Mehrwert schaffen für Gesellschaft, Menschen, Markt und Umwelt
ESG und Nachhaltigkeit
Eine ganzheitliche ESG-Strategie eröffnet neben der Bewältigung globaler Herausforderungen neue Geschäftsmöglichkeiten und stärkt die langfristige Wettbewerbsfähigkeit. ESG wird somit zu einem entscheidenden Gestaltungsfaktor für Wertsteigerung und -erhaltung und damit für die Zukunftsfähigkeit in einer zunehmend nachhaltig orientierten Wirtschaft.
ESG-Lösungen für nachhaltig erfolgreiche Unternehmen
Was bedeutet ESG und welche Kritieren gibt es?
ESG steht für Environmental (Umwelt), Social (Soziales) und Governance (Unternehmensführung). Diese drei Kriterien dienen als Maßstab, um die Nachhaltigkeitsleistung eines Unternehmens oder einer Organisation zu bewerten. Investoren nutzen diese Kriterien, um Unternehmen und Projekte auszuwählen, die nicht nur finanziell rentabel sind, sondern auch positive soziale und Umweltauswirkungen haben und eine verantwortungsvolle Unternehmensführung aufweisen.
Im Rahmen des European Green Deal spielen ESG und Sustainable Finance eine entscheidende Rolle, um die Ziele der Klimaneutralität und der ressourceneffizienten Wirtschaft zu erreichen.
ESG-Kriterien
Sustainability Services & Nachhaltigkeit
Maßnahmen und Bemühungen im Bereich Nachhaltigkeit und gesellschaftliche Unternehmensverantwortung sind nicht erst seit dem Green Deal der EU verstärkt der zukünftige unternehmerische Bewertungs- und Entwicklungsmaßstab. Neben dem Erfordernis der gesetzeskonformen Umsetzung von Klima- und Umweltschutzmaßnahmen, liefern Nachhaltigkeitsberichte eine erweiterte Beurteilungsgrundlage für Stakeholder und fordern die Umsetzung von Klima- und Umweltschutzmaßnahmen, um wettbewerbsfähig zu sein.
ICON berät Sie bei der Umsetzung der „Grünen Transformation“ in Ihrem Unternehmen und stellt dadurch den maximalen Mehrwert für die Entwicklung Ihres Unternehmens sicher.
Green Taxation
Im Rahmen des „Green Deals“ hat die EU-Kommission im Juli 2021 ehrgeizige Maßnahmen zur Erreichung der Klimaziele vorgestellt: Bereits ab dem Jahr 2023 sollen Energieerzeugnisse künftig entsprechend ihren Auswirkungen auf Umwelt und Gesundheit besteuert werden.
Zusätzliche Steuerbelastungen können sich im Rahmen des geplanten CO2-Grenzausgleichssystems beim Import bestimmter energieintensiver Produkte wie Eisen, Stahl und Aluminium aus einem Drittland ergeben.
Parallel dazu hat die österreichische Bundesregierung im Rahmen der Ökosozialen Steuerreform eine nationale CO2-Steuer eingeführt. Diese Neuregelungen treffen insbesondere Handelsteilnehmer wie zB Hersteller und Lieferanten von Energieerzeugnissen. Von zentraler Bedeutung sind diese Bestimmungen jedoch auch für energie- bzw emissionsintensive Branchen als Abnehmer der Energieerzeugnisse. Diese haben eine massive Erhöhung der Energie- und folglich der Produktions- und Herstellkosten zu befürchten. Dabei stellt sich insbesondere die Frage, unter welchen Voraussetzungen eine Vergütung der CO2-Steuer möglich ist. Unsere Experten:innen unterstützen Sie gerne bei der Umsetzung und Optimierung von Green Taxation.
Wir beraten Sie zu folgenden Themen
- Green Benefits & Social Benefits: Einführung und Evaluierung von steuerbegünstigten & nachhaltigen Benefits für Ihre Mitarbeiter (zB. Klimaticket, Jobrad, Werkverkehrsmodelle etc.)
- Energiebesteuerung (zB CO2-Steuer, Energiesteuern, CO2-Grenzausgleichssystem)
- Plastic Tax/Verpackungssteuern bei Projekten innerhalb der EU
- Beurteilung der konkreten Auswirkungen für ihr Unternehmen und möglicher Optimierungsmaßnahmen
- Unterstützung hinsichtlich Vergütungsmöglichkeiten für Unternehmen (zB Carbon Leakage, Härtefallmaßnahmen)
- Unterstützungsleistungen iZm Melde- und Erklärungspflichten
- Zusammenspiel mit bestehenden Energieabgaben (zB Mineralölsteuer)
- Auswirkungen auf andere Steuerdisziplinen (zB Verrechnungspreise/Körperschaftsteuer)
Nachhaltigkeitsberichterstattung
Nachhaltigkeitsberichterstattung wird für Unternehmen sowie deren Stakeholder immer wichtiger und ausführlicher. Dazu trägt auch die Corporate Sustainability Reporting Directive – CSRD und EU-Taxonomie-VO der EU bei.
Mit der Richtlinie über die Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD) verschärft die EU die Berichtspflichten von Unternehmen über Nachhaltigkeitsthemen. Erste Unternehmen müssen die Verpflichtungen bereits ab dem Geschäftsjahr 2024 umsetzen.
Folgende Aspekte stehen dabei im Fokus
- weitreichende Ausweitung der Berichtspflichten
- Nachhaltigkeitsberichterstattung als zwingender Bestandteil im Lagebericht
- Anwendungsverpflichtung europäischer Reporting Standards (ESRS)
- Prüfungspflicht der Nachhaltigkeitsberichterstattung
- Sanktionierung durch Veröffentlichung des Verstoßes und Verhängung von Strafen
Zusätzlich kann es bei einer Berichterstattung gemäß den IFRS Sustainability Disclosure Standards zu weiteren Berichtspflichten kommen.
Wer muss ab wann berichten?
Die Unternehmen sind verpflichtet, Informationen und Inhalte zu den ESG-Kategorien nach einheitlichen EU-Standards (ESRS) offenzulegen. Die geforderten Angaben sind im Lagebericht offenzulegen. Dadurch soll eine Einheitlichkeit und Vergleichbarkeit der Berichte sichergestellt werden.
Wir beraten Sie zu folgenden Themen
- Konzeption der nichtfinanziellen Berichterstattung (Strukturen & Prozess)
- Erstellung Ihres Nachhaltigkeitsberichtes
- Wesentlichkeitsanalyse und Stakeholderbefragung
- EU-Taxonomie-Verordnung (Qualifikation, Klassifikation, Scoring etc)
Des Weiteren stehen wir für die Prüfung Ihres Nachhaltigkeitsberichtes zur Verfügung.
Die neuen Anforderungen der Nachhaltigkeitsberichterstattung stellen unbestritten eine große Herausforderung für die Unternehmen dar. Je früher und intensiver man sich diesem Thema widmet bzw damit auseinandersetzt, desto schneller wird man auch die Chancen und Vorteile erkennen, wie man aus dem steigenden Bewusstsein der Kapitalmarktteilnehmer für Nachhaltigkeitsthemen profitieren kann.
Kontaktieren Sie Ihre Ansprechpartner
Thema Nachhaltigkeitsberichterstattung Thema Green Taxation
Weiterführende Informationen
Publikationen
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02.02.2024 | Prüfung der Nachhaltigkeitsinformationen im Lagebericht | Industriemagazin
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14.12.2024 | Nachhaltigkeit als Wettbewerbsvorteil: Karl Waser
über Green Benefits | Industriemagazin -
16.08.2023 | CSR: Die neuen Pflichten | Industriemagazin
-
27.01.2023 | Verpflichtende Nachhaltigkeit im Unternehmensbericht | Industriemagazin
ICON News
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23.05.2024 | NACHHALTIGKEITSBERICHTERSTATTUNG | Update zur CSRD
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14.04.2023 | NACHHALTIGKEITSBERICHTERSTATTUNG | Auswirkungen auf KMU
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27.01.2023 | NACHHALTIGKEITSBERICHTERSTATTUNG | Update zur EU-Taxonomie
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12.12.2022 | NACHHALTIGKEITSBERICHTERSTATTUNG | Update zur EU-Richtlinie (CSRD)
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15.06.2022 | NACHHALTIGKEITSBERICHTERSTATTUNG | Update zu CSRD und EU-Taxonomie
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21.05.2022 | INDIREKTE STEUERN | Neue Plastikbesteuerung in Europa!
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18.01.2022 | WIRTSCHAFTSPRÜFUNG | Neue Nachhaltigkeitsberichte aus Prüfersicht
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20.11.2021 | RECHNUNGSLEGUNG | Neue Nachhaltigkeitsberichte für Unternehmen