NEWS  |   |  

ARBEITNEHMER-FREIZÜGIGKEIT | Beschränkungen bis Ende 2013 für BulgarInnen und RumänInnen

Zum 01.01.2012 hat die dritte Phase der stufenweisen Gewährung der EU-Arbeitnehmerfreizügigkeit im Verhältnis zu Bulgarien und zu Rumänien begonnen.

Dabei hatte von denjenigen Staaten, die in der zweiten Phase noch Beschränkungen aufrecht erhielten nur Italien den Arbeitsmarkt zum Jahresbeginn 2012 geöffnet.

England, Malta und Irland haben Beschränkungen; Belgien, Deutschland, Frankreich, Luxemburg, Niederlande und Österreich haben Beschränkungen mit gewissen Erleichterungen zum 31.12.2011 der EU Kommission gemeldet. Damit haben diese Länder die Beschränkung der Arbeitnehmer-Freizügigkeit im Verhältnis zu Rumänien und Bulgarien um zwei weitere Jahre bis Ende 2013 verlängert.

Spanien hatte seinen Arbeitsmarkt im Verhältnis zu Rumänien im Hinblick auf die große Arbeitslosigkeit zuletzt Mitte 2011 noch nachträglich abgeschottet.

Bulgarien und Rumänien hingegen haben auf sogenannte "reziproke Maßnahmen" verzichtet. Das heißt sie haben den Zugang zum eigenen Arbeitsmarkt nicht im Verhältnis zu denjenigen Staaten beschränkt, die ihren eigenen Arbeitsmarkt bis 2013 noch schützen.