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TRANSFER PRICING | Mitteilungspflicht und CbC-Report bis 31.12.2021!

In Österreich sind die aufgrund des Verrechnungspreisdokumentationsgesetzes vorgeschriebenen Berichtspflichten, nämlich die Mitteilung gemäß § 4 VPDG sowie auch der länderbezogene Bericht selbst (CbC-Report), im Falle von Kalenderwirtschaftsjahren bis spätestens 31.12.2021 durch elektronische Übermittlung via FinanzOnline zu erfüllen. Im Ausland bestehen teilweise noch kürzere Fristen. Höchste Zeit also, sich wieder mit diesen alljährlichen Verpflichtungen auseinanderzusetzen. Nachfolgend informieren wir Sie über die diesbezüglichen Anforderungen sowie über verfügbare technische Unterstützungen.

Mitteilungen gemäß § 4 VPDG

Jede in Österreich ansässige Geschäftseinheit“ (insbesondere also auch eine Betriebsstätte) einer multinationalen Unternehmensgruppe hat dem zuständigen Finanzamt spätestens bis zum letzten Tag des berichtspflichtigen Wirtschaftsjahres mitzuteilen, ob sie „oberste Muttergesellschaft“ oder „vertretende Muttergesellschaft“ ist und – falls sie nicht oberste Muttergesellschaft ist – die Identität und die Ansässigkeit der berichtenden Geschäftseinheit mitzuteilen (§ 4 VPDG). Diese Mitteilung hat elektronisch via FinanzOnline zu erfolgen. Das bedeutet insbesondere:

  • Die Mitteilungspflicht ist an den eigentlichen CbC-Report gekoppelt: Sofern eine grundsätzliche Verpflichtung zur Erstellung eines länderbezogenen Berichts im In- oder Ausland besteht (siehe dazu unten), hat jede in Österreich ansässige Geschäftseinheit bzw Betriebsstätte (ungeachtet der für die Verpflichtung zur Erstellung von Master File bzw Local File maßgeblichen Umsatzgrenze von 50 Mio Euro) spätestens bis zum letzten Tag des Wirtschafts- bzw Berichtsjahres via FinanzOnline eine Mitteilung an das zuständige Finanzamt zu übersenden (bei Kalenderwirtschaftsjahren somit bis spätestens 31.12.2021).
     
  • ACHTUNG: Für ausländische Betriebsstätten österreichischer Geschäftseinheiten bestehen im Regelfall entsprechende Mitteilungspflichten nach ausländischen Vorschriften. Die Mitteilungspflicht ist diesfalls länderbezogen zu prüfen.

Länderbezogener Bericht

Ein länderbezogener Bericht (CbC-Report) ist zu erstellen, wenn der Gesamtumsatz einer multinationalen Unternehmensgruppe im vorangegangenen Wirtschaftsjahr gemäß konsolidiertem Abschluss mindestens 750 Mio Euro betrug (§ 3 Abs 1 VPDG). Zur Übermittlung des länderbezogenen Berichts ist die in Österreich ansässige oberste Muttergesellschaft verpflichtet (§ 4 VPDG). Die oberste Muttergesellschaft hat den CbC-Report spätestens zwölf Monate nach dem letzten Tag des betreffenden Wirtschaftsjahres an das zuständige Finanzamt zu übermitteln (für das Kalenderwirtschaftsjahr 2020 daher spätestens bis 31.12.2021), und zwar ebenfalls elektronisch via FinanzOnline (§ 8 VPDG). Das bedeutet insbesondere:

  • Sofern durch eine österreichische Obergesellschaft oder vertretende Gesellschaft eine Verpflichtung zur Erstellung eines länderbezogenen Berichts nach VPDG besteht, ist für Kalenderwirtschaftsjahre der Vorjahresbericht bis spätestens 31.12.2021 via FinanzOnline an das zuständige Finanzamt zu übermitteln.
     
  • ACHTUNG: Für eine ausländische Obergesellschaft kann sich eine entsprechende Verpflichtung zur Einreichung eines CbC-Reports nach ausländischen Vorschriften ergeben. Die CbC-Reportingpflicht ist diesfalls länderbezogen zu prüfen. 

Und was können wir für Sie tun?

Gerne können wir für Sie die Mitteilung gemäß § 4 VPDG via FinanzOnline einreichen.

Die Verrechnungspreise sind zunehmend auch ein Thema der Digitalisierung. Digitale Software kann hier helfen, den Dokumentationsaufwand in vernünftigen Grenzen zu halten und die gesamte Dokumentation immer griffbereit und - von einem Experten überprüft - in aktueller Form parat zu haben.

Wenn Sie hier Bedarf haben, so sprechen Sie uns bitte auf den wts TPmanager an. Am 15.12.2021 findet unsere nächste (kostenlose) Lounge "Verrechnungspreise digital - WTS Transfer Pricing Manager" statt, in der wir unsere digitale Softwarelösung zur Dokumentation live präsentieren.

In Bezug auf die Digitalisierung und den Einfluss digitaler TP-Software dürfen wir auch auf folgenden Aufsatz verweisen: Digitalisierung im Transfer Pricing. Detailliertere Infos dazu finden Sie auch bereits in unserem NL-Beitrag „TRANSFER PRICING | Digitalisierung der Verrechnungspreisdokumentation“ vom 16.10.2021.

Gerne unterstützen wir Sie natürlich auch bei der Konvertierung des CbC-Reports ins XML-Format. Dafür können wir Ihnen ein spezielles Konvertierungstool anbieten (nähere Details dazu finden Sie in unseren Newsletter-Beiträgen „TRANSFER PRICING | Konvertierungs-Tool für CbC-Reporting“ vom 18.11.2019 sowie Transfer Pricing / Konvertierungs-Tool für CbC-Report verfügbar!). Ihre Kosten für unsere Aktivitäten in der oben beschriebenen Weise betragen 2.000 EUR pro Konvertierung (zuzüglich USt). Bitte beachten Sie, dass seit Anfang 2021 die Übermittlung des CbC Reports via FinanzOnline nur noch im neu eingeführten XML-Schema 2.0 funktioniert. Selbstverständlich sind unsere Konverter bereits upgedatet und konvertieren auf dieses neue Schema.

Auch die Erstellung bzw. Einreichung des CbC-Reports in Deutschland können wir gemeinsam mit unserem Netzwerkpartner WTS anbieten. In anderen Ländern sind die Mitteilungs- und Reportingpflichten im jeweiligen Einzelfall nach lokalen Vorschriften zu prüfen. Maßgeblich ist dies vor allem für ausländische Betriebsstätten.

Wenn Sie weitergehende Fragen zu diesen Themenbereichen haben, so kontaktieren Sie bitte die Verfasser oder einen der übrigen Experten unserer Service Line „Transfer Pricing​​​​​​​“.