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TRANSFER PRICING | EU-Parlament beschließt öffentliches CbC-Reporting!

Im Rahmen einer Plenarsitzung am 11.11.2021 hat nunmehr auch das Europäische Parlament die künftige Veröffentlichungspflicht für das Country-by-Country Reporting beschlossen. Die diesbezügliche EU-Richtlinie tritt 20 Tage nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt in Kraft und muss sodann bis Mitte 2023 in das nationale Steuerrecht der EU-Mitgliedstaaten umgesetzt werden. Damit steht fest, dass die betroffenen Konzerne ihre CbC-Reports künftig auch im Internet veröffentlichen müssen.

Wir haben die Entwicklungen in diesem Bereich stets genau beobachtet und Sie im Laufe des Jahres auch jeweils zeitnah über den aktuellen Stand informiert: 

Nach der informellen Einigung auf EU-Ebene am 25.2.2021 und der Bestätigung durch den EU-Ministerrat am 28.9.2021 hat am 11.11.2021 schließlich auch das Europäische Parlament die Veröffentlichungspflicht für das Country-by-Country Reporting beschlossen. Damit ist es also fix: Die CbC-Reports sind für Regelwirtschaftsjahre, die nach dem 31.12.2024 beginnen, zu veröffentlichen. 

Diese - künftig öffentliche - Berichterstattung (Country-by-Country Reporting) hat innerhalb von zwölf Monaten ab dem Bilanzstichtag des betreffenden Geschäftsjahres zu erfolgen. 

Die neuen Publizitätsbestimmungen betreffen alle in der EU ansässigen Unternehmen mit einem Konzernumsatz von über 750 Mio EUR. Die betroffenen CbCR-pflichtigen Unternehmensgruppen müssen sodann ihre wirtschaftlichen Aktivitäten sowie die daraus resultierenden Gewinne und weitere durchaus sensible Unternehmensdaten via Internet frei zugänglich machen.

FAZIT 

Für das Inkrafttreten der neuen EU-Richtlinie fehlt nur noch die Veröffentlichung im Amtsblatt der EU (diese Formalität ist noch in diesem Jahr zu erwarten), sodass die Richtlinie wohl bereits Ende 2021 in Kraft treten dürfte. Die Richtlinie muss sodann in nationales Recht der Mitgliedstaaten umgesetzt werden. Ab dem Abschlussstichtag 31.12.2024 werden die betroffenen Konzerne ihre CbC-Reports im Internet zu veröffentlichen haben. Die Veröffentlichung hat binnen 12 Monaten ab Ende des betreffenden Wirtschaftsjahres zu erfolgen. Die ersten CbC-Reports werden daher spätestens Ende 2025 zu veröffentlichen sein. Es bleibt zu hoffen, dass dies auch tatsächlich zu mehr Steuertransparenz beitragen wird, obgleich es sich hier grundsätzlich um nicht abgestimmte länder- und gesellschaftsspezifische Daten handelt.

Nähere Informationen zum CbC-Reporting finden Sie in unseren diversen regelmäßigen Newsletter-Beiträgen (vgl zuletzt NL-Beitrag „TRANSFER PRICING | Mitteilungspflicht und CbC-Report bis 31.12.2021!“ vom 17.11.2021).

Webinare zum Themenkomplex TRANSFER PRICING finden Sie in unserem Veranstaltungskalender.  

ICON bietet zudem auch webbasierte digitale Verrechnungspreislösungen an. Nähere Auskünfte dazu erteilen Ihnen gerne die Verfasser sowie auch die übrigen Mitarbeiter unserer Service Line "Transfer Pricing"​​​​​​​, die Ihnen gerne auch für alle Fragen und Anliegen rund um das Thema „Verrechnungspreise“ zur Verfügung stehen.