Warum ein US-Pensionsplan in Österreich steuerlich anders behandelt wird Wie in unserem Newsletter „ USA | Individual Retirement Accounts (IRAs) " bereits besprochen kennt Österreich kein Rechtsinstitut, das den qualifizierten US-Pensionsplänen nach § 401(k) bzw. § 408 IRC entspricht. Nach Ansicht des BMF vermag "eine bloße Zweckbindung von Einkünften ... nicht den steuerlichen Zufluss auf den Zeitpunkt der zweckorientierten Verwendung der Einkünfte zu verschieben" . Dementsprechend treten ab dem Ansässigkeitswechsel nach Österreich zufließende Kapitalerträge in die österreichische Steuerpflicht ein
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