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RUSSLAND | Achtung: geänderte Praxis erfordert Arbeitsvisum

Hummer Martin  |  Tremel Franz

Mitarbeiter, die längere Zeit in der Russischen Föderation eingesetzt sind, benötigen nunmehr ein Arbeitsvisum. Die Bearbeitungsdauer für ein Arbeitsvisum beträgt jedoch mindestens 4 Monate und setzt einen russischen Dienstvertrag voraus. Dies kann zusätzliche Sozialversicherungsbeiträge kosten!

Mitarbeiter, die länger als 90 Tage innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen in der Russischen Föderation eingesetzt werden, haben bisher mit zwei Pässen und zwei Visa operiert. Diese Praxis funktioniert nicht mehr. Beim Antrag auf ein Visum für die Russische Föderation erfolgt die Prüfung nunmehr nach dem Namen der beantragenden Person und nicht mehr nach der Reisepassnummer. Dies hat zur Folge, dass es nicht mehr möglich ist, für eine Person zwei Visa zu beantragen. Sie benötigen nunmehr ein Arbeitsvisum. Die Bearbeitungsdauer beträgt mindestens 4 Monate, sofern der Mitarbeiter nicht als "hochqualifizierter Spezialist" einzustufen ist. Ein Mitarbeiter kann auf Antrag als "hochqualifizierter Spezialist" behandelt werden, wenn dieser zumindest RUR 2 Mio. pro Jahr (monatlich ca. EUR 4.050,-) verdient.

Das Arbeitsvisum wird nur ausgestellt, wenn ein russischer Dienstvertrag vorliegt. Dieser kann mit einem russischen           (Tochter-)Unternehmen, aber auch mit einer Zweigniederlassung des ausländischen Unternehmens geschlossen werden. Dabei ist wiederum zu beachten, dass ein Dienstvertrag, der länger als für ein halbes Jahr abgeschlossen ist, zur Sozialversicherungs-pflicht in der Russischen Föderation führt (da kein Sozialversicherungsabkommen zwischen Österreich/Deutschland und der Russischen Föderation besteht, kann es zur Doppelversicherung kommen). Hochqualifizierte Spezialisten sind von der Sozialversicherungspflicht in der Russischen Föderation ausgenommen.