Darlehen Cash-Pooling Garantien, Bürgschaften und Patronatserklärungen Hedging und Factoring
Ansässigkeit natürlicher Personen und von Gesellschaften Betriebsstätten im internationalen Steuerrecht Aktiv- und Passiveinkünfte aus unselbständiger Arbeit Relevante Entscheidungen zur internationalen Unternehmensbesteuerung Grenzüberschreitende Stiftungen Befreiungs- und Anrechnungsmethode Besteuerung beschränkt Steuerpflichtiger Auslandseinkünfte und Finanzstrafrecht Aktuelle Entwicklungen im österreichischen DBA-Recht
Zum Verlustabzug offener Teilwertabschreibungssiebentel Der Verlustabzug gem § 8 Abs 4 Z 2 KStG ermöglicht Körperschaften die Verrechnung von in früheren Wirtschaftsjahren entstandenen und steuerlich berücksichtigungsfähigen Verlusten mit künftigen positiven Einkünften . Die Verlustverwertung ist dabei grundsätzlich mit 75 % des Gesamtbetrages der Einkünfte des jeweiligen Veranlagungsjahres beschränkt. Besonderheiten ergeben sich insbesondere iZm der Gruppenbesteuerung sowie Umgründungen iSd UmgrStG. Der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) hat sich in zwei maßgeblichen Erkenntnissen mit der Behandlung