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UKRAINE | Neuerungen bei der Umsatzsteuer ab 01.01.2012

Ab dem 01.01.2012 kommt es in der Ukraine zu wesentlichen Änderungen bei Registrierung, Vorsteuerabzug, Umsatzsteuererstattung, Steuersätzen sowie der Pflichtregistrierung von USt-Scheinen. Nachfolgend haben wir diese für Sie zusammengefasst.

Freiwillige Registrierung

Grundsätzlich müssen sich Unternehmen aller Rechtsformen sowie natürliche Personen, bei denen die Umsätze aus Lieferungen und Leistungen der letzten 12 Kalendermonate 300.000 UAH (ca. 26.100 Euro ) ohne Berücksichtigung der UST übersteigen, als Umsatzsteuerzahler registrieren.1) 

Unternehmen, die a) mindestens 12 Monate im Unternehmensregister registriert sind und b) mindestens die Hälfte der Umsätze in den letzten 12 Kalendermonaten an andere UST-Zahler getätigt haben, können sich freiwillig registrieren2) lassen. Der bloße Abschluss des Liefer- oder Dienstleistungsvertrages bzw. die Absicht, die genannten Umsätze zu tätigen, reichen nicht mehr aus.

Darüber hinaus besteht für Unternehmen, dessen Stammkapital 300.000 UAH übersteigt bzw. bei denen der Buchwert der Aktiva (Anlagevermögen, immaterielle Vermögensgegenstände und Vorräte) ebenfalls 300.000 UAH übersteigt, die Möglichkeit, sich freiwillig als UST-Zahler registrieren zu lassen, ohne bereits steuerbare Umsätze getätigt oder die Waren geliefert oder die Dienstleistungen an andere UST-Zahler erbracht zu haben. Fraglich ist in diesem Zusammenhang, ob damit auch ausländische Unternehmen, welche in der Ukraine Direktinvestitionen tätigen, erfasst sind. 

Verlust des Vorsteuerabzugs vor Registrierung3)

Unternehmen, die einer Pflichtregistrierung unterliegen, können den Vorsteuerabzug erst ab dem Zeitpunkt geltend machen, ab dem sie registriert sind. Die vor der Registrierung entrichtete Vorsteuer für die bezogenen Lieferungen und Leistungen darf nicht mehr berücksichtigt werden.

Automatische Umsatzsteuererstattung4)

Auf Druck des Internationale Währungsfonds und anderer internationaler Organisationen hat der ukrainische Gesetzgeber die Einführung der sog. "automatischen" UST-Erstattung vorgesehen. Danach werden die Vorsteuerüberhänge bei den Unternehmen, die alle sieben Kriterien erfüllen, in einem automatischen Verfahren vom Finanzamt erstattet.

Unter anderem muss der Umfang der mit 0% besteuerten Umsätze in den letzten 12 Monaten mindestens 40% des Gesamtumsatzes betragen, sodass kritisiert wird, dass die automatische Erstattung nur den Exporteuren zu Gute kommt.

Überdies darf die Abweichung zwischen den an das Unternehmen zu erstattenden Vorsteuern und der von seinen Geschäftspartnern angemeldeten UST der letzten drei Quartale max. 10% betragen. Der durchschnittliche Arbeitslohn muss mindestens das 2,5-fache des jeweils festgelegten Mindestlohns betragen. Auch diese beiden Hürden wurden in der Praxis als unüberwindlich scharf kritisiert. Die Vorsteuererstattungsansprüche werden von dem Verhalten der Geschäftspartner abhängig gemacht und zum anderen werden die Unternehmen dazu gezwungen zum Teil viel höhere Arbeitslöhne als durchschnittlich in der Branche zu bezahlen. Von den ca. 2000 Unternehmen, welche den Antrag auf Teilnahme am Verfahren gestellt haben, haben daher nur etwa 40 Unternehmen die Kriterien erfüllt.

Senkung der Steuersätze

Ab dem 01.01.2014 soll der Normalsteuersatz von 20% auf 17% gesenkt werden.

Pflichtregistrierung von USt-Scheinen (podatkowa nakladna)

Eine Rechnung wird in der Ukraine ausschließlich als Zahlungsauftrag an die Bank angesehen. Sie alleine berechtigt weder zur Anerkennung von Betriebsausgaben noch zur Erstattung der Vorsteuer. Um Vorsteuer mit der abzuführenden Mehrwertsteuer verrechnen zu können, ist der so genannte Umsatzsteuerschein ("podatkova nakladna") des Lieferanten erforderlich, welcher ein je Lieferung bzw. Leistung gesondert auszustellendes Buchhaltungsdokument darstellt.

Nunmehr müssen diese USt-Scheine beim einheitlichen staatlichen Register registriert werden. Der Verkäufer darf den Steuerschein an den Käufer erst nach erfolgter Bestätigung der Registrierung des Steuerscheines durch das Register aushändigen.5) Die Registrierung erfolgt binnen 20 Tagen nach Ausstellung des Steuerscheines. Die Regelung ist bereits seit 01.01.2011 in Kraft. Ab 01.01.2012 müssen jedoch alle  Steuerscheine mit einer ausgewiesenen UST von mehr als 10.000 UAH registriert werden. Das konkrete Registrierungsverfahren ist durch den Beschluss des Ministerkabinetts der Ukraine Nr. 1246 vom 29.12.2010 festgelegt. Die Registrierung erfolgt danach elektronisch mit digitaler Signatur. Sowohl der Käufer als auch die Steuerorgane werden auf die registrierten Steuerscheine Zugriff haben. Mit der Registrierung der Steuerscheine kommt auf den Verkäufer jedenfalls ein wesentlicher Verwaltungsmehraufwand zu.

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1)Art. 181 Punkt 181.1 Steuergesetzbuch. 
2)Art. 182 Punkt 182.1 Steuergesetzbuch. 
3)Art. 183 Punkt 183.10 Steuergesetzbuch.
4)Art. 200 Punkt 200.18 200.21 Steuergesetzbuch.
5)Art. 201 Punkt 201.10 Steuergesetzbuch.