​​​​​​​INTERNATIONAL TAX

Leitfaden "Abzugsteuer nach § 99 EStG"

Zahlungen an Steuerausländer sind einer Vielzahl von Abzugssteuern ausgesetzt. Diese Abzugspflichten sind oft nicht bekannt oder es werden die notwendigen Formalvoraussetzungen für eine Abzugssteuerentlastung nicht eingehalten.

Bei späteren Betriebsprüfungen führt dies zu Steuerrisiken bis zu 25 Prozent des bezahlten Betrages. Der systematisch und praxisgerecht aufgebaute Leitfaden hilft Ihnen dabei, auch komplexe Abzugssteuerfälle – anhand eines Prüfschemas – richtig zu beurteilen und Abzugssteuern zu vermeiden.
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Auszug der Inhalte

§ 98 EStG iVm § 21 Abs 1 Z 1 KStG regelt taxativ die Einkünfte aus beschränkter Steuerpflicht. Die beschränkte Steuerpflicht ist Vorbedingung für den Steuerabzug in besonderen Fällen nach § 99 EStG. § 99a EStG enthält in Umsetzung der Zinsen-Lizenzgebühren-Richtlinie (2003/49/EG) für Zinsen und Lizenzgebühren eine Befreiung vom Steuerabzug. §§ 100 ff EStG regelt die technische Umsetzung der Befreiung.

Die DBA-Entlastungsverordnung (DBA-EVO; BGBl. III Nr. 92/2005 idF BGBl. II Nr. 44/2006) regelt, unter wel-chen formalen Voraussetzungen Einkünfte von im Ausland ansässigen Personen auf Grund von Doppelbesteue-rungsabkommen (DBA) ganz oder teilweise in unmittelbarer Anwendung der DBA von einer inländischen Abzugs-besteuerung zu entlasten sind („Entlastung an der Quelle“).

Im Hinblick auf die Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes (VwGH 22. Mai 2013, 2009/13/0031) ist der Erlass des BMF vom 12.06.2014, BMF-010221/0362-VI/8/2014, BMF-AV Nr. 102/2014 gültig ab 12.06.2014 - Änderungen bei der steuerlichen Behandlung grenzüberschreitender Arbeitskräftegestellungen (AÜ-Erlass) – zu beachten.

Die Abzugsteuer des § 99 EStG ist wie folgt gekennzeichnet

  • Pauschalierte Besteuerung von Steuerausländern durch Verpflichtung des inländischen Schuldners der Zahlung  einen bestimmten Betrag einzubehalten und an das Finanzamt abzuführen
  • Vereinfachung der Steuererhebung durch Steuerabzug an der Quelle
  • Sicherung des Steueraufkommens von Steuerausländern durch Heranziehung von Steuerinländern zur Haftung
  • Keine eigene Steuerart, sondern eine besondere Erhebungsform der Einkommen- bzw Körperschaftsteuer (Erhebung „an der Quelle“)
  • Der Zahlungsempfänger bleibt Steuerschuldner
  • Möglichkeit der Steuerentlastung im Ansässigkeitsstaat des Steuerausländers durch Vermeidung der Abzugsteuer an der Quelle oder Anrechnungsmöglichkeit im Ansässigkeitsstaat
  • Verpflichtende Dokumentation als Voraussetzung für die Inanspruchnahme von Entlastungen (zB DBA-Entlastungsverordnung).

Die Einkommensteuer beschränkt Steuerpflichtiger wird bei den in § 99 Abs 1 EStG taxativ aufgeführten Fallkon-stellationen durch Steuerabzug erhoben (Abzugsteuer). Die ersten drei Prüfschritte (ausländischer Vertragspartner, beschränkt steuerpflichtiger Vertragspartner und Abzugsteuertatbestand) stellen daher auf die Tatbestände des § 99 Abs 1 EStG ab. In grenzüberschreitenden Steuerfällen, wie dies bei Zahlungen an beschränkt Steuerpflichtige der Fall ist, ist allerdings auch zu prüfen, ob ein DBA anwendbar ist und ob dieses das Besteuerungsrecht des Quellenstaates unberührt lässt oder dieses entzieht (Prüfschritte 4 und 5).

Entzieht das anwendbare DBA dem Quellenstaat – teilweise oder gänzlich – das Besteuerungsrecht, so sind dies-bezüglich bestimmte Formerfordernisse zu erfüllen, damit die DBA-Entlastung an der Quelle (mittels eines ZS-QU1 oder eines ZS-QU2 Formulars) gewährleistet werden kann. In manchen Fällen ist eine unmittelbare DBA-Entlastung an der Quelle unzulässig und nur eine Quellensteuerrückerstattung möglich („Entlastungssperre“). In anderen  Fällen wiederum ist eine DBA-Entlastung nur auf Basis eines Befreiungsbescheides gestattet. An dieser Stelle sei die DBA-Entlastungsverordnung erwähnt, die die Formalvoraussetzungen regelt.

  • Ausländischer Vertragspartner?
  • Beschränkte Steuerpflicht des Vertragspartners nach § 98 EStG?
  • Besonderer Steuerabzug gemäß § 99 EStG?
  • Abzugsteuern und Doppelbesteuerungsabkommen
  • DBA-Verteilungsnorm entzieht Österreich das Besteuerungsrecht?
  • Die DBA-Entlastungsverordnung
  • Veranlagungspflicht für Steuerausländer?
  • ​​​​​​Beschränkte Steuerpflicht des Vertragspartners nach § 98 EStG​​​​​​​
  • Abzugsteuertatbestand nach § 99 EStG
  • DBA anwendbar?
  • DBA-Verteilungsnorm entzieht Österreich das ​​​​​​​ Besteuerungsrecht​​​​​​
  • Einhaltung der Formalvoraussetzungen nch DBA-EVO?
  • Veranlagungspflicht für Steuerausländer?
  • Steuerliche Risiken des Beschäftigers bei der Arbeitskräfteüberlassung durch ausländische Arbeitskräfteüberlasser​
  • Zeitpunkt der Vornahme des Steuerabzugs
  • Meldepflichten
  • Abfuhrpflicht
  • Höhe der Bemessungsgrundlage
  • Höhe des Steuersatzes
  • Aufzeichnungspflicht
  • Verpflichtung zur Mitteilung von Auslandszahlungen
  • Geltendmachung der Haftung
  • Ausnahmsweise Vorschreibung an den Vergütungsempfänger
  • Säumniszuschlag, Finanzordnungswidrigkeit und Finanzstrafrecht
  • Organisatorische Maßnahmen zur Erfüllung der Compliance-Pflichten
  • Was sind Quellensteuern
  • Doppelbesteuerungsabkommen
  • Dividenden
  • Zinsen und Lizenzgebühren
  • Dienstleistungen
  • Steueranrechnung in Österreich

 

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