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ÄGYPTEN | Neues Umsatzsteuerrecht in Kraft getreten!

Kastner Sissy  |  Schopper Franz

Die Besteuerung von Lieferungen und Dienstleistungen in Ägypten erfolgte bisher bekanntlich im Wege einer General Sales Tax (GST). Schon vor einigen Jahren hatte die Regierung die geplante Einführung eines Mehrwertsteuersystems (VAT) angekündigt. Am 8.9.2016 ist nun endlich das lang ersehnte VAT Law in Kraft getreten. 

Im Rahmen  unseres letzten Newsletters hatten wir bereits berichtet, dass in Ägypten, nach langjährigen Diskussionen, nunmehr ein Mehrwertsteuersystem entwickelt wurde (vgl dazu unseren <link http: www.icon.at de publikationen news detail _blank external-link-new-window externen link in neuem>NL-Beitrag „ÄGYPTEN | Grundlegende Änderung des Umsatzsteuersystems“ vom 7.9.2016). Dieses wurde am 8.9.2016 vom ägyptischen Präsidenten ratifiziert und ist zugleich auch in Kraft getreten. 

Der Steuersatz wurde vorerst mit 13% fixiert und soll ab 1.1.2017 auf 14% erhöht werden. Das neue Mehrwertsteuersystem sieht ua auch ein Reverse Charge System für ausländische Unternehmen vor und ähnlich dem europäischen Muster ist bei umsatzsteuerlicher Registrierung auch ein Vorsteuerabzug möglich. 

Da einige Regelungen im neuen VAT Law noch auslegungsbedürftig sind, sollen bis spätestens Mitte Oktober noch Ausführungsbestimmungen seitens der ägyptischen Regierung veröffentlicht werden.

Für Fragen und nähere Details zu den neuen Bestimmungen stehen Ihnen die Verfasser gerne zur Verfügung!