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CORONAVIRUS | Oktober-Update zu COVID-19-Hilfsmaßnahmen

Bei den seit rund zweieinhalb Jahren laufenden staatlichen COVID-19-Unterstützungen und Fördermaßnahmen für pandemiegeschädigte Unternehmen wird es – aus heutiger Sicht – zu keinen Neuauflagen oder Verlängerungen von Förderzeiträumen mehr kommen, sondern sind diese mit März 2022 ausgelaufen (die letzte Antragsfrist betraf den Verlustersatz III per 30.9.2022). Allerdings gibt es zu einzelnen Förderinstrumenten mitunter im Nachgang noch div. Nachjustierungen bzw Klarstellungen. Auch werden uns die verschiedenen Instrumente aufgrund von nachträglichen Prüfungen noch längere Zeit beschäftigen. Um weiterhin den Überblick zu bewahren, möchten wir Ihnen auch im Rahmen unseres Oktober-Newsletters wieder ein Update über aktuelle Entwicklungen geben.

Nachfolgend informieren wir Sie – wiederum ohne Anspruch auf Vollständigkeit – über Neuigkeiten seit unserem letzten Update (NL-Beitrag „CORONAVIRUS | September-Update zu COVID-19-Hilfsmaßnahmen“ vom 30.9.2022).
 

Aktuelles zu den COFAG-Zuschüssen


Aktuelle Fristen und Termine​​​​​​​

  • ​​​​​​​COVID-19-Sonderfristen für Steuererklärungen

Nachdem wir Ihnen mitgeteilt hatten, dass die - bereits mehrfach verlängerte - Toleranzfrist für die Abgabe von Steuererklärungen für 2020 in vertretenen Fällen (sog. „Quotenregelung“) am 30.9.2022 endgültig enden sollte (siehe zuletzt unseren NL-Beitrag „ERINNERUNG | Wichtiger Termin 30. September 2022!“ vom 22.9.2022), erfolgte seitens des BMF „last minute“ am 30.9.2022 eine nochmalige Toleranzfristverlängerung um nunmehr insgesamt neun Monate bis 31.12.2022.
 

​​​​​​​Sonstige Hinweise

  • Prüfung der COFAG-Konstruktion durch den Verfassungsgerichtshof

Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat am 29.9.2022 einen 50-seitigen begründeten Beschluss (V 139/2022 ua) gefasst, wonach verschiedene Bestimmungen im ABBAG-Gesetz (also jene Rechtsgrundlage, auf welcher die COFAG bzw die von ihr abgewickelten „finanziellen Maßnahmen“ basieren) von Amts wegen auf ihre Verfassungsmäßigkeit geprüft werden sollen. Das Höchstgericht hat offenbar insbesondere Bedenken, dass die Abwicklung über die COFAG-Konstruktion dem Sachlichkeitsgebot sowie dem Effizienzgebot zuwiderlaufen könnte. Weiters könnte das Fehlen unmittelbarer Weisungen durch den Finanzminister den verfassungsrechtlich gebotenen Verwaltungsgrundsätzen widersprechen. Schließlich könnte der fehlende Rechtsanspruch gegen Eigentumsrecht, Rechtsstaatlichkeitsprinzip und Gleichheitsgrundsatz verstoßen, zumal die fraglichen Finanzhilfen ein funktionelles Äquivalent zu (behördlich durchsetzbaren) Entschädigungsansprüchen nach dem Epidemiegesetz (EpiG 1950) darstellen, sodass hiefür ein bloßer Diskriminierungsschutz (im Sinne der Judikatur der ordentlichen Gerichte) NICHT ausreichend sei.

  • Prüfung der COFAG-Konstruktion durch den Rechnungshof

Wie in verschiedenen Medien berichtet, hat der Rechnungshof (RH) letzte Woche seinen Endbericht über die Prüfung der COFAG veröffentlicht, womit die teils bereits im Vorfeld durchgesickerte, mitunter heftige Kritik nun auch formell dokumentiert wurde. Abgesehen von div. personellen Kritikpunkten wurde insbesondere die mangelhafte Nutzung des im Finanzministerium vorhandenen Fachwissens und daraus resultierende hohe externe Beraterkosten festgestellt. Aber auch die inhaltliche Konstruktion einzelner Förderinstrumente wurde in mehreren Punkten beanstandet (zB tw zu Wettbewerbsverzerrungen bzw Überförderungen führende überhöhte Ersatzraten bei Umsatzersätzen und Fixkostenzuschüssen, Ungleichbehandlung von einzelnen Unternehmen und Konzernstrukturen ua).
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FAZIT


Wir hoffen, Ihnen mit diesem Update über den aktuellen Stand im Bereich der COVID-19-Förderungen wieder einen guten Überblick gegeben zu haben und werden im Rahmen unseres Newsletters gerne auch weiterhin über berichtenswerte Entwicklungen berichten. 

Zweckdienliche Informationen erhalten Sie auch in unseren div. Webinaren zu diesen und ähnlichen Themen (siehe ICON Veranstaltungskalender). Für weitere Fragen stehen Ihnen die Verfasser sowie auch die übrigen ExpertInnen der Service Line "Corporate Tax" gerne zur Verfügung.  

Alle unsere bisherigen Newsletter-Beiträge zu diesem Themenschwerpunkt (Stichwort „CORONAVIRUS“) finden Sie HIER​​​​​​​.