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TRANSFER PRICING | EU plant Veröffentlichung der CbC-Reports!

Aufgrund eines Richtlinienvorschlages der Europäischen Union könnten Großkonzerne, die ihre Gewinne steuerschonend in andere Länder verschieben, bald noch mehr unter Druck geraten. Die EU plant nämlich, die länderbezogenen Berichte (CbC-Reporte) und damit Informationen über die länderweise Zusammensetzung von Gewinnen und Steuern künftig öffentlich zugänglich zu machen. Nachfolgend informieren wir Sie über die aktuellen Entwicklungen in diesem Bereich.

Die EU-Wirtschaftsminister haben am 25.2.2021 im Rahmen einer Videokonferenz einen entsprechenden Richtlinienvorschlag beraten. Dabei gab es - erstmals seit dem Kommissionsvorschlag aus dem Jahre 2016 - auf Ministerebene eine Mehrheit für die Veröffentlichung der länderbezogenen Berichte (CbC-Reports), wobei auch Österreich dafür gestimmt hatte. Die Entscheidung ist aber formell noch nicht bindend, weil der Rat nur per Videokonferenz „zusammengetreten“ ist. 

Mit dem sog. „Public Country-by-Country-Reporting“ fordert die EU-Kommission, dass Unternehmensgruppen, die in der Europäischen Union aktiv sind und einen Jahresumsatz von mindestens 750 Millionen Euro aufweisen, unter anderem öffentlich bzw übersichtlich publizieren müssen, wie viel Gewinn sie in den einzelnen EU-Staaten machen und wie viele Steuern sie dort jeweils bezahlen. 

Die Verpflichtung zur Erstellung eines Country-by-Country-Reportings (CbCR) für Großkonzerne gibt es in Österreich gemäß § 3 Abs. 1 VPDG schon seit Anfang 2016. Mit 1.1.2016 wurde nämlich mit dem Verrechnungspreisdokumentationsgesetz (VPDG) nicht nur die Verpflichtung zur Erstellung eines Master- und Local-Files normiert, sondern für Großkonzerne auch das Erfordernis, einen länderbezogenen Bericht mit bestimmten Unternehmenskennzahlen zu erstellen. Diese Berichte sind jedoch bislang nicht öffentlich, sondern werden lediglich zwischen den Steuerbehörden ausgetauscht. 

Die nunmehr geplante Möglichkeit, dass künftig jedermann in den CbC-Report und die darin enthaltenen Daten Einsicht nehmen kann, könnte dazu führen, dass nicht nur die betroffenen Konzerne, sondern auch jene Länder an den Pranger gestellt werden, welche Profite aus Steuerverschiebungen generieren. Europäische Firmen befürchten gegenüber nicht in der EU ansässigen Unternehmen, welche somit nicht von der Richtlinie betroffen sind, entsprechende Wettbewerbsnachteile, zumal die USA bereits angekündigt haben, ihren bestehenden Informationsaustausch zurücknehmen zu wollen. Von chinesischen Firmen befürchtet man, dass aufgrund der künftig öffentlich zugänglichen Unternehmensdaten auf die Strategie und das Know How von EU-Unternehmen geschlossen werden könnte.

Es folgen nunmehr im nächsten Schritt die Verhandlungen mit dem EU-Parlament. Nach einem endgültigen Beschluss haben die EU-Mitgliedstaaten sodann weitere 30 Monate Zeit, die Richtlinie in nationales Steuerrecht umzusetzen. Eine EU-Richtlinie muss nämlich zu ihrer Wirksamkeit in das nationale Recht transferiert werden, damit sie Gültigkeit in den Mitgliedstaaten erlangt.

FAZIT

Der politische Druck hat auf Ebene der Europäischen Union nunmehr offenbar dazu geführt, dass der EU-Richtlinienvorschlag zur Veröffentlichung der länderbezogenen Berichte (CbCR) eine Mehrheit gefunden hat. Auch Österreich hat diesem Richtlinienvorschlag zugestimmt. Der Vorschlag muss allerdings noch formell verabschiedet werden, zumal der am 25.2.2021 abgehaltenen Videokonferenz der EU-Wirtschaftsminister die erforderliche Legitimation fehlte. Es kann aber davon ausgegangen werden, dass die formelle Beschlussfassung bald nachgeholt werden wird. Die Richtlinie muss in weiterer Folge in das nationale Recht der EU-Mitgliedstaaten transferiert werden und ist dann von allen in der EU ansässigen Unternehmen mit entsprechenden Umsätzen anzuwenden. Über die weitere Entwicklung werden wir Sie natürlich auf dem Laufenden halten. 

Nähere Informationen zum CbC-Reporting finden Sie in unseren div. bereits erschienenen Newsletter-Beiträgen (vgl zuletzt NL-Beitrag „TRANSFER PRICING | Mitteilungspflicht und CbC-Report bis 31.12.2020!“ vom 11.11.2020). 

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