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ICON SPECIAL

Betriebsstättenbesteuerung in der Praxis

Trotz der sich verändernden Formen internationaler Unternehmenstätigkeit, der Zunahme des Dienstleistungssektors und der Digitalisierung von Geschäftsabläufen ist die “Betriebsstätte” nach wie vor das für die internationale Gewinnaufteilung entscheidende Tatbestandsmerkmal. Die jüngsten Arbeiten der Vereinten Nationen im Bereich des Steuerrechts, das Update 2025 des OECD-Musterabkommens und die aktuelle Rechtsprechung zur Betriebsstättenbesteuerung haben eine Neuinterpretation des Betriebsstättenbegriffs zur Folge und Auswirkungen auf die Gewinnaufteilung zwischen Ansässigkeitsstaat und Quellenstaat. Informieren Sie sich in kompakter Form über die aktuellen Rahmenbedingungen der Betriebsstättenbesteuerung und deren Auswirkungen auf ihre grenzüberschreitenden Aktivitäten. 

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Themen

  • Rechtsgrundlagen der internationalen Betriebsstättenbesteuerung
  • Betriebsstätten von Steuerin- und Ausländern
  • Die Betriebsstätte in den Doppelbesteuerungsabkommen
    • Feste Geschäftseinrichtungen
    • Dienstleistungsbetriebsstätten 
    • Bauausführungen und Montagen
    • Vorbereitende und Hilfstätigkeiten
    • Vertreterbetriebsstätten
  • Jüngste Rechtsprechung zu Betriebsstätten
  • Gewinnaufteilung zwischen Stammhaus und Betriebsstätte
  • Empfehlungen zur Handhabung von Auslandsbetriebsstätten

Spezialpreis für ICON-Klienten: 170,— + USt Normalpreis: 215,— + USt Folgende Zahlungsmethoden stehen Ihnen zur Verfügung:

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Diese Veranstaltung ist eine Fortbildung im Sinne von § 3 WTL-ARL.

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Das Handout zum Webinar steht Ihnen 2 Stunden vor Webinar-Beginn in ihrem Profil im ICON.PORTAL als PDF zum Download zur Verfügung.

Die Anmeldung zu einem kostenpflichtigen Webinar ist verbindlich. Der Rücktritt ist bis zu 3 Werktage vor dem anberaumten Termin kostenlos möglich. Bei späterer Stornierung der Buchung wird die komplette Webinar-Gebühr fällig. Wir behalten uns vor, Webinare bei zu geringem Interesse bzw. aus anderen wichtigen Gründen abzusagen oder zu verschieben.

Bitte beachten Sie bei der Eingabe Ihrer Rechnungsdaten, dass für eine Rechnungskorrektur eine Gebühr von 30,-EUR verrechnet wird.

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  • Lautsprecher - damit Sie dem gesprochenem Wort des Referenten folgen können
  • Headset (Mikrofon + Kopfhörer) - bei direkter Kommunikation, wird ein Headset empfohlen
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