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INTERNATIONALES STEUERRECHT | Neues EU-Steuerfluchtpaket beschlossen!

Im Kampf gegen die Steuervermeidung hat die EU-Kommission am 28.1.2016 ein neues Maßnahmenpaket präsentiert. Dessen Ziel ist es, die mit 70 Mrd Euro jährlich bezifferte Steuerumgehung in der Europäischen Union zu bekämpfen. Erfahren Sie im nachfolgenden Beitrag sowie im Rahmen einer in Kürze stattfindenden kostenlosen Informationsveranstaltung, worauf sich österreichische Unternehmen einstellen müssen. 

Das nunmehr verabschiedete Maßnahmenpaket ist Teil der Agenda der EU-Kommission auf dem Weg zu einer faireren, einfacheren und effizienteren Unternehmensbesteuerung in der Europäischen Union. Das Maßnahmenbündel enthält Vorschläge für eine Bekämpfung aggressiver Steuerplanung, zur Verbesserung der Transparenz und zur Schaffung gleicher Ausgangsbedingungen für alle Unternehmen in der EU. Es soll sichergestellt werden, dass Unternehmen ihren fairen Anteil am Steueraufkommen zukünftig dort leisten, wo sie tatsächlich wirtschaftlich tätig sind. 

In einer <link http: eur-lex.europa.eu legal-content de txt html>allgemeinen Mitteilung wird der politische, wirtschaftliche und internationale Hintergrund des Maßnahmenpakets zur Bekämpfung von Steuervermeidung erläutert und ein Überblick der verschiedenen Bestandteile gegeben. Als Kernelement wurden vier Dokumente veröffentlicht, die zum Teil bereits konkrete Maßnahmen vorschlagen: 

Der <link http: eur-lex.europa.eu legal-content de txt html>Vorschlag für eine Richtlinie zur Bekämpfung von Steuervermeidungspraktiken enthält rechtsverbindliche Vorschläge für Maßnahmen, mit denen einige der häufigsten Steuervermeidungsstrategien ausgehebelt werden können. Im Detail werden vor allem die Themenbereiche Hinzurechnungsbesteuerung (CFC), Switch-Over Rules, Wegzugsbesteuerung, Zinsenabzugsbeschränkungen, hybride Instrumente und allgemeine Missbrauchsbestimmungen behandelt. 

Über eine <link http: eur-lex.europa.eu legal-content de txt>Änderung der Richtlinie zur Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden sollen wesentliche steuerbezogene Informationen über multinationale Unternehmen in der EU ausgetauscht werden. Diese erhöhte Transparenz im Bereich der direkten Steuern soll die Aufdeckung von Steuervermeidungsmodellen erleichtern. 

Die <link http: ec.europa.eu taxation_customs resources documents taxation company_tax anti_tax_avoidance c_2016_271_de.pdf>Empfehlung zu Doppelbesteuerungsabkommen soll EU-Mitgliedstaaten bei der Anpassung von Doppelbesteuerungsabkommen unterstützen, um Abkommensmissbrauch und aggressive Steuerplanung zu bekämpfen. Dafür soll eine allgemeine Missbrauchsbestimmung eingeführt und die Betriebstättendefinition angepasst werden. 

Der vierte Themenpunkt betrifft eine <link http: eur-lex.europa.eu legal-content de txt>Mitteilung über eine externe Strategie für effektive Besteuerung. Im Rahmen dieser externen Strategie sollen mittels einer Analyse Drittstaaten identifiziert werden, die sich nicht an den Bemühungen der Europäischen Union um faire Steuersysteme und dem Kampf gegen Steuerflucht beteiligen wollen. Insofern sich diese Staaten nicht von einer Zusammenarbeit überzeugen lassen, sollen sie in eine EU-weit einheitliche „schwarze Liste“ aufgenommen werden. 13 der 28 EU-Mitgliedstaaten führen derzeit bereits eine eigene schwarze Liste, Österreich bis dato noch nicht.

Schließlich wurden auch eine <link http: ec.europa.eu taxation_customs common publications services_papers working_papers index_de.htm>Studie zu aggressiver Steuerplanung sowie zahlreiche weitere Dokumente veröffentlicht.

Der veröffentliche Maßnahmenplan zeigt den Willen der EU-Kommission, die Vorschläge des OECD/G20-BEPS-Projekts so schnell wie möglich auf EU-Ebene umzusetzen. Insoweit keine gemeinschaftsrechtlichen Hürden bestehen, ist derzeit davon auszugehen, dass die Vorschläge der EU-Kommission im Wesentlichen auf dem OECD/G20-BEPS-Projekt aufsetzen werden. Die EU-Kommission will mit den nun veröffentlichten Maßnahmen eine koordinierte, gemeinschaftskonforme und rasche Umsetzung der OECD/G20 Vorschläge erreichen. Dies soll eine uneingeschränkte Anwendbarkeit der Grundfreiheiten garantieren und andererseits unterschiedliche Auslegungen und Alleingänge der Mitgliedstaaten vermeiden. 

Und was können wir für Sie tun?

Am <link http: www.icon.at de veranstaltungen veranstaltungskalender termin detail external-link-new-window externen link in neuem>Donnerstag, 3.3.2016, findet um 17 Uhr in unserem Hause eine ICON-LOUNGE zum ThemaDas EU-Steuerfluchtpaket – Auswirkungen auf österreichische Unternehmen“ statt. Im Rahmen dieser kostenlosen Veranstaltung informieren Sie im Detail über die geplanten Maßnahmen bzw über den aktuellen Stand. Melden Sie sich am besten gleich dazu an! 

Für weitere Fragen zu diesem Themenkomplex steht Ihnen der Verfasser mit dem gesamten ICON-Team für internationales Steuerrecht gerne zur Verfügung!