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STEUERPARADIESE | Liste nicht kooperativer Länder für Steuerzwecke

Pimingstorfer Julia  |  Streiter Christoph

Am 14.03.2023 hat der Rat der Europäischen Union im Zuge seiner Sitzung zur Bekämpfung schädlicher Steuerpraktiken die sogenannte „Schwarze Liste“ überarbeitet. Die Liste nicht kooperativer Länder für Steuerzwecke wurde erstmals im Dezember 2017 veröffentlicht und listet jene Staaten, die mit verhältnismäßig niedrigen Steuersätzen Steuerpflichtige anlocken.

 

Gründe für die “Schwarze Liste”


Die EU hat es sich in Hinsicht auf die Bekämpfung von Steuerbetrug und Steuerhinterziehung zur Aufgabe gemacht faire Besteuerung und Transparenz zu fördern, sowie zu verantwortungsvollem Handeln im Steuerbereich zu führen. Aus diesem Grund wird seit Dezember 2017 zweimal jährlich eine aktualisierte Liste veröffentlicht, die aus Sicht des Rates der Europäischen Union für Steuerzwecke nicht kooperativen Länder und Gebiete enthält.

Als Zielsetzung hinter der Erstellung der „Schwarzen Liste“ wird die positive Beeinflussung der Steuergesetzgebung der in der Liste genannten Länder genannt. Jene Länder und Gebiete, die Reformen auf den Weg bringen, welche die Anforderungen zur Bekämpfung von Steuerdelikten bezwecken, werden wieder von der „Schwarzen Liste“ entfernt.

Bei der Prüfung, ob die Steuerzwecke eines Landes oder Gebietes als kooperativ angesehen werden können, werden das Vorliegen von Steuertransparenz, Steuergerechtigkeit und Maßnahmen zur Bekämpfung der Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung beurteilt. Werden die Kriterien durch ein Land oder Gebiet nicht erfüllt, erfolgt die Aufnahme auf die „Schwarze Liste“.
 

Steuerliche Abwehrmaßnahmen


Die EU-Mitgliedsstaaten haben mit Erstveröffentlichung der „Schwarzen Liste“ im Dezember 2017 verschiedene nationale und unionsrechtliche Maßnahmen beschlossen, welche auf die in der Liste genannten Länder und Gebiete angewendet werden sollen. Auf nationaler Ebene sollen beispielweise verstärkte Transaktionsüberwachungen und Risikokontrollen für Steuerzahler, die in steuerlichen Verhältnissen zu den betroffenen Ländern und Gebieten stehen, etabliert werden. Außerdem sind Mitgliedstaaten dazu angehalten, gewisse Legislativmaßnahmen umzusetzen, wie beispielsweise die Nichtabzugsfähigkeit von in einem der Länder oder Gebiete angefallenen Kosten, oder die Beschränkung der Beteiligungsertragsbefreiung für erhaltene Dividendenzahlungen.
 

Neuerungen für 2023


​​​​​​​Mit 14.02.2023 wurde durch den Rat der Europäischen Union beschlossen, die Britischen Jungferninseln, Costa Rica, die Marshallinseln und Russland auf die EU-Liste nicht kooperativer Länder und Gebiete für Steuerzwecke aufzunehmen. Insgesamt befinden sich somit die folgenden 16 Länder und Gebiete auf der „Schwarzen Liste“:

  • Amerikanisch-Samoa
  • Anguilla
  • Bahamas
  • Britische Jungferninseln
  • Costa Rica
  • Fidschi
  • Guam
  • Marshallinseln
  • Palau
  • Panama
  • Russland
  • Samoa
  • Trinidad und Tobago
  • Turks- und Caicosinseln
  • Amerikanische Jungferninseln
  • Vanuatu

Weitere Informationen und den aktuellen Stand der Liste finden Sie auf der Seite des Europäischen Rats der Europäischen Union. 
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FAZIT


​​​​​​​Für Steuerpflichtige ist es empfehlenswert Geschäftstätigkeiten mit nicht-kooperativen Ländern und Gebieten weitestgehend zu vermeiden. Sollten Sie konkrete Fragen zu der „Schwarzen Liste“ oder darauf genannter Länder und Gebiete haben, stehen Ihnen unsere Experten der Service Line"International Tax"​​​​​​​ gerne zur Verfügung.