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UMSATZSTEUER | Änderungen in den UVA ab 2014

Sturm Kurt

Das neue UVA-Formular sowie eine geänderte Verwaltungspraxis bei Dreiecksgeschäften machen es möglich, daß bestimmte Sachverhalte in den Umsatzsteuer-Voranmeldungen ab Jänner 2014 nicht mehr zu deklarieren sind. Wir informieren Sie über die künftigen Vereinfachungen.


Aufgrund der Neufassung des amtlichen Umsatzsteuervoranmeldungsformulars durch das österreichische BMF sowie einer Änderung in den Umsatzsteuerrichtlinien (UStR 2000) sind die Steuerbeträge für folgende Sachverhalte ab dem Voranmeldungszeitraum Jänner 2014 nicht mehr zu melden:

 

  1. Die bisher gesondert meldepflichtigen Vorsteuern betreffend KFZ (bisher Kennziffer 27) sowie die Vorsteuern betreffend Gebäude (bisher Kennziffer 28) sind nicht mehr zu erfassen.

  2. Weiters sind aufgrund einer erfolgten Klarstellung in den Umsatzsteuerrichtlinien die Lieferungen des Erwerbers an den Empfänger bei einem Dreiecksgeschäft nicht mehr in der UVA anzuführen (Rz 4226 UStR). Dazu das nachfolgende

Beispiel:

Sachverhalt: Ein deutscher Unternehmer B (in Berlin) bestellt bei einem österreichischen Unternehmer L (in Linz) Motoren. L gibt den Auftrag an den italienischen Unternehmer R (in Rom) weiter und beauftragt diesen, die Gegenstände direkt an B zu senden. Jeder Unternehmer verwendet die ihm von seinem Mitgliedstaat erteilte UID-Nummer.

 


 

Lösung: Die Lieferung von L an B stellt eine Lieferung im Zuge eines sog. "Dreiecksgeschäftes" dar. In der Rechnung des L an den B ist die österreichische UID-Nummer des L sowie die deutsche UID-Nummer von B anzugeben und ein entsprechender Hinweis auf das Vorliegen eines Dreiecksgeschäfts anzubringen (zB "Lieferung gemäß Art 141 RL 2006/112/EG").

Aufgrund einer entsprechenden Änderung in den Umsatzsteuerrichtlinien (Rz 4226 UStR 2000) sind künftig die Lieferungen des mittleren Unternehmers nur in der "Zusammenfassenden Meldung" (ZM) zu erfassen, hingegen nicht mehr in der Umsatzsteuervoranmeldung.


Für Rückfragen stehen Ihnen der Verfasser sowie die übrigen Mitarbeiter des ICON-USt-Teams natürlich gerne zur Verfügung!