Mehrwert schaffen für Gesellschaft, Menschen, Markt und Umwelt

​​​​​​​ESG und Nachhaltigkeit

Eine ganzheitliche ESG-Strategie eröffnet neben der Bewältigung globaler Herausforderungen neue Geschäftsmöglichkeiten und stärkt die langfristige Wettbewerbsfähigkeit. ESG wird somit zu einem entscheidenden Gestaltungsfaktor für Wertsteigerung und -erhaltung und damit für die Zukunftsfähigkeit in einer zunehmend nachhaltig orientierten Wirtschaft.

​​​​​​​​​​​​​​ESG-Lösungen für nachhaltig erfolgreiche Unternehmen​​​​


​​​​​​​Was bedeutet ESG und welche Kritieren gibt es?

​​​​​​​ESG steht für Environmental (Umwelt), Social (Soziales) und Governance (Unternehmensführung). Diese drei Kriterien dienen als Maßstab, um die Nachhaltigkeitsleistung eines Unternehmens oder einer Organisation zu bewerten. Investoren nutzen diese Kriterien, um Unternehmen und Projekte auszuwählen, die nicht nur finanziell rentabel sind, sondern auch positive soziale und Umweltauswirkungen haben und eine verantwortungsvolle Unternehmensführung aufweisen.

Im Rahmen des European Green Deal spielen ESG und Sustainable Finance eine entscheidende Rolle, um die Ziele der Klimaneutralität und der ressourceneffizienten Wirtschaft zu erreichen.

ESG-Kriterien

Sustainability Services & Nachhaltigkeit


​​​​​​​Maßnahmen und Bemühungen im Bereich Nach­haltigkeit und gesellschaftliche Unternehmens­verantwortung sind nicht erst seit dem Green Deal der EU verstärkt der zukünftige unter­nehmerische Bewertungs- und Entwicklungsmaßstab. Neben dem Erfordernis der gesetzes­konformen Um­setzung von Klima- und Umweltschutzmaßnahmen, liefern Nachhaltigkeits­berichte eine erweiterte Beurteilungs­grundlage für Stakeholder und fordern die Umsetzung von Klima- und Umweltschutzmaßnahmen, um wettbewerbsfähig zu sein.

ICON berät Sie bei der Umsetzung der „Grünen Trans­formation“ in Ihrem Unternehmen und stellt dadurch den maximalen Mehrwert für die Entwicklung Ihres Unternehmens sicher.​​​​​​​

Green Taxation

Im Rahmen des „Green Deals“ hat die EU-Kommission im Juli 2021 ehrgeizige Maß­nahmen zur Erreichung der Klimaziele vorgestellt: Bereits ab dem Jahr 2023 sollen Energie­erzeugnisse künftig entsprechend ihren Auswirkungen auf Umwelt und Ge­sundheit besteuert werden.

Zusätzliche Steuerbelastungen können sich im Rahmen des geplanten CO2-Grenzaus­gleichssystems beim Import bestimmter energie­intensiver Produkte wie Eisen, Stahl und Aluminium aus einem Drittland ergeben.

Parallel dazu hat die österreichische Bundes­regierung im Rahmen der Ökosozialen Steuerreform eine nationale CO2-Steuer eingeführt. Diese Neu­regelungen treffen insbesondere Handels­teilnehmer wie zB Hersteller und Lieferanten von Energieerzeugnissen. Von zentraler Bedeutung sind diese Be­stimmungen jedoch auch für energie- bzw emissionsintensive Branchen als Abnehmer der Energie­erzeugnisse. Diese haben eine massive Erhöhung der Energie- und folglich der Produktions- und Herstellkosten zu befürchten. Dabei stellt sich insbesondere die Frage, unter welchen Voraussetzungen eine Vergütung der CO2-Steuer möglich ist. Unsere Experten:innen unterstützen Sie gerne bei der Umsetzung und Optimierung von Green Taxation.

Wir beraten Sie zu folgenden Themen
  • Green Benefits & Social Benefits: Einführung und Evaluierung von steuerbegünstigten & nachhaltigen Benefits für Ihre Mitarbeiter (zB. Klimaticket, Jobrad, Werkverkehrsmodelle etc.)
  • Energie­besteuerung (zB CO2-Steuer, Energiesteuern, CO2-Grenzausgleichssystem)
  • Plastic Tax/Verpackungssteuern bei Projekten innerhalb der EU
  • Beurteilung der konkreten Aus­wirkungen für ihr Unternehmen und möglicher Optimierungsmaßnahmen
  • Unterstützung hinsichtlich Vergütungs­möglichkeiten für Unternehmen (zB Carbon Leakage, Härtefallmaßnahmen)
  • Unterstützungsleistungen iZm Melde- und Erklärungs­pflichten
  • Zusammenspiel mit bestehenden Energie­abgaben (zB Mineralölsteuer)
  • Auswirkungen auf andere Steuer­disziplinen (zB Verrechnungspreise/Körperschaftsteuer)

Nachhaltigkeitsberichterstattung

​​​​​​​Nachhaltigkeitsberichterstattung wird für Unternehmen sowie deren Stakeholder immer wichtiger und ausführlicher. Dazu trägt auch die Corporate Sustainability Reporting Directive – CSRD und EU-Taxonomie-VO der EU bei. 

​​​​​​​Mit der Richtlinie über die Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD) verschärft die EU die Berichtspflichten von Unternehmen über Nachhaltigkeitsthemen. Erste Unternehmen müssen die Verpflichtungen bereits ab dem Geschäftsjahr 2024 umsetzen. 

Folgende Aspekte stehen dabei im Fokus

  • weitreichende Ausweitung der Berichtspflichten
  • Nachhaltigkeitsberichterstattung als zwingender Bestandteil im Lagebericht
  • Anwendungsverpflichtung europäischer Reporting Standards (ESRS)
  • Prüfungspflicht der Nachhaltigkeitsberichterstattung 
  • Sanktionierung durch Veröffentlichung des Verstoßes und Verhängung von Strafen

Zusätzlich kann es bei einer Berichterstattung gemäß den IFRS Sustainability Disclosure Standards zu weiteren Berichtspflichten kommen.

Wer muss ab wann berichten?

​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​Die Unternehmen sind verpflichtet, Informationen und Inhalte zu den ESG-Kategorien nach einheitlichen EU-Standards (ESRS) offenzulegen. Die geforderten Angaben sind im Lagebericht offenzulegen. Dadurch soll eine Einheitlichkeit und Vergleichbarkeit der Berichte sichergestellt werden.

​​​​​​​​​​​​​​Wir beraten Sie zu folgenden Themen

  • Konzeption der nicht­finanziellen Berichterstattung (Strukturen & Prozess)
  • Erstellung Ihres Nachhaltigkeits­berichtes
  • Wesentlichkeitsanalyse und Stakeholderbefragung
  • EU-Taxonomie-Verordnung (Qualifikation, Klassifikation, Scoring etc)​​​​​​​

Des Weiteren stehen wir für die Prüfung Ihres Nachhaltigkeitsberichtes zur Verfügung.​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​

Die neuen Anforderungen der Nachhaltigkeitsberichterstattung stellen unbestritten eine große Herausforderung für die Unternehmen dar. Je früher und intensiver man sich diesem Thema widmet bzw damit auseinandersetzt, desto schneller wird man auch die Chancen und Vorteile erkennen, wie man aus dem steigenden Bewusstsein der Kapitalmarktteilnehmer für Nachhaltigkeitsthemen profitieren kann.

Kontaktieren Sie Ihre Ansprechpartner

 

Thema Nachhaltigkeitsberichterstattung                                                         Thema Green Taxation

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