TRANSFER PRICING | Verschärfung der Vorschriften in Ungarn seit 1.1.2025
Ungarn hat zum 1. Januar 2025 neue Regeln für Verrechnungspreise eingeführt. Unternehmen müssen sich auf strengere Prüfungen und längere Bearbeitungszeiten einstellen. Nachfolgend geben wir Ihnen einen Überblick.
Compliance-Reviews
Bisher konnten die ungarischen Behörden Verrechnungspreise bereits im Rahmen eines unterjährigen Compliance-Reviews außerhalb von steuerlichen Betriebsprüfungen kontrollieren. Neu ist, dass diese Transfer Pricing Prüfungen nun offiziell als eigenes Prüfungsgebiet anerkannt sind. Die Behörden prüfen dabei, ob Unternehmen ihre Verrechnungspreise korrekt dokumentieren und ob die angegebenen Werte plausibel sind. Dafür wurde die Prüfungsdauer verlängert: Statt bisher 30 Tage haben die Behörden nun 60 Tage Zeit, bei Bedarf sogar 90 Tage.
Umfangreiche Dokumentationspflichten und höhere Strafen
Unternehmen mit grenzüberschreitenden Transaktionen über 100 Mio. HUF (ca. 240.000 EUR) müssen umfangreiche Verrechnungspreisdokumentationen vorhalten. Die ungarischen Anforderungen in Bezug auf Master & Local File orientieren sich am OECD-Standard, enthalten aber einige Besonderheiten.
Das Local File muss mit der Abgabe der Körperschaftsteuererklärung (also spätestens 5 Monate nach Ablauf des Wirtschaftsjahres) zur Verfügung stehen. Für die Erstellung des Master File sind die Fristen für das jeweilige Mutterunternehmen maßgeblich. Allerdings sollte das Master File spätestens 12 Monate nach Ablauf des Wirtschaftsjahres bereitgehalten werden.
Wer seine Dokumentationspflichten nicht erfüllt, muss mit hohen Strafen rechnen. Schon seit 2023 wurden die Bußgelder erhöht: Bis zu 5 Mio. HUF (ca. 12.000 EUR) pro fehlerhafte Transaktion, bei Wiederholung sogar bis zu 10 Mio. HUF. Zudem gibt es keine Nachfristen – wer die Fristen nicht einhält, zahlt.
Bereits seit 2022 besteht die Verpflichtung, dass Unternehmen mit ihrer Körperschaftsteuererklärung je Transaktion ein gesondertes Verrechnungspreisdatenblatt einreichen müssen. Fehler in diesem Datenblatt, als Teil der Körperschaftssteuererklärung, können nun mit bis zu 1 Mio. HUF (ca. 2.400 EUR) bestraft werden.
Längere Bearbeitungszeiten für Vorabgenehmigungen (APA)
Unternehmen, die eine ungarische Steuerbestätigung (APA) für ihre Verrechnungspreise beantragen, müssen sich auf längere Wartezeiten einstellen. Die Bearbeitungsfrist für unilaterale APAs wurde von maximal 240 auf 300 Tage verlängert. Bei bi- oder multilateralen APAs bleibt die Bearbeitungsfrist unverändert bei zwei Jahren. In begründeten Fällen kann diese Frist um ein weiteres Jahr verlängert werden. Auch die Gebühren steigen: Ein unilaterales APA kostet nun 8 Mio. HUF (ca. 19.400 EUR), ein bilaterales oder multilaterales APA sogar bis zu 12 Mio. HUF (ca. 29.000 EUR).
Auf den Punkt gebracht
- Verlängerung der Frist für Compliance-Reviews auf max. 90 Tage.
- Die Transaktionsschwelle für die Dokumentationspflicht beträgt 240.000 EUR. Das Local File muss bei Abgabe der Körperschaftsteuererklärung verfügbar sein, das Master File sollte spätestens 12 Monate nach Ablauf des Kalenderjahres für die Abgabe der Körperschaftsteuererklärung vorhanden sein. Mögliche Strafen: Bis zu 12.000 EUR je fehlerhafter Transaktion.
- Das transaktionsbezogene Verrechnungsblatt ist Teil der Körperschaftsteuererklärung. Mögliche Strafen: Bis zu 2.400 EUR.

FAZIT
Die neuen Regeln zeigen: Ungarn nimmt das Thema Verrechnungspreise ernster denn je. Unternehmen müssen ihre Dokumentation sorgfältig vorbereiten, um Strafen und Verzögerungen zu vermeiden. Wer hier nicht aufpasst, riskiert hohe Kosten!
Darüber hinaus können wir ein ausgeprägtes Faible der ungarischen Prüfer für ergänzende Benchmarking Studien feststellen. Bei der Betriebsstättendokumentation wird in Ungarn ein umfassendes Local File erwartet.
Abschließend möchten wir Sie noch auf unsere diversen weiteren Webinare zu den angesprochenen Themenbereichen hinweisen, am 26.3.2025 beispielsweise zum Thema „Verrechnungspreise effizient dokumentiert“.
Wenn Sie weitergehende Fragen zu diesen oder ähnlichen Themen haben, so kontaktieren Sie bitte gerne die Verfasser oder die übrigen Experten unserer Service Line “Transfer Pricing”.