungsprämie (nachmittags/special)

 
Für weitere Fragen stehen Ihnen die Verfasser jederzeit gerne zur Verfügung!