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ICON LOUNGE | GrESt: (Teilweise) Unionswidrigkeit der Steuertatbestände bei Umgründungen

Mit seinem Urteil vom 4. Juni 2026 in der Rechtssache NOVA IBEROMOLDES – SGPS (C-837/24) hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) eine für die Praxis äußerst bedeutsame Entscheidung zur unionsrechtlichen Zulässigkeit grunderwerbsteuerähnlicher Belastungen bei gesellschaftsrechtlichen Umstrukturierungen getroffen. Dabei kam der EuGH zum Ergebnis, dass eine Grunderwerbsteuerbelastung bei der gegenständlichen portugiesischen Umstrukturierung gegen die Kapitalansammlungsrichtlinie verstößt. Auch das österreichische Grunderwerbsteuergesetz beinhaltet weitreichende Steuertatbestände für Share-Deals, die erst letztes Jahr durch das Budgetbegleitgesetz 2025 umfassend erweitert wurden. Es stellte sich somit die Frage, inwieweit auch die österreichischen Grunderwerbsteuertatbestände für Share-Deals im Lichte der aktuellen EuGH-Rechtsprechung und der dahinterliegenden Kapitalansammlungsrichtlinie als unionsrechtswidrig einzustufen sind. Am 29. Juli 2026 veröffentlichte das BMF eine erste Information zu den Auswirkungen der EuGH Rechtsprechung auf die österreichische Grunderwerbsteuer.

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Themen

  • Rechtsgrundlagen im österreichischen GrEStG
    • Übersicht der Steuertatbestände für Share-Deals
    • Befreiung für Umgründungen in derselben Erwerbergruppe
  • Highlights aus der Kapitalansammlungsrichtlinie für Umgründungen
  • Überblick über die EuGH-Rechtsprechung Rs NOVA IBEROMOLDES – SGPS (C-837/24)
  • BMF-Information zu den Auswirkungen der Rsp auf die österreichische GrESt
  • Überblick über die von der Kapitalansammlungsrichtlinie erfassten Umgründungsvorgänge
Die Veranstaltung ist kostenlos.

Diese Veranstaltung ist eine Fortbildung im Sinne von § 3 WTL-ARL.

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Das Handout zum Webinar steht Ihnen 2 Stunden vor Webinar-Beginn in ihrem Profil im ICON.PORTAL als PDF zum Download zur Verfügung.

Die Anmeldung zu einem kostenpflichtigen Webinar ist verbindlich. Der Rücktritt ist bis zu 3 Werktage vor dem anberaumten Termin kostenlos möglich. Bei späterer Stornierung der Buchung wird die komplette Webinar-Gebühr fällig. Wir behalten uns vor, Webinare bei zu geringem Interesse bzw. aus anderen wichtigen Gründen abzusagen oder zu verschieben.

Bitte beachten Sie bei der Eingabe Ihrer Rechnungsdaten, dass für eine Rechnungskorrektur eine Gebühr von 30,-EUR verrechnet wird.

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  • Headset (Mikrofon + Kopfhörer) - bei direkter Kommunikation, wird ein Headset empfohlen
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