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IFRS | Aktuelles zur internationalen Rechnungslegung

Im Bereich der internationalen Rechnungslegungsstandards nach IFRS sind laufend Neuerungen zu verzeichnen. Nachfolgend möchten wir Ihnen daher wieder einmal einen aktuellen Überblick über neue bzw geänderte Standards (IFRS/IAS) der letzten Zeit sowie deren Interpretation (IFRIC/SIC) und Anwendungszeitpunkt geben. 

Die „International Financial Reporting Standards (IFRS) sowie deren Interpretationen durch das „International Financial Reporting Interpretations Committee (IFRIC) werden vom Standardsetter IASB („International Accounting Standards Board“) herausgegeben. Für die Anwendung in der Europäischen Union bedarf es entsprechender Endorsements zur Übernahme in das EU-Recht, welche oft mit beachtlicher zeitlicher Verzögerung gegenüber der Veröffentlichung durch den IASB erfolgen. Bei der Umsetzung im EU-Recht wird jeweils auch festgehalten, bis wann die betroffenen Regelungen umzusetzen sind und ob eine vorzeitige Anwendung möglich ist. 

Mit Jahresende 2017 konnte der Standardsetter IASB die vier „Großprojekte“ IFRS 9 (Finanzinstrumente), IFRS 15 (Erlöse aus Verträgen mit Kunden), IFRS 16 (Leasingverhältnisse) und IFRS 17 (Versicherungsverträge) abschließen. Zwei dieser neuen Standards – IFRS 9 und IFRS 15 – wurden bereits in Europäisches Recht übernommen und sind spätestens für Geschäftsjahre, die ab dem 1.1.2018 beginnen, anzuwenden. Während IFRS 9 nur relativ geringen Anpassungsbedarf gegenüber dem bisherigen IAS 39 erfordert, hat IFRS 15 auf einige Branchen wie etwa Immobilien, Bauwirtschaft, Telekommunikation und Handel durchaus erhebliche Auswirkungen. 

IFRS 16 (Leasingverhältnisse) ist von europäischen Unternehmen spätestens für Geschäftsjahre, die ab dem 1.1.2019 beginnen, anzuwenden. Aufgrund dieses Standards müssen Leasingnehmer Vermögenswerte aus einem Nutzungsrecht und Verbindlichkeiten aus Leasingvereinbarungen, deren Laufzeit zwölf Monate überschreitet, in ihrer Bilanz darstellen. Durch den neuen Standard werden IAS 17 und die dazugehörigen Interpretationen IFRIC 4, SIC-15 und SIC-27 abgelöst. 

Mit IFRS 17 (Versicherungsverträge) wird der Vorgängerstandard IFRS 4 ersetzt und erstmals eine einheitliche Grundlage für die Bilanzierung von Versicherungsverträgen veröffentlicht. Dieser Standard ist spätestens für Geschäftsjahre, die ab dem 1.1.2021 beginnen, anzuwenden. Eine Übernahme in das EU-Recht ist noch offen. 

Durch den Abschluss der oa vier Großprojekte steht eine ganze Reihe von Neuerungen bzw Änderungen an, worauf wir in nächster Zeit in einigen Newsletter-Beiträgen näher eingehen werden. Planen Sie rechtzeitig die erforderliche Umstellung und berücksichtigen Sie mögliche Vor- und Nachteile einer vorzeitigen Anwendung, denn die Einführung neuer Regelungen und ihre Anwendung bedarf bereits vor Beginn der Bilanzierungsarbeiten umfangreicher Vorbereitungsmaßnahmen, um eine reibungslose Umsetzung zu ermöglichen. Bedenken Sie auch, dass die Änderungen von IFRS-Standards auch eine retrospektive Anwendung  nach sich ziehen können (Änderung von Vorjahreswerten).
 

Für weitere Fragen stehen Ihnen die Verfasserinnen sowie auch die übrigen MitarbeiterInnen unseres WP- und Bilanzierungsteams gerne zur Verfügung!