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CEE | Neuerungen 2012 in Osteuropa

 

Mit 01.01.2012 sind in den ehemaligen osteuropäischen Staaten wieder Steueränderungen wirksam geworden. Nachfolgend finden Sie einen Überblick über wesentliche Änderungen.

Bulgarien

Natürliche Personen sind nicht verpflichtet, eine Einkommensteuererklärung abzugeben, wenn sie während des Veranlagungsjahres nur Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit hatten, keine weiteren Steuerschulden haben und keine Steuerbefreiung in Anspruch nehmen. Bisher war dies nur bei einem Arbeitgeber möglich. Die 5%ige Reduktion der Steuerschuld bei vorzeitiger oder elektronischer Einreichung der Einkommensteuererklärung steht nur mehr zu, wenn der volle Betrag der Einkommensteuervorauszahlungen entrichtet wurde.

Seit dem 01.01.2012 ist das neue Doppelbesteuerungsabkommen Österreich - Bulgarien vollumfänglich (auch in Bezug auf die Quellensteuern) anwendbar.

Kroatien

Der Normalsteuersatz bei der Umsatzsteuer wurde mit Wirkung ab 01.03.2012 von 23% auf 25% angehoben.

Polen

Bei widersprüchlichen Interpretationen der Steuergesetze kann ein Antrag auf Erteilung einer allgemein gültigen Auslegung (verbindliche Auslegung für alle Steuerpflichtigen) gestellt werden.

Die Einkommensteuer- und Körperschaftsteuervorauszahlungen für Dezember sind nunmehr nicht am 20. Dezember, sondern erst am 20. Jänner des Folgejahres fällig. 

Rumänien

Die Körperschaftsteuererklärung und die Zahlung der Steuerrückstände sind nunmehr einen Monat früher, bereits am 25.03. des Folgejahres, fällig. Die Ausgaben für PKW-Treibstoffe können nun unter bestimmten Voraussetzungen zu 50% als Betriebsausgaben berücksichtigt werden.

Ab dem 01.07.2012 wird für die Verwaltung der Sozialversicherungsbeiträge die nationale Steuerbehörde zuständig sein.

Slowakei

Ab 01.01.2013 (ursprünglich geplant 01.04.2012) sind nach dem Steuerverfahrensgesetz die Einreichungen (z.B. Steuererklärungen) bei den Steuer- und Zollbehörden elektronisch durchzuführen. Bereits mit 01.01.2012 wurden die Steuerdirektion und die Zolldirektion in einer Finanzdirektion zusammengefasst.

Slowenien

Die Tarifstufen bei der Einkommensteuer wurden 2012 geändert:

Jahresbemessungsgrundlage in EUR      
           Satz
0 - 7.840,53    16 %
7.840,53 - 15.681,03 27 %
über 15.681,03 41 %



Gutschriften müssen nicht mehr durch den Gutschriftenempfänger bestätigt werden. Zwischen Unternehmen ist ab dem 27.12.2011 die Bezahlung von Lieferungen und Leistungen mit Beträgen von über 50 EUR nur mehr mittels Überweisung oder Kredit- bzw. Bankomatkarte zulässig.

Tschechien

Der ermäßigte Umsatzsteuersatz wurde von 10% auf 14% erhöht, der Normalsteuersatz ist weiterhin 20%. Ab dem 01.01.2013 ist ein einheitlicher Umsatzsteuersatz von 17,5% vorgesehen. Nach neuesten Entwicklungen ist der 17,5%ige Steuersatz allerdings wieder fraglich. Bei Bau- und Montagearbeiten wurde ein nationales Reverse Charge System eingeführt.

Ungarn

Bei der Ermittlung der Körperschaftsteuer kann die Steuerbemessungsgrundlage höchstens zu 50% durch Verluste aus Vorjahren verringert werden (Steuern auf mindestens 50% der Jahresgewinne fallen an). Die nicht verbrauchten Verlustvorträge sind vortragsfähig. Der 10%ige Körperschaftsteuersatz bis 500 Mio. HUF (ca. 1,6 Mio. EUR) und darüber der Steuersatz von 19% bleiben entgegen den Vorschlägen bestehen.

Der Normalsteuersatz der Umsatzsteuer wurde von 25% auf 27% erhöht.