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EU | Tax Omnibus: Reform des europäischen Unternehmenssteuerrechts

Weniger Quellensteuer, weniger Meldungen, weniger Komplexität – so lautet das Versprechen der Europäischen Kommission. Mit dem am 24. Juni 2026 vorgelegten Tax Omnibus verfolgt die Europäische Kommission einen der weitreichendsten Reformansätze im europäischen Unternehmenssteuerrecht der letzten Jahre. Der Vorschlag zielt darauf ab, komplexe und fragmentierte Regelungen systematisch zu vereinfachen und gleichzeitig zentrale steuerliche Prozesse innerhalb der EU grundlegend neu auszurichten.

Quellensteuer innerhalb der EU: Rückerstattungen könnten zur Ausnahme werden 

Bis dato müssen viele Unternehmensgruppen trotz bestehender Steuerbefreiungen zunächst Quellensteuerabzüge hinnehmen und anschließend langwierige Rückerstattungsverfahren durchlaufen. Der Tax Omnibus könnte dieses Prinzip grundlegend verändern. 

Künftig sollen grenzüberschreitende Dividenden-, Zins- und Lizenzzahlungen zwischen verbundenen Unternehmen innerhalb der EU weitgehend unmittelbar ohne Quellensteuer abgewickelt werden können. Damit verbunden ist der Wegfall bisheriger Mindestbeteiligungsschwellen sowie ein Systemwechsel hin zu einer Selbstveranlagung mit nachgelagerter Kontrolle durch die Finanzverwaltung. Bei Zins- und Lizenzzahlungen soll die Quellensteuer zwischen in der EU ansässigen Unternehmen sogar entfallen, wenn keine verbundenen Unternehmen vorliegen. Damit würden nicht nur Liquiditätsnachteile reduziert, sondern auch erhebliche administrative Aufwendungen bei der Beantragung von Entlastungen entfallen. 

Mehr steuerliche Liquidität für Forschung und Entwicklung 

Forschung und Entwicklung gelten als zentrale Voraussetzung für die Wettbewerbsfähigkeit Europas. Künftig sollen Investitionen steuerlich schneller wirksam werden und Unternehmen früher entlasten. 

Der Richtlinienvorschlag sieht die Einführung eines unionsweiten Mindeststandards vor, nach dem insbesondere investitionsbezogene materielle F&E-Vermögenswerte künftig unmittelbarer steuerlich berücksichtigt werden können, anstatt zwingend über längere Abschreibungszeiträume verteilt zu werden. Dadurch soll die steuerliche Behandlung vereinfacht und die Liquidität insbesondere in investitionsintensiven Phasen verbessert werden. 

Anti-BEPS-Regeln vor Vereinfachung: Weniger nationale Sonderwege 

 Kaum ein Bereich des internationalen Steuerrechts ist in den vergangenen Jahren so komplex geworden wie das Zusammenspiel von Zinsschranke, Hinzurechnungsbesteuerung und globaler Mindestbesteuerung. Der Tax Omnibus soll hier für mehr Einheitlichkeit sorgen. 

Die Europäische Kommission plant, nationale Wahlrechte stärker einzuschränken und zentrale Parameter verbindlicher zu harmonisieren. Dies betrifft insbesondere die EU-weit einheitlichere Anwendung des bestehenden EBITDA-basierten Zinsabzugsmechanismus (einschließlich der 30 %-Grenze). Gleichzeitig sollen wirtschaftlich sinnvolle Finanzierungsformen gezielt entlastet und Ausnahmen für bestimmte Unternehmensgruppen geschaffen werden. Die Hinzurechnungsbesteuerung (CFC) soll für Unternehmensgruppen, die der globalen Mindeststeuer (Pillar 2) unterliegen und für kleinere und mittlere Unternehmensgruppen (SMEs), künftig nicht mehr anwendbar sein. Ziel ist es, die Anwendung bestehender Anti-Missbrauchsregeln vorhersehbarer und administrativ einfacher zu gestalten. 

Schnellere Lösungen bei Doppelbesteuerung? 

Die Lösung von Doppelbesteuerungskonflikten ist oft nicht nur teuer, sondern vor allem langwierig.  

Mit dem Tax Omnibus sollen die bestehenden Streitbeilegungsverfahren modernisiert werden. Klare Fristen, erweiterte Informationspflichten der Behörden und zusätzliche Möglichkeiten zur Nachbesserung von Anträgen sollen dazu beitragen, grenzüberschreitende Steuerkonflikte schneller und planbarer zu lösen. 

Umstrukturierungen über Grenzen hinweg sollen einfacher werden 

Unternehmen müssen ihre Strukturen laufend an wirtschaftliche Entwicklungen anpassen. Der Tax Omnibus soll sicherstellen, dass steuerliche Regelungen dabei künftig weniger Hindernisse darstellen.  

Die Fusionsrichtlinie soll an neue gesellschaftsrechtliche Entwicklungen angepasst und um zusätzliche Transaktionsformen, etwa grenzüberschreitende Umwandlungen oder vereinfachte Verschmelzungen, erweitert werden. Dadurch soll eine steuerneutrale Umsetzung solcher Umstrukturierungen künftig erleichtert werden, wobei die konkrete Anwendung weiterhin maßgeblich von nationalen Umsetzungsentscheidungen abhängig bleiben wird. 

DAC-Reform: Weniger Meldungen, mehr Fokus auf relevante Informationen 

Mehr Compliance bedeutet nicht automatisch mehr Mehrwert. 

Parallel und eng mit dem Tax Omnibus verknüpft, wird die Richtlinie über die Verwaltungszusammenarbeit (DAC) grundlegend überarbeitet. Künftig sollen bestehende Meldeprozesse stärker gebündelt, Fristen verlängert und einzelne Berichtspflichten eingeschränkt werden. Die Europäische Kommission möchte bestehende Meldepflichten gezielt entschlacken und Doppelgleisigkeiten vermeiden. 

Konkret soll insbesondere die Berichterstattung nach DAC6 für bestimmte Unternehmensgruppen eingeschränkt werden, während gleichzeitig bestehende Meldeprozesse konsolidiert werden. Die Kommission verfolgt damit das Ziel, den administrativen Aufwand zu reduzieren und gleichzeitig die Qualität der gemeldeten Informationen zu verbessern. 

Angestrebte Zeitschinie

Die Europäische Kommission strebt eine politische einigung bis zum vierten Quartal 2027 an. Die Umsetzung in nationales Recht soll bis 31. Dezember 2028 erfolgen, damit die wesentlichen Bestimmungen ab dem 1. Jänner 2029 anwendbar werden können. 

FAZIT

Was bedeutet das für Unternehmen?  

Der Tax Omnibus setzt ein klares Signal für eine stärkere Vereinfachung und Harmonisierung des europäischen Unternehmenssteuerrechts. Insbesondere die geplanten Anpassungen bei Quellensteuern, Anti‑BEPS‑Regeln und administrativen Verfahren können zu einer spürbaren Reduktion des Compliance-Aufwands beitragen und grenzüberschreitende Strukturen innerhalb der EU attraktiver machen. 

Der Tax Omnibus ist noch kein geltendes Recht. Es bleibt abzuwarten, in welchem Umfang die vorgeschlagenen Maßnahmen im weiteren Gesetzgebungsverfahren umgesetzt werden. Dennoch lohnt sich bereits jetzt ein Blick auf bestehende Konzernstrukturen, Finanzierungsmodelle und grenzüberschreitende Prozesse. Insbesondere die aktuellen Regelungen zur Quellensteuerentlastung, das Zusammenspiel von CFC-Regelungen und Pillar 2 und die Zinsschranke bringen für viele Konzerne einen erheblichen Aufwand mit sich. Die geplanten Maßnahmen könnten hier erhebliche Erleichterungen bringen. 

Gerne unterstützen wir Sie bei der Analyse der Auswirkungen auf Ihre Strukturen sowie bei der steuerlichen Umsetzung der geplanten Änderungen.