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STEUERTIPPS FÜR UNTERNEHMEN
ZUM JAHRESENDE.
Das Jahresende rückt näher, und damit auch die Chance, steuerlich die Weichen richtig zu stellen. Jetzt ist der ideale Zeitpunkt, um mit gezielten Maßnahmen die Steuerlast zu reduzieren und zugleich den finanziellen Spielraum fürs nächste Jahr zu vergrößern. Egal, ob durch Investitionen, Sonderausgaben, Förderungen oder persönliche Freibeträge – mit den richtigen Schritten kann oft noch ein beachtlichen Betrag eingespart werden. In diesem Beitrag haben wir nützliche Tipps zusammengestellt, die Ihnen helfen, finanziell gut aufgestellt ins neue Jahr zu starten.
Die ICON Experten haben die wichtigsten steuerlichen Aspekte und aktuellen Änderungen für Unternehmen sorgfältig zusammengestellt, damit Sie den Jahresabschluss entspannt angehen können. Im Folgenden finden Sie einen kleinen Auszug aus dem aktuellen News; der gesamte Artikel ist unten verlinkt.
INVESTITIONSANREIZE
Für bestimmte Investitionen sind Anreize vorgesehen, die die Steuerlast zusätzlich verringern.
- Investitionsfreibetrag schafft zusätzliche Betriebsausgabe iHv 10 % oder 15 % für zahlreiche Investionen ins Anlagevermögen des Unternehmens.
- Mittels beschleunigter Gebäudeabschreibung kann in den ersten zwei Jahren ein Abschreibungsaufwand vorgezogen werden und somit die Steuerbelastung in diesen Jahren reduziert werden.
- Unternehmer:innen (natürliche Personen) können bei Investitionen in begünstige Wirtschaftsgüter den Gewinnfreibetrag geltend machen und damit den steuerlichen Gewinn noch reduzieren. Zusätzlich steht diesen auch der Grundfreibetrag für Gewinne bis EUR 33.000,- zu.
UNTERNEHMENSGRUPPEN
Steuerliche Unternehmensgruppen ("Gruppenbesteuerung") bringen den Vorteil eines Ergebnispoolings, womit Verluste und Gewinne von unterschiedlichen Gesellschaften im selben Jahr zusammengerechnet werden.
- Vorzeitiges Ausscheiden aus der Gruppenbesteuerung kann bei nachhaltigen Wertminderungen von Beteiligungen Sinn machen.
- Bisher nicht berücksichtigte (ausländische) Beteiligungen sollten bei entsprechender Entwicklung in die Gruppe aufgenommen werden.
FIRMENAUTO
E-Autos bieten für Unternehmen gewisse steuerliche Vorteile:
- E-Autos sind gegenüber Verbrennern steuerliche mehrfach begünstigt.
- Bei E-Autos fällt kein Sachbezug an, bei Verbrennern fällt demgegenüber ein Sachbezug bis zu EUR 960,- pro Monat an.
- E-Autos sind weiters von der NOVA und der motorbezogenen Versicherungssteuer befreit.
ICON NEWS | 06.11.2024
UNTERNEHMENSBESTEUERUNG
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