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UMSATZSTEUER | EORI-Nummern für die Zollabwicklung

Buchinger Heidemarie  |  Platzer Günther

In der Praxis haben Unternehmen immer wieder Probleme mit den bei der Zollabwicklung in der EU zu verwendenden EORI-Nummern. EU-Vorgaben werden nämlich von Besonderheiten in den einzelnen Mitgliedstaaten überlagert. Der folgende Beitrag erklärt die grundsätzliche Systematik und zeigt mögliche Stolpersteine auf.  

Was ist eine EORI-Nummer?

Für eine EU-weit einheitliche Identifizierung von „Wirtschaftsbeteiligten“ gegenüber den Zollbehörden ist seit 1.9.2009 eine sog. "EORI-Nummer“ (Economic Operators Registration and Identification) zu verwenden. Die EORI-Nummer ist für alle im Import und Export mit Drittländern tätigen Wirtschaftsbeteiligten verpflichtend. Diese Nummer ist bei allen Kontakten von Wirtschaftsbeteiligten und anderen Personen mit Zollbehörden zu verwenden (zB für Anträge im Zollverfahren, Zollanmeldungen, Berufungen etc). 
 

Was sollten Sie besonders beachten?

  • Seit September 2009 wird für jeden Wirtschaftsbeteiligten grundsätzlich nur eine einzige EORI-Nummer vergeben, die in wei­terer Folge vom Wirtschaftsbeteiligten und gegebenenfalls auch von seinen Niederlassungen innerhalb der gesamten Europäischen Union zu verwenden ist (siehe Leitlinien der Europäischen Kommission unter <link https: www.bmf.gv.at zoll fuer-unternehmen eori-antragsverfahren eori-antragsverfahren.html>www.bmf.gv.at/zoll/fuer-unternehmen/eori-antragsverfahren/eori-antragsverfahren.html).

  • Unternehmen in der Europäischen Union bekommen ihre EORI-Nummer von ihrem Ansässigkeitsstaat. Ist ein Unternehmen hingegen außerhalb der EU ansässig, wird ihm die EORI-Nummer im Land der Antragstellung erteilt.

  • Sofern weitere umsatzsteuerliche Registrierungen in anderen EU-Mitgliedstaaten bestehen und in diesen Ländern Importe durchgeführt werden, so hat eine Verlinkung der bestehenden EORI-Nummer in der EU-Datenbank zu erfolgen.

  • Die Pflege/Ergänzung der EORI-Daten in der EU-Datenbank wird von dem Land vorgenommen, welches die EORI-Nummer vergeben hat.

  • ACHTUNG: Kein Vorsteuerabzug für eine geschuldete Einfuhrumsatzsteuer (EUSt) bei Angabe einer unrichtigen EORI-Nummer!

Grundsätzlich treten Wirtschaftsbeteiligte nur mit einer EORI-Nummer auf, welche in der EU-Datenbank aktualisiert werden muss (zB Verlinkungen mit UID-Nummern anderer EU-Mitgliedstaaten). In manchen Ländern gibt es jedoch neben der EU-Datenbank nationale Systeme, welche Unklarheiten bei der Nutzung der EORI-Nummern hervorrufen können. Leider gibt es keine einheitliche Linie für die Vorgangsweisen der nationalen Systeme, woraus entsprechende Probleme resultieren.

 

Stolperstein bei Verwendung der EORI-Nummer in Großbritannien

 

Gemäß der europäischen Sichtweise müsste beispielsweise eine österreichische EORI-Nummer mit der britischen UID-Nummer in der EU-Datenbank verlinkt werden. Im Rahmen der Zollanmeldung wird ein C88-Formular erstellt, mit welchem der Vorsteuerabzug für die geschuldete EUSt zustehen sollte.

Nach unseren Erfahrungen empfiehlt die britische Behörde jedoch allen Wirtschaftsbeteiligten zusätzlich die Beantragung einer gesonderten britischen EORI-Nummer, wenn eine britische UID-Nummer besteht. Aus dieser Vorgehensweise resultiert das amtliche Dokument C 79, welches von der britischen Finanzbehörde (HMRC) ausgestellt wird und für Zwecke des Vorsteuerabzuges dient.

Bis dato mussten stets britische EORI-Nummern beantragt werden, obwohl grds bereits seit 2009 ein einheitliches System innerhalb der EU gilt. Diese Vorgangsweise einer gleichsam doppelten Erfassung wird jedoch nach wie vor sowohl von der Behörde als auch von Zollagenten vertreten und verursacht regelmäßig Probleme bei der tatsächlichen Einfuhr (Verzögerungen bei der Warenüberführung in den freien Verkehr).

 

Der europäischen Sichtweise muss grundsätzlich gefolgt werden. Dementsprechend können die Überführung der Waren in den freien Verkehr und der Vorsteuerabzug für die geschuldete EUSt jedenfalls mit der verlinkten einheitlichen EORI-Nummer erfolgen. Die zusätzliche Vergabe einer nationalen britischen EORI-Nummer kann zu Problemen bei der Einfuhr von Waren in andere Mitgliedstaaten führen, zumal es nach der EU-Systematik nur eine einzige EORI-Nummer geben dürfte.

 

Was ist daher zu tun?

  • Stellen Sie sicher, dass Sie nur eine EORI-Nummer für alle Geschäftstätigkeiten im Außenhandel verwenden.

  • Beantragen Sie die Verknüpfung Ihrer EORI-Nummer mit den UID-Nummern in anderen EU-Mitgliedstaaten zeitgerecht in der EU-Datenbank (und achten Sie dabei auf eventuell abweichende nationale Systeme!).

  • Überprüfen Sie Ihre angegebene EORI-Nummer bei den Zollpapieren auf Richtigkeit, damit keine Probleme beim Vorsteuerabzug auftreten!

 

Eine Abfrage ist unter folgendem Link möglich:

<link http: ec.europa.eu taxation_customs dds2 eos>ec.europa.eu/taxation_customs/dds2/eos/eori_validation.jsp

 

Für weitere Fragen zu dieser Thematik stehen Ihnen die Verfasser sowie auch die übrigen Mitarbeiter des ICON-Umsatzsteuerteams gerne zur Verfügung!