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TRANSFER PRICING | Geänderte Umsatzgrenze für CbC-Reporting?

Die OECD hat am 6. Februar 2020 ein Konsultationspapier zur Evaluierung des CbC Reporting veröffentlicht und eingeladen, binnen Monatsfrist dazu schriftliche Stellungnahmen abzugeben. In Kapitel 2 wird die aktuelle Umsatzgrenze von 750 Mio EUR für die Pflicht zur Einreichung eines länderbezogenen Berichts zur Diskussion gestellt. Werden in Zukunft vielleicht auch kleinere multinationale Unternehmensgruppen CbCR-pflichtig?

Über die Rechtsgrundlagen und näheren  Details der gegenständlichen länderbezogenen Berichterstattung (Country-by-Country Reporting, kurz CbCR), eine wesentliche Maßnahme aus dem BEPS-Projekt, haben wir Sie im Rahmen unseres Newsletters bereits des Öfteren informiert (vgl zuletzt unseren NL-Beitrag „TRANSFER PRICING | Dokumentations-Check zum Jahreswechsel“ vom 13.12.2019). 

Am 06.02.2020 hat die OECD nun ein Konsultationspapier zur Überprüfung der länderbezogenen Berichterstattung (BEPS Action 13) veröffentlicht. Darin wird unter anderem vorgeschlagen, die derzeit geltende (konsolidierte) Jahresumsatzgrenze von 750 Mio EUR, ab welcher Konzerne zur Einreichung eines länderbezogenen Berichts (CbC Report) verpflichtet werden, abzusenken. Eine konkrete Zahl wurde jedoch bislang noch nicht genannt. 

Aufgrund der derzeitigen Umsatzgrenze sind etwa 90% der multinationalen Unternehmensgruppen von der Pflicht zur Einreichung des CbC-Reports befreit und werden damit dennoch jene Unternehmensgruppen erfasst, die 90% der weltweiten Umsätze erzielen. 

Als Vorteil einer Senkung wird angeführt, dass auch kleinere Staaten, in welchen aktuell nur sehr wenige oder gar keine großen Unternehmensgruppen ansässig sind, Zugang zu solchen Daten bekommen sollen. Überdies vergrößert sich in jedem Fall die Datenbasis. Von einer größeren Datenbasis verspricht man sich verbesserte Möglichkeiten, Benchmarks für Prüfungsfälle zu entwickeln. 

Es werden auch mögliche Nachteile bzw. Herausforderungen einer Senkung der Umsatzgrenze angeführt. So wird argumentiert, dass mit der aktuellen Umsatzgrenze eben bereits 90% der weltweiten Konzernumsätze erfasst werden. Jede Erhöhung der Zahl einreichungspflichtiger Unternehmen dürfte eine verhältnismäßig geringe Nutzenerhöhung bei überproportional höherem Aufwand für Unternehmen und Steuerbehörden bringen. Es ist zudem zu befürchten, dass einige Steuerbehörden gar nicht die nötigen Ressourcen haben, um die zusätzlichen Daten adäquat verarbeiten zu können. 

Bis 6. März 2020 konnten schriftliche Stellungnahmen zum Konsultationspapier bei der OECD eingebracht werden. Bis Ende 2020 soll dann die Evaluierung abgeschlossen sein.

FAZIT

Aktuell sind international tätige Unternehmensgruppen, deren konsolidierter Jahresabschluss einen Konzernumsatz von weniger als 750 Mio EUR ausweist, von der Pflicht zur Einreichung eines länderbezogenen Berichts („CbC-Report“) befreit. In einem aktuellen Konsultationspapier der OECD wird nun eine Senkung dieser Umsatzgrenze überlegt. Es besteht also die Möglichkeit, dass sich der Kreis der CbCR-pflichtigen Unternehmen in Zukunft erhöhen wird. 

Bis Jahresende ist der Abschlussbericht zur Evaluierung des Papiers zu erwarten. Selbstverständlich  werden wir Sie über die weiteren Entwicklungen auf dem Laufenden halten. 

Für weitere Fragen zu dieser Thematik stehen Ihnen die Verfasser sowie auch die übrigen Mitarbeiter der Service Line "Transfer Pricing" gerne zur Verfügung.