PILLAR TWO
Mit ICON und WTS die globale Mindeststeuer überwinden!
Mit dem am 31.12.2023 in Kraft getretenen Mindestbesteuerungsgesetz hat der österreichische Gesetzgeber die durch die RL 2022/2523 unionsweit eingeführte globale Mindeststeuer in nationales Recht umgesetzt. Die globale Mindeststeuer betrifft sämtliche Geschäftseinheiten multinationaler Unternehmensgruppen mit einem im Konzernabschluss ausgewiesenen jährlichen Umsatz von EUR 750 Mio. und betrifft alleine in Österreich etwa 120 Unternehmensgruppen. Der Einflussbereich von Pillar Two geht aber weit über in Österreich ansässige Unternehmensgruppen hinaus: Jede Konzerngesellschaft von global organisierten Unternehmensgruppen in Österreich, sogar jede Betriebsstätte des Konzerns in Österreich, ist durch die globale Mindeststeuer potentiell in Österreich mit ihren weltweiten Konzerngewinnen in Österreich mindeststeuerpflichtig! Das BMF geht davon aus, dass in Österreich rund 6.500 inländische Geschäftseinheiten betroffen sind, als das Rahmenwerk auch Geschäftseinheiten ausländischer Großkonzerne betrifft.
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Die globale Mindeststeuer testet jeden Konzern, ob in jedem Tätigkeitsstaat ein Mindeststeuerniveau von 15 % auf sogenannte „Übergewinne“ erreicht wird. Ist dies nicht der Fall, kann Österreich die Differenz zum Mindeststeuerniveau erheben. Wenn auch in Österreich und vielen anderen Ländern das Steuerniveau in der Regel deutlich über 15 % liegt und auch Safe Harbours die Berechnung der effektiven Steuerlast erheblich erleichtern, befreit weder ein hohes Steuerniveau noch ein anwendbarer Safe Harbour von etwaigen Erklärungspflichten oder zur fristgerechten Wahrnehmung bestimmter Wahlrechte.
Wir können Sie vollinhaltlich in sämtlichen Compliance-Themen des MinBestG unterstützen. Konkret können in Österreich folgende Berichts-, Mitteilungs- und Erklärungspflichten schlagend werden:
Pillar Two Beratung von ICON
Make the minimum your maximum!
Unser Leistungsportfolio deckt sämtliche Phasen des Pillar Two Implementierungsprozesses von Scoping bis zur finalen Berechnung ab.

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Sie sind mit Mindeststeuerthemen bereits vertraut, brauchen aber einen Ansprechpartner für Spezialfragen oder Sonderthemen? Unsere Experten stehen gerne zur Verfügung!
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MinBestG | Mindestbesteuerungsgesetz
Mitautoren
Stefan Bendlinger | Valentin Bendlinger
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The OECD’s Global Minimum Tax and its Implementation in the EU:
A Legal Analysis of Pillar Two in the Light of Tax Treaty and EU Law
Valentin Bendlinger
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ICON PUBLIKATIONEN
- Does Pillar 2 Qualify Transparent Entities and PEs as Residents Under Tax Treatis? | tax notes international | 12-2024
- A Minimum Tax that isn't: is there a real purpose for pillar two? | Caribbean Tax Law Journal | 06-2024
- Globale Mindestbesteuerung und Safe Harbours | SWI 2023 | 03-2023
- The OECD’s Global Minimum Tax and its Implementation in the EU: A Legal Analysis of Pillar Two in the Light of Tax Treaty and EU Law | Wolters Kluwer Legal & Regulatory | 10-2023
ICON NEWS
- MinBestG | Beauftragung des Abgabepflichtigen bis 31.12.2024! | 14.11.2024
- GLOBALE MINDESTBESTEUERUNG | „Safe Harbours“ und Pillar II | 10.03.2023
ICON IN MEDIA
- Global minimum tax on multinationals goes live to raise up to $220bn | Financial Times | 01-2024
- Donald Trump’s return raises prospect of global tax war
WTS Global
Pillar Two Guide
