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RUMÄNIEN | TRANSFER PRICING - Veröffentlichung CbCR ab 2023

Mit 21.12.2021 trat eine neue EU-Richtlinie zur Änderung der EU-Bilanzrichtlinie in Kraft. Demgemäß müssen bestimmte Unternehmen künftig auch einen sog. Ertragsteuerinformationsbericht (Public CbCR) veröffentlichen. Rumänien hat als erster EU-Mitgliedstaat die Vorgaben der Richtlinie bereits in nationales Steuerrecht implementiert und sind diese ab 1.1.2023 wirksam.
 

Über die EU-Richtlinie betreffend die künftig vorgeschriebenen „Public Country-by-Country-Reports“ (kurz „Public CbCR“) und deren Fristen für die nationale Umsetzung hatten wir Sie im Rahmen unseres Newsletters bereits mehrfach informiert (RICHTLINIE (EU) 2021/2101 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 24.11.2021 zur Änderung der Richtlinie 2013/34/EU im Hinblick auf die Offenlegung von Ertragsteuerinformationen durch bestimmte Unternehmen und Zweigniederlassungen; vgl zuletzt unseren NL-Beitrag TRANSFER PRICING | EU-Parlament beschließt öffentliches CbC-Reporting! vom 12.12.2021).

Allen voran sieht das rumänische Steuerrecht bereits für Geschäftsjahre ab 1.1.2023 vor, dass die erfassten Unternehmen ihren Country-by-Country-Report (CbCR) zu veröffentlichen haben.

Erfasste Unternehmen sind multinationale Unternehmen, die entweder in Rumänien ansässig sind oder dort eine qualifizierte rumänische Tochtergesellschaft bzw Zweigniederlassung haben. Als weitere Voraussetzung muss der Konzernumsatz in den beiden vorangegangenen Geschäftsjahren mehr als RON 3,7 Mrd (ds EUR 747 Mio) betragen haben. Im Wesentlichen bedeutet dies, dass im Falle einer CbCR-Pflicht (wofür bekanntlich ein Gesamtumsatz von mehr als EUR 750 Mio erforderlich ist) rumänische Geschäftseinheiten auch zur Veröffentlichung des – von der Obergesellschaft erstellten - CbC-Reports verpflichtet sind.

Die neue Veröffentlichungsverpflichtung besteht in Rumänien somit bereits ab 1.1.2023. Die Frist für die Veröffentlichung beträgt 12 Monate nach dem Bilanzstichtag des (ersten) berichtspflichtigen Geschäftsjahres. Dies bedeutet, dass für das erste berichtspflichtige Geschäftsjahr 2023 (im Falle eines Kalenderwirtschaftsjahres endend am 31.12.2023) die Veröffentlichung des CbC-Reports bis spätestens 31.12.2024 erfolgen muss.

 

FAZIT


Rumänien hat die EU-Richtlinie zur Veröffentlichung von CbC-Reports als erster Mitgliedstaat bereits mit Wirkung ab 1.1.2023 national umgesetzt. Rumänische Geschäftseinheiten CbCR-pflichtiger Konzerne müssen daher die betreffenden Reports ab sofort – bei Überschreitung der maßgeblichen Umsatzschwelle und binnen 12 Monaten nach Ablauf des Geschäftsjahres - offenlegen.

Gerne informieren wir Sie näher über die konkrete Ausgestaltung der Verpflichtungen in Rumänien bzw auch über die Umsetzung in den übrigen EU-Mitgliedstaaten und unterstützen Sie auch bei der Erfüllung dieser neuen Pflichten.

Abschließend möchten wir Sie noch auf unsere div. Webinare zu den angesprochenen Themenbereichen hinweisen. Nähere Details und Termine finden Sie in unserem Veranstaltungskalender.

Wenn Sie weitergehende Fragen zu diesen oder ähnlichen Themen haben, so kontaktieren Sie bitte gerne die Verfasser oder die übrigen ExpertInnen unserer Service Lines „Transfer Pricing“ oder „International Tax".