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UNGARN | Ausweitung des REVERSE CHARGE ab 1.1.2015 (Aktualisierung)

Die im Gesetzesentwurf angeführten Zolltarifnummern jener Metallwaren, für die ab 1.1.2015 das umsatzsteuerliche Reverse Charge in Ungarn zur Anwendung kommt, wurden noch geringfügig geändert. Die endgültige Tabelle wurde nun gesetzlich normiert und veröffentlicht. Wir bringen Sie hier auf den letzten Stand! 

Wir haben Sie bereits darüber informiert, dass mit Wirkung ab 1.1.2015 auch in Ungarn ein Reverse Charge für die Lieferung bestimmter Metalle eingeführt wird, um der Betrugsbekämpfung im Bereich der Umsatzsteuer weiter Einhalt zu gebieten (siehe unseren <link http: www.icon.at de publikationen news detail external-link-new-window externen link in neuem>NL-Beitrag vom 9.11.2014: „UNGARN – Ausweitung des REVERSE CHARGE ab 1.1.2015“). Die im Gesetzesentwurf enthaltenen Zolltarifnummern wurden für die endgültige Fassung nochmals geringfügig geändert, konkret wurden die Zolltarifnummern 7216 und 7314 20 neu gefasst. 

Das Reverse Charge kommt ab 1.1.2015 daher für Inlandslieferungen folgender Warengruppen bzw. Zolltarifnummern zur Anwendung (endgültiger Stand): 

 

Nr.


Beschreibung

Zolltarifnummer

1.

Flacherzeugnisse aus Eisen oder nichtlegiertem Stahl, mit einer Breite von >= 600 mm, warmgewalzt, weder plattiert noch überzogen

7208

2.

Flacherzeugnisse aus Eisen oder nichtlegiertem Stahl, mit einer Breite von >= 600 mm, kaltgewalzt, weder plattiert noch überzogen

7209

3.

Flacherzeugnisse aus Eisen oder nichtlegiertem Stahl, mit einer Breite von >= 600 mm, warm- oder kaltgewalzt, plattiert oder überzogen

7210

4.

Flacherzeugnisse aus Eisen oder nichtlegiertem Stahl, mit einer Breite von < 600 mm, warm- oder kaltgewalzt, weder plattiert noch überzogen

7211

5.

Flacherzeugnisse aus Eisen oder nichtlegiertem Stahl, mit einer Breite von < 600 mm, warm- oder kaltgewalzt, plattiert oder überzogen

7212

6.

Walzdraht aus Eisen oder nichtlegiertem Stahl, in Ringen regellos aufgehaspelt

7213

7.

Stabstahl aus Eisen oder nichtlegiertem Stahl, nur geschmiedet, nur warmgewalzt, nur warmgezogen oder nur warmstranggepresst, auch nach dem Walzen verwunden

7214

8.

Stabstahl aus Eisen oder nichtlegiertem Stahl, kalthergestellt oder kaltfertiggestellt, auch weitergehend bearbeitet, oder warmhergestellt und weitergehend bearbeitet, a.n.g.

7215

9.

Winkeleisen, Formeisen und Formstahl aus Eisen oder nichtlegiertem Stahl

7216

10.

Draht aus Eisen oder nichtlegiertem Stahl

7217

11.

Rohre und Hohlprofile, nahtlos, aus Eisen oder nichtlegiertem Stahl (ausg. aus Gusseisen)

7304

12.

Rohre und Hohlprofile `z.B. geschweißt, genietet, gefalzt oder mit einfach aneinandergelegten Rändern`, aus Eisen oder nichtlegiertem Stahl 

7306

13.

Gitter und Geflechte, an den Kreuzungsstellen verschweißt, mit einer Maschengröße von >= 100 cm², aus Eisen- oder nichtlegiertem Stahldraht mit einer größten Querschnittsabmessung von >= 3 mm

7314 20 10


Sollten Sie noch weitere Fragen zu diesem Thema haben oder Hilfestellung bei der praktischen Umsetzung benötigen, so stehen Ihnen die Autoren sowie auch die übrigen Umsatzsteuerexperten des ICON-Teams gerne zur Verfügung!