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TRANSFER PRICING | Standard Betriebsstättendokumentation

Unternehmen mit in- oder ausländischen Betriebsstätten müssen die Gewinnaufteilung zwischen Stammhaus und Betriebsstätte nachvollziehbar dokumentieren. Grundlage dafür sind das österreichische Dokumentationsgesetz und die OECD Vorgaben. Angesichts leerer Staatskassen prüfen die Finanzbehörden heute genauer denn je, ob das Ergebnis einer Betriebsstätte schlüssig und nachvollziehbar ermittelt wurde. Fehlt es an Transparenz oder Plausibilität, drohen Gewinnhinzurechnungen – mit entsprechend spürbaren finanziellen Konsequenzen!

Warum ist die Dokumentation so wichtig

Gesetzliche Dokumentationspflicht: Die Dokumentation ist gesetzlich verpflichtend – wer sie nicht führt, riskiert Schätzungen der Finanz und unnötige Steuerbelastungen.

Beweislast des Steuerpflichtigen: Bei einer Betriebsprüfung gilt, dass der Steuerpflichtige die Angemessenheit der Gewinnzuordnung beweisen muss. Fehlt die Dokumentation, drohen höhere steuerpflichtige Gewinne im Betriebsstättenstaat und Schwierigkeiten bei der Vermeidung von Doppelbesteuerung im Ansässigkeitsstaat. 

Eine zeitgerechte Dokumentation reduziert die Prüfungsrisiken und erleichtert die Argumentation gegenüber der Finanz.

Was gehört in eine Betriebsstättendokumentation

1. Funktions- und Risikoanalyse

  • Welche Tätigkeiten erledigen Stammhaus und Betriebsstätte?
  • Welche Risiken tragen jeweils Stammhaus und Betriebsstätte?
  • Welche Vermögenswerte (z. B. Maschinen, Personal) sind zugeordnet?

2. Verrechnungspreisrelevante Informationen

  • angewandte Methode zur Gewinnabgrenzung
  • Ermittlung der Betriebsstättenerträge und -aufwendungen
  • nachvollziehbare Herleitung des Betriebsstättenergebnisses

Wie ist die Dokumentation in den Projektablauf integriert

Von der ersten Anfrage bis zur Deregistrierung erstreckt sich der gesamte Projektprozess klar strukturiert über mehrere Phasen. Die steuerliche Dokumentation der Ableitung des Betriebsstättenergebnisses ist dabei wesentlicher Baustein innerhalb der Projektabwicklung. Gerade vor dem Hintergrund zunehmender Prüfungsintensität kommt ihr eine zentrale Bedeutung zu. Nachfolgend ist der Projektablauf graphisch dargestellt: 

Warum sollte man jetzt aktiv werden

Die Dokumentation ist am einfachsten, solange Abläufe noch klar nachvollziehbar sind. Im Prüfungsfall nachzubessern ist aufwendig und kann teuer werden. Die Finanzverwaltungen werden strenger – eine reine Funktions- und Risikoanalyse reicht nicht mehr aus. Daher sollte für jede Betriebsstätte eine Mindestdokumentation vorhanden sein. Im Einzelfall können ausländische Behörden zusätzliche bzw. detailliertere Unterlagen verlangen, aber eine solide Grunddokumentation ist der wichtigste erste Schritt.

FAZIT

Wir haben daher als ICON Standard festgelegt, dass für jede Betriebsstätte eine Mindestdokumentation vorhanden ist! Dies gilt für in- und ausländische Betriebsstätten mit einer Nettogewinnermittlung, ausgenommen sind nur Betriebsstätten mit pauschaler Besteuerung (z. B. China), der erforderliche Dokumentationsumfang ist hier im Einzelfall zu klären.

Abschließend möchten wir Sie noch auf unsere diversen Webinare zu den angesprochenen Themenbereichen hinweisen. Nähere Details und Termine finden Sie in unserem Veranstaltungskalender. Am 2.9.2026 informieren wir Sie in unserer kostenlosen “ICON LOUNGE | Betriebsstätte im Fokus: gesetzliche Pflicht zur Dokumentation” im Detail über den neuen Standard. 

Wenn Sie weitergehende Fragen zu den angesprochenen Themen haben, so kontaktieren Sie bitte gerne die Verfasser oder die übrigen Experten unserer Service Line „Transfer Pricing“.