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AUSLANDSENTSENDUNGEN | Zulässigkeit eines Steuerabzugs?

In einem kürzlich in der Fachzeitschrift „Steuer und Wirtschaft International – SWI“ (Ausgabe 09/2014) erschienenen Aufsatz befasst sich ICON-Steuerberater MMag. Karl WASER mit einer aktuellen EuGH-Entscheidung zur grenzüberscheitenden Arbeitskräfteüberlassung. Der EuGH vertritt darin zur tschechischen Rechtslage die Ansicht, dass ein Quellensteuerabzug durch den Beschäftiger nicht zulässig ist, wenn der ausländische Arbeitskräfteüberlasser im Überlassungsstaat eine Zweigniederlassung registriert hat.

WASER analysiert in weiterer Folge, ob die österreichische Abzugsteuer für Gestellungsvergütungen an ausländische Arbeitskräfteüberlasser EU-konform ist bzw inwieweit aufgrund der obigen EuGH-Entscheidung ein gesetzlicher Anpassungsbedarf besteht.

  • Link zum Artikel: <link file:2470 download herunterladen der datei>Zulässigkeit des Steuerabzugs bei der grenzüberschreitenden Arbeitskräfteüberlassung

 

Karl WASER beschäftigt sich bereits seit Jahren intensiv mit den steuerlichen Problemen der grenzüberschreitenden Arbeitskräfteüberlassung. Im April 2014 wurde vom LexisNexis-Verlag ein von ihm verfasstes Buch zu den steuerlichen Aspekten der Arbeitskräfteüberlassung aus dem Ausland nach Österreich veröffentlicht.

  • Buchtipp: <link http: www.icon.at de publikationen buecher book detail external-link-new-window externen link in neuem>Steuerliche Aspekte der Arbeitskräfteüberlassung nach Österreich