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INTERNATIONALES STEUERRECHT | BMF-Länderliste zum AIA über Finanzkonten

Die verstärkte Zusammenarbeit und der zwischenstaatliche Informationsaustausch der Finanzverwaltungen gehören zu den wesentlichen Mitteln im Kampf gegen die internationale Steuerhinterziehung. Die OECD hatte bereits 2014 den <link https: www.oecd.org ctp exchange-of-tax-information standard-fur-den-automatischen-informationsaustausch-von-finanzkonten.pdf>Standard für den automatischen Informationsaustausch (AIA) über Finanzkonten (Gemeinsamer Meldestandard – GMS) verabschiedet. Auf Basis dieses Standards werden ab 2017 nunmehr Informationen über Finanzkonten zwischen den Staaten ausgetauscht. Zur Klarstellung hat das österreichische Finanzministerium nunmehr eine Liste der am AIA teilnehmenden Staaten veröffentlicht. 

Über den neuen automatischen Informationsaustausch (AIA) über Finanzkonten haben wir Sie im Rahmen unseres Newsletters bereits informiert (vgl <link http: www.icon.at de publikationen news detail external-link-new-window externen link in neuem>NL-Beitrag „INTERNATIONALES STEUERRECHT | Neuer Informationsaustausch über Bankkonten“ vom 6.5.2016). Zur Klarstellung, welche Staaten und Territorien zwecks AIA über Finanzkonten als teilnehmende Staaten nach § 91 GMSG (Gemeinsamer Meldestandard-Gesetz) gelten, hat das Bundesministerium für Finanzen am 10.1.2017 eine <link https: findok.bmf.gv.at>Liste der teilnehmenden Staaten veröffentlicht. Demgemäß erfolgt mit folgenden Staaten ein AIA über Finanzkonten: 

Andorra, Anguilla, Argentinien, Aruba, Australien, Belgien, Bermuda, Britische Jungferninseln, Bulgarien, Cayman Islands, Curaçao, Dänemark, Deutschland, Estland, Färöer Inseln, Finnland, Frankreich (einschließlich Französisch-Guayana, Guadeloupe, Martinique, Mayotte, Réunion, Sankt Bartholomäus und St. Martin) , Griechenland, Guernsey, Indien, Irland, Island, Isle of Man, Italien, Japan, Jersey, Kanada, Kolumbien, Korea (Republik), Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Mauritius, Mexiko, Monaco, Montserrat, Neuseeland, Niederlande (einschließlich Bonaire, Saba und Sint Eustacius), Norwegen, Polen, Portugal, Rumänien, San Marino, Sint Maarten, Schweden, Schweiz, Slowakei, Slowenien, Spanien (einschließlich Kanarische Inseln), Tschechische Republik, Turks and Caicos Islands, Ungarn, Vereinigtes Königreich (einschließlich Gibraltar) und Zypern. 

Handlungsbedarf für ausländische Konten in AIA-Ländern?

Soferne in Österreich ansässige Personen im Ausland über Bankkonten, Wertpapierdepots udgl verfügen und diese in den aufgezählten Ländern liegen, werden die Daten über diese Auslandskonten für 2016 erstmals im Jahr 2017 automatisch nach Österreich gemeldet. Sollten mit derartigen Konten zusammenhängende, in Österreich steuerpflichtige Einkünfte bis dato noch nicht deklariert worden sein, so wäre jedenfalls eine noch rechtzeitige strafbefreiende Selbstanzeige zu überlegen, welche jedoch auch eine entsprechende Nachzahlung der daraus resultierenden Steuerrückstände erfordert (siehe im Detail § 29 FinStrG).

Was können wir für Sie tun?

Für weitere Fragen zum angesprochenen Themenkomplex bzw bei Bedarf auch zur Unterstützung in Sachen Selbstanzeige stehen Ihnen der Verfasser sowie auch die übrigen Experten der ICON gerne zur Verfügung. 

Für eine Vertiefung zu den angesprochenen finanzstrafrechtlichen Themen können wir Ihnen auch folgendes Seminar im Rahmen der <link http: www.icon.at de veranstaltungen veranstaltungskalender external-link-new-window externen link in neuem>ICON TAX ACADEMY empfehlen:  

  • <link http: www.icon.at de veranstaltungen veranstaltungskalender termin detail external-link-new-window externen link in neuem>8.6.2017 | Vermeidung von finanzstrafrechtlichen Risiken | Linz