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Transfer Pricing | Verrechnungspreise im Visier der Strafbehörden

Lange galten Verrechnungspreisfeststellungen als rein steuerliche Fragestellung – doch das ändert sich zunehmend. Die Finanzstrafbehörde im Amt für Betrugsbekämpfung nimmt grenzüberschreitende Preisgestaltungen nun verstärkt auch aus finanzstrafrechtlicher Sicht unter die Lupe. Was Unternehmen, Steuerabteilungen und Berater jetzt wissen und beachten müssen.

Die finanzstrafrechtliche Relevanz

  • Verrechnungspreisfeststellungen unterliegen dem Fremdverhaltensgrundsatz gemäß § 6 Z 6 lit a EStG 1988 und sind steuerlich mit einem Drittvergleich zu bewerten.
  • Finanzstrafrechtliche Verfolgung war bisher selten, nimmt aber aufgrund zunehmender Expertise und Schwerpunktsetzung der Finanzverwaltung stark zu.
  • Zentrale Bedeutung hat die Verrechnungspreisdokumentation, die bei unzureichender Qualität oder fehlender Führung ein Indiz für finanzstrafrechtliches Fehlverhalten sein kann.
  • Subjektive Tatseite muss gesondert geprüft werden – insbesondere ob bei einer Verrechnungspreisforderung (bei einer verdeckten Ausschüttung ist de subjektive Tatseite ohnehin in der Regel gegeben) vorsätzliche Hinterziehung (§ 33 FinStrG) oder grob fahrlässige Verkürzung (§ 34 FinStrG) vorliegt. 
  • Hohe Anforderungen an die Sorgfaltspflicht: Die Dokumentation muss klar, eindeutig, nachvollziehbar und fremdüblich sein – auch zeitnah erstellt und regelmäßig überprüft werden.
  • Der „Benefit-Test“ und die Prüfung realistischer Handlungsalternativen (OECD-VPL, VPR 2021) sind wesentliche Bestandteile – fehlender Nutzen oder Scheinhandlungen führen zu Aberkennung.
  • Verwendung falscher oder manipulierter Dokumente kann zur Qualifikation als Abgabenbetrug (§ 39 FinStrG) mit verschärften Strafdrohungen führen.
  • Rechtfertigungen wie Irrtum oder „Druck von oben“ sind meist nicht stichhaltig – Verantwortungsträger müssen sich stets wie ein ordentlicher Geschäftsleiter verhalten.
  • Die Wahl und Anwendung der Verrechnungspreismethode muss nachvollziehbar dokumentiert sein – fehlerhafte Methodenwahl oder falsche Vergleichsdaten können einen Vorsatz indizieren.
  • Finanzstrafrechtliche Entscheidungen können Bindungswirkung auf andere Verfahren haben, z. B. Abgabenverfahren oder Verständigungsverfahren – mit dem Risiko von Doppelbesteuerung in internationalen Fällen.

FAZIT

Die finanzstrafrechtliche Relevanz von Verrechnungspreisen wird in der Praxis immer bedeutsamer. Unternehmen sind gut beraten, ihre Dokumentationen nicht nur vollständig und rechtzeitig zu erstellen, sondern diese auch inhaltlich nachvollziehbar und fremdüblich zu gestalten. Wer dies vernachlässigt, riskiert nicht nur Nachzahlungen, sondern auch empfindliche Strafen – und im Ernstfall sogar eine Bindungswirkung in internationalen Doppelbesteuerungsfällen.

Auch Meldepflichten sind kein „Kavaliersdelikt“: Wer diese versäumt, riskiert finanzstrafrechtliche Folgen. Massive Strafen sind insbesondere vorgesehen, wenn der CbC Report nicht (rechtzeitig) übermittelt wird. Details dazu finden Sie in unserem Newsletter vom 1. Februar 2024 Finanzstrafrecht / Verletzung von Meldepflichten nach dem VPDG.

Gerne unterstützen wir Sie bei der Dokumentation Ihrer Verrechnungspreise mit unseren Leistungen

Abschließend möchten wir Sie noch auf unsere diversen Webinare ​​​​​​​zu den angesprochenen Themenbereichen hinweisen. In diesem Zusammenhang möchten wir insbesondere das Webinar am 25.3.2026 Transfer Pricing - Verrechnungspreise effizient dokumentiert erwähnen. 

Wenn Sie weitergehende Fragen zu diesen oder ähnlichen Themen haben, so kontaktieren Sie bitte gerne die Verfasser oder die übrigen Experten unserer Service Line “Transfer Pricing”.