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NEUREGELUNG | Auslandsverluste im Stabilitätsgesetz 2012

Im Ausland nicht berücksichtigte Verluste dürfen bei der Ermittlung des Einkommens höchstens in Höhe des nach ausländischem Steuerrecht ermittelten Verlustes des betreffenden Wirtschaftsjahres angesetzt werden. Dies sieht die Neuregelung im Stabilitätsgesetz 2012 für Betriebsstättenverluste und Verluste ausländischer Gruppenmitglieder vor. Zu Zweifelsfragen und Unsachlichkeiten ist dieser Artikel in der Zeitschrift "Der Wirtschaftstreuhänder" erschienen.

 

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