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TRANSFER PRICING | CbC-Report und CbCR-Mitteilung bis 31.12.2022!

Nach dem Verrechnungspreisdokumentationsgesetz (VPDG) sind jeweils bis zum Ende des Wirtschaftsjahres der länderbezogene Bericht (CbC-Report) sowie die Mitteilung gemäß § 4 VPDG an die Finanzverwaltung zu übermitteln, im Falle von Kalenderwirtschaftsjahren somit bis spätestens 31.12.2022. Sowohl der CbC-Report als auch die Mitteilung sind in Österreich auf elektronischem Wege via FinanzOnline zu übersenden. Im Ausland sind allerdings teilweise kürzere Fristen zu beachten. Höchste Zeit also, sich wieder mit diesen alljährlichen Verpflichtungen auseinanderzusetzen. Im nachfolgenden Beitrag möchten wir Ihnen daher die diesbezüglichen Anforderungen in Erinnerung rufen und Sie auf hiefür verfügbare technische Unterstützungsmöglichkeiten hinweisen.
 

Mitteilung gemäß § 4 VPDG


Jede in Österreich ansässige „Geschäftseinheit“ (insbesondere also auch Betriebsstätteneiner multinationalen Unternehmensgruppe hat ihrem zuständigen Finanzamt spätestens bis zum letzten Tag des berichtspflichtigen Wirtschaftsjahres mitzuteilen, ob sie „oberste Muttergesellschaft“ oder „vertretende Muttergesellschaft“ ist und – falls sie nicht oberste Muttergesellschaft ist – die Identität sowie die Ansässigkeit der berichtenden Geschäftseinheit mitzuteilen (§ 4 VPDG). Diese Mitteilung hat elektronisch via FinanzOnline zu erfolgen. Das bedeutet insbesondere:

  • Die Mitteilungspflicht ist an den eigentlichen CbC-Report gekoppelt: Sofern eine grundsätzliche Verpflichtung zur Erstellung eines länderbezogenen Berichts im In- oder Ausland besteht (siehe dazu unten), hat jede in Österreich ansässige Geschäftseinheit bzw Betriebsstätte (ungeachtet der für die Verpflichtung zur Erstellung von Master File bzw Local File maßgeblichen Umsatzgrenze von 50 Mio Euro!) spätestens bis zum letzten Tag des Wirtschafts- bzw Berichtsjahres via FinanzOnline eine Mitteilung an das zuständige Finanzamt zu übersenden (bei Kalenderwirtschaftsjahren somit bis spätestens 31.12.2022).
  • ACHTUNG: Für ausländische Betriebsstätten österreichischer Geschäftseinheiten bestehen im Regelfall entsprechende Mitteilungspflichten nach ausländischen Vorschriften. Die Mitteilungspflicht ist diesfalls länderbezogen zu prüfen.​​​​​​​

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Länderbezogener Bericht


​​​​​​​Ein länderbezogener Bericht (CbC-Report) ist dann zu erstellen, wenn der Gesamtumsatz einer multinationalen Unternehmensgruppe im vorangegangenen Wirtschaftsjahr gemäß konsolidiertem Abschluss mindestens 750 Mio Euro betrug (§ 3 Abs 1 VPDG). Zur Übermittlung des länderbezogenen Berichts ist die in Österreich ansässige oberste Muttergesellschaft verpflichtet (§ 4 VPDG). Die oberste Muttergesellschaft hat den CbC-Report spätestens zwölf Monate nach dem letzten Tag des betreffenden Wirtschaftsjahres an das zuständige Finanzamt zu übermitteln (für das Kalenderwirtschaftsjahr 2021 daher bis spätestens 31.12.2022), und zwar ebenfalls elektronisch via FinanzOnline (§ 8 VPDG). Das bedeutet insbesondere:

  • Sofern durch eine österreichische Obergesellschaft oder vertretende Gesellschaft eine Verpflichtung zur Erstellung eines länderbezogenen Berichts nach VPDG besteht, ist für Kalenderwirtschaftsjahre der Vorjahresbericht bis spätestens 31.12.2022 via FinanzOnline an das zuständige Finanzamt zu übermitteln.
  • ACHTUNG: Für eine ausländische Obergesellschaft kann sich eine entsprechende Verpflichtung zur Einreichung eines CbC-Reports nach ausländischen Vorschriften ergeben. Die CbC-Reportingpflicht ist diesfalls länderbezogen zu prüfen. ​​​​​​​


​​​​​​​Und was können wir für Sie tun?
 

Gerne reichen wir für Sie die Mitteilung gemäß § 4 VPDG via FinanzOnline ein. Vor allem inländische Betriebsstätten sind hier betroffen, sofern die Unternehmensgruppe einen CbC-Report einreicht. Wir unterstützen Sie natürlich auch gerne bei der Erstellung des CbC-Reports.

Die Verrechnungspreise sind zunehmend auch ein Thema der Digitalisierung. Digitale Software kann hier helfen, den Dokumentationsaufwand in vernünftigen Grenzen zu halten und die gesamte Dokumentation immer griffbereit und - von einem Experten überprüft - in aktueller Form parat zu haben. Wenn Sie hier Bedarf haben, so sprechen Sie uns bitte auf den wts TPmanager an. Regelmäßig bieten wir dazu auch kostenlose Informationsveranstaltungen an, um unsere digitale Softwarelösung zur Dokumentation live zu präsentieren. Wir dürfen dazu auf unseren Veranstaltungskalender verweisen.

In Bezug auf die Digitalisierung und den Einfluss digitaler TP-Software dürfen wir auch nochmals auf folgenden Aufsatz hinweisen: Digitalisierung im Transfer Pricing. Detailliertere Infos dazu finden Sie auch bereits in unserem NL-Beitrag „TRANSFER PRICING | Digitalisierung der Verrechnungspreisdokumentation vom 16.10.2021.

Gerne unterstützen wir Sie natürlich auch bei der Konvertierung des  CbC-Reports  ins XML-Format. Dafür können wir Ihnen ein spezielles Konvertierungstool anbieten. Ihre Kosten für unsere Aktivitäten in der beschriebenen Weise betragen 2.000 EUR pro Konvertierung (zuzüglich USt).

Gemeinsam mit unserem Netzwerkpartner WTS können wir Ihnen auch die Erstellung bzw Einreichung eines CbC-Reports in Deutschland anbieten. In anderen Ländern sind die Mitteilungs- und Reportingpflichten im jeweiligen Einzelfall nach lokalen Vorschriften zu prüfen. Maßgeblich ist dies vor allem für ausländische Betriebsstätten.

Abschließend möchten wir Sie noch auf unsere div. Webinare zu den angesprochenen Themenbereichen hinweisen. Nähere Details und Termine finden Sie in unserem Veranstaltungskalender. Wenn Sie weitergehende Fragen zu den angesprochenen Themen haben, so kontaktieren Sie bitte gerne die Verfasser oder die übrigen Experten unserer Service Line „Transfer Pricing“.