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VORSTEUERERSTATTUNG | Achtung auf Fallfrist 30.9.2015!

Haben Sie noch Rechnungen mit ausländischen Vorsteuerbeträgen für das Jahr 2014 und wissen Sie nicht weiter? Verschenken Sie Ihr Geld nicht, sondern handeln Sie jetzt und holen Sie sich die Vorsteuern aus anderen EU-Mitgliedstaaten noch bis spätestens 30.09.2015 zurück. Hier erfahren Sie, wie’s geht!

Die Antragsfrist für die Erstattung von Vorsteuern des Jahres 2014 aus Drittländern endete bereits am 30.6.2015, für Vorsteuerbeträge innerhalb der Europäischen Union hingegen erst am 30.9.2015. Nur die exakte Beachtung dieser Ausschlussfrist und des jeweils vorgegebenen Antragsprozederes gewährleisten eine reibungslose und vollständige Rückerstattung. Über die wesentlichen Regelungen sowie auch über unsere aktualisierte Informationsbroschüre haben wir bereits im Rahmen unseres Juni-Newsletters informiert (vgl <link http: www.icon.at de publikationen news detail externen link in neuem>NL-Beitrag “VORSTEUERERSTATTUNG | Achtung auf Fallfrist 30.6.2015!” vom 10.6.2015). 

Wenn Sie sich nicht selbst mit den Abwicklungsdetails belasten möchten, jedoch sichergehen wollen, dass Ihnen die im Ausland in Rechnung gestellten Mehrwertsteuern korrekt zurückerstattet werden, dann können wir Sie bei der Erstellung von Vergütungsanträgen gerne unterstützen. Senden Sie dazu bitte Ihre Antragsunterlagen so bald wie möglich an unsere <link http: www.icon.at de ansprechpartner koch-sarah external-link-new-window externen link in neuem>Frau Sarah Koch, ICON Wirtschaftstreuhand GmbH, Stahlstraße 14, 4020 Linz (<link>sarah.koch@icon.at; Tel. 0732/69412-3959).

Im Sinne eines reibungslosen Ablaufs der Rückerstattungsverfahren sollten Ihre vollständigen Unterlagen für die Vorsteuererstattung in der EU bis Ende August (allerspätestens aber bis 4.9.2015) an uns übersandt werden.  Bei späterer Übermittlung besteht das Risiko, dass die Einreichung nicht fristgerecht bzw ordnungsgemäß erfolgen kann.

Wir helfen Ihnen auch gerne, falls Sie weitere Informationen benötigen, um Sicherheit hinsichtlich des richtigen Verfahrens bzw der Ordnungsmäßigkeit der erforderlichen Anträge zu haben. Für Rückfragen stehen Ihnen die Verfasser sowie auch die übrigen Experten des <link http: www.icon.at de leistungen umsatzsteuer external-link-new-window externen link in neuem>ICON-Umsatzsteuerteams gerne zur Verfügung!