Eine Darlehensgewährung gegenüber verbundenen Unternehmen kann auch ohne schriftlichen Vertrag fremdüblich sein. Zu diesem Schluss kam zumindest das Bundesfinanzgericht in einer aktuellen Entscheidung. Maßgeblich sei primär die ernsthafte Rückzahlungsabsicht im Zeitpunkt der Darlehensgewährung, was eine einzelfallspezifische Sachverhaltsfrage darstellt. Ein schriftlicher Vertrag stellt freilich ein gewichtiges Indiz für den wahren wirtschaftlichen Gehalt einer Darlehnesvereinbarung bzw auch für die Rückzahlungsabsicht dar. Ein schriftlicher Vertrag für eine Konzernfremdfinanzierung ist daher
Am 19.9.2019 wurde im Rahmen des AbgÄG 2020 das neue EU-Meldepflichtgesetz (EU-MPfG) vom Nationalrat beschlossen. Das EU-MPfG verpflichtet sog. „Intermediäre“ (wozu insbesondere auch Steuerberater, Rechtsanwälte und Banken gehören), unter Umständen aber auch die relevanten Steuerpflichtigen selbst, bestimmte grenzüberschreitende Gestaltungen binnen einer Frist von 30 Tagen elektronisch an das Finanzministerium zu melden. Mit diesem neuen Gesetz wurde die sechste Änderung der EU-Amtshilferichtlinie über den automatischen Informationsaustausch („DAC 6“) in nationales Recht umgesetzt. Mit dem
Die Organisation der Finanzverwaltung wird durch das am 19.9.2019 im Nationalrat beschlossene Finanz-Organisationsreformgesetz (FORG) völlig neu strukturiert. Insbesondere werden im Zuge dieser Reform bis 1.7.2020 die derzeit 40 Finanzämter in zwei Organisationseinheiten zusammengeführt, nämlich in das „Finanzamt Österreich“ sowie das „Finanzamt für Großbetriebe“. Daneben wird es noch einige Spezialämter geben. Wann Sie als „Großbetrieb“ gelten und daher künftig in die umfassende Zuständigkeit des Finanzamtes für Großbetriebe fallen (laufende Betreuung einschließlich Betriebsprüfung bzw
Im Verhältnis zu Russland besteht gemäß Art. 25 des DBA zwischen Österreich und Russland grundsätzlich die Möglichkeit, Verfahren zur Beseitigung der bilateralen Doppelbesteuerung zu führen (Verständigungsverfahren). Allerdings waren in der Praxis solche Verfahren bisher kaum durchführbar, zumal in Russland die Verfahrensvorschriften dafür fehlten. Mit einer Leitlinie für die Abwicklung von bilateralen Verständigungsverfahren wurde diese verfahrensrechtliche Lücke nunmehr geschlossen. Der potentiell mit Doppelbesteuerung konfrontierte Steuerpflichtige hat damit erstmals tatsächlich
Der länderbezogene Bericht (CbC-Report) ist von den betroffenen berichtspflichtigen Unternehmen bis spätestens zwölf Monate nach dem letzten Tag eines Wirtschaftsjahres (Berichtsjahr) auf elektronischem Wege an das zuständige Finanzamt zu übermitteln. Für das Kalenderwirtschaftsjahr 2018 ist es daher spätestens am 31.12.2019 wieder soweit. Dabei ist nur ein standardisiertes XML-Schema zulässig. Erfahrungsgemäß bereitet gerade die Generierung dieses XML-Files vielen Unternehmen Probleme. Dazu können wir Ihnen ein spezielles Konvertierungs-Tool anbieten und Sie somit künftig auch technisch bei